
Aus dem Inhalt
Präambel „Original sozial – konsequent solidarisch. Kurswechsel.“
Präambel
Original sozial - konsequent solidarisch
Kurswechsel
DIE LINKE. NRW setzt sich für einen radikalen Kurswechsel ein: Für eine Politik, in der nicht die Profite der Konzerne, sondern die Menschen an erster Stelle stehen. Das „Casino“ der Finanzmärkte muss endlich geschlossen und die Wirtschaft demokratisiert werden. Die Kosten der Krise dürfen nicht auf die Beschäftigten, die Erwerbslosen und die Rentnerinnen und Rentner abgewälzt werden. Es darf keine Sozialkürzungen und Massenentlassungen geben. Armut und Ausgrenzung müssen bekämpft werden. Statt milliardenschwerer Rettungspakete für die Banken fordern wir einen Schutzschirm für die Menschen in Nordrhein-Westfalen.
Nordrhein-Westfalen ist mit 18 Millionen Einwohnerinnen und Einwohnern das bevölkerungsreichste und am dichtesten besiedelte Flächen-Bundesland. Davon hat fast jeder vierte Mensch einen Migrationshintergrund, jeder Elfte ist ohne deutsche Staatsangehörigkeit. NRW ist wie kaum ein anderes Bundesland von Industrie und Arbeit geprägt und daher von der Wirtschaftskrise besonders betroffen. In Betrieben wie Opel geht es um tausende Beschäftigte und ihre Familien. Dazu kommen weitere zigtausend Arbeitsplätze in anderen Branchen. Die Auswirkung treffen das Ruhrgebiet besonders hart: Hier liegt die Erwerbslosigkeit deutlich über dem Bundesdurchschnitt, einzelne Revierstädte weisen sogar eine Erwerbslosenquote auf, die doppelt so hoch ist wie der Durchschnitt. Aber auch für Städte im ländlichen Raum sind die Krise und der damit verbundene Abbau von Beschäftigung verheerend, denn häufig sind Betriebe Hauptarbeitgeber einer ganzen Region. Migrantinnen und Migranten sind besonders betroffen. Mit 17,9 Prozent ist die Erwerbslosenquote unter ihnen fast doppelt so hoch wie im Gesamtschnitt.
Derzeit erlebt die Weltwirtschaft einen Absturz wie noch nie seit der weltweiten Wirtschaftskrise 1929. Wir befinden uns in einer Rezession, die aufgrund der internationalen Verflechtungen des Handels und der Finanzmärkte einen globalen Abschwung ungekannten Ausmaßes verursacht hat. Dabei liegen die Ursachen der Krise nicht in irgendwelchen Exzessen gieriger Manager, sondern im System selbst. Ein massiver Einbruch des Wachstums in Deutschland ist die Folge – bei allen Zahlen und Statistiken geht es letztendlich dabei doch um die Lebensbedingungen von Millionen von Menschen, die sich fundamental zu verschlechtern drohen. Wie die Geschichte zeigt, bringt der Kapitalismus immer wieder Krisen hervor, die durch Vernichtung von überakkumuliertem Kapital sowie durch verschärfte Ausbeutung von Arbeitskräften und natürlichen Ressourcen scheinbar „überwunden“ werden – bis sich die Widersprüche zur nächsten Krise zuspitzen. Die Folgen dieses kapitalistischen Raubbaus sind katastrophal. Sie rufen nicht nur zunehmende Armut und Missstände hervor, sondern gefährden das Überleben der Menschen und den Erhalt der natürlichen Lebensgrundlagen.
Das neoliberale Wirtschaftsmodell der Regierungen auf Bundes- und Landesebene ist auf den Export ausgerichtet, während die Binnenwirtschaft vernachlässigt wird. Um die Exportproduktion wettbewerbsfähiger zu machen, wurde und wird Lohndumping betrieben. Mit Hartz IV, Leiharbeit und befristeten Jobs wurde der Niedriglohnsektor geschaffen und die Umverteilung von unten nach oben weiter befördert. Gleichzeitig weigern sich Bundes- und Landesregierung hartnäckig, einen gesetzlichen Mindestlohn einzuführen und die Vergabe öffentlicher Aufträge an die Einhaltung sozialer und tariflicher Standards zu knüpfen.
Das Resultat zeigt der Armutsbericht der Landesregierung (2007): die Armen wurden immer ärmer, die Reichen noch reicher. Zwei Drittel aller Vermögen gehören in NRW einem Fünftel der Haushalte. Die reichsten fünf Prozent davon kontrollieren allein fast 30 Prozent des Gesamtvermögens. Rund drei Millionen Menschen leben im Gegensatz dazu in Armut, und über 500.000 Kinder wachsen in NRW unter Hartz IV-Bedingungen auf. Hartz IV und Armut trotz Arbeit darf den Menschen in NRW nicht weiter zugemutet werden.
Gleichzeitig betrieb die schwarz-gelbe Landesregierung eine Bildungspolitik, die Kinder aus einkommensschwachen Familien benachteiligt. Ihre Migrations- und Abschiebepolitik tritt die Menschenwürde mit Füßen. Die schwarz-gelbe Energiepolitik ist durch die Lobbyarbeit von RWE und E.ON beeinflusst, und öffentliches Eigentum aus dem Bereich der Daseinsvorsorge wird an den Meistbietenden verscherbelt. Diesem neoliberalen Mainstream haben sich auch SPD und Grüne angeschlossen und sind deswegen keine Alternative.
NRW braucht einen wirtschaftspolitischen Kurswechsel: Im Vordergrund stehen dabei die Stärkung des öffentlichen und privaten Binnenmarktes, Wirtschaftsdemokratisierung und sozial-ökologische Erneuerung statt Massenentlassungen, Lohnverzicht und Marktbereinigung auf Kosten der Beschäftigten und der Umwelt. Wirtschaft muss wieder für die Menschen da sein statt für die Profite einiger weniger Aktionäre. Die Sozialbindung des Eigentums muss wieder hergestellt werden. Mit einem Konjunkturprogramm und einem demokratisch kontrollierten Zukunftsfonds für den industriellen Umbau können Hunderttausende von Arbeitsplätzen in NRW mit guter statt prekärer Arbeit gesichert oder neu geschaffen werden. Öffentliche Investitionen in Bildung, Gesundheit, Infrastruktur und erneuerbare Energien müssen ausgeweitet, mehr öffentliches Personal muss eingestellt werden.
DIE LINKE. NRW fordert als einzige Partei in NRW einen radikalen Politikwechsel. Wir bestimmen unsere politischen Ziele für die Landtagswahl im Mai 2010 aus dem Anspruch, die gesellschaftlichen Verhältnisse in NRW ändern zu wollen. Unsere linke Alternative ist der demokratische Sozialismus. Wir verstehen darunter eine Gesellschaft, welche die Ausbeutung von Mensch und Natur überwindet. Dies ist nur dann möglich, wenn der Einsatz natürlicher Ressourcen sowie die Produktion und Verteilung des gesellschaftlichen Reichtums rational, sozial gerecht, nachhaltig und demokratisch geregelt werden. Nur so kann die freie Entfaltung jeder und jedes Einzelnen zur Bedingung der freien Entfaltung aller werden. Wir fordern einen sofortigen Politikwechsel, der eine völlig neue Richtung bei der Vermögensverteilung, dem Demokratieausbau, bei der Herstellung gleicher Chancen und Rechte für alle und beim sozialen und ökologischen Umbau zum Schutz der Umwelt und des Klimas einschlägt.
Arbeit und Reichtum umverteilen
DIE LINKE. NRW ist die Partei der Umverteilung von oben nach unten. Wir kämpfen für soziale Gerechtigkeit und eine solidarische Gesellschaft. Wir stehen an der Seite der außerparlamentarischen Organisationen und Initiativen in ihrem Kampf um gerechte Löhne und bessere Arbeitsbedingungen, gegen die Hartz-Gesetze und für eine bessere Versorgung im Alter. DIE LINKE. NRW setzt sich für einen gesetzlichen Mindestlohn von mindestens 10 Euro, für das Recht auf gleichen Lohn für gleiche und gleichwertige Arbeit und gegen Lohndumping ein. Wir fordern kostenlosen Zugang zu öffentlichen Einrichtungen für Erwerbslose und Einkommensschwache - inklusive eines kostenlosen Girokontos - sowie eine solidarische Renten-, Kranken- und Pflegeversicherung, in die alle Bürgerinnen und Bürger einzahlen.
DIE LINKE. NRW ist die Partei der Arbeitszeitverkürzung ohne Einkommensverluste. Arbeit muss auf alle gerecht verteilt werden. Wir fordern eine neue Zeitverteilung und -verfügung. Millionen von Menschen sind erwerbslos, während Millionen andere arbeiten, bis sie umfallen. Diesem Irrsinn wollen wir ein Ende setzen.
In den vergangenen Jahren haben kurzfristige Gewinninteressen von Finanzmarktakteuren Unternehmensentscheidungen geprägt. Soll dem Einhalt geboten werden, muss ein neuer Aufschwung in Richtung einer "sozialen Arbeitsgesellschaft" eingeleitet werden, die auf einer uneingeschränkten Partizipation der abhängig Beschäftigten beruht. Die ökonomischen Prozesse sind sowohl auf einzel- als auch auf gesamtwirtschaftlicher Ebene demokratisch zu gestalten und auszusteuern.
Damit nicht länger die Gewinninteressen Weniger über das Schicksal Aller entscheiden, will DIE LINKE. NRW Schritte in eine andere Gesellschaft gehen. In der Verfassung für das Land NRW heißt es in Artikel 27: „Großbetriebe der Grundstoffindustrie und Unternehmen, die wegen ihrer monopolartigen Stellung besondere Bedeutung haben, sollen in Gemeineigentum überführt werden.“ Dabei setzt DIE LINKE. NRW auf Wirtschaftsdemokratisierung und die Pluralität gesellschaftlichen Eigentums.
Dem neoliberalen Leitspruch der Landesregierung ‚Privat vor Staat’ begegnen wir mit der Forderung nach dem Erhalt und der Rekommunalisierung öffentlicher Güter. Der Sicherung von Privateigentum und <st1:personname w:st="on">Mana</st1:personname>gementinteressen setzen wir - wie die IG Metall in den achtziger Jahren im Bereich der Stahlindustrie - die Forderung nach Vergesellschaftung, nach Erhaltung und Ausbau der Mitbestimmung entgegen. Wir treten dabei auch für neue wie alte Formen gesellschaftlichen Eigentums wie die Förderung von Genossenschaften, Belegschaftseigentum oder öffentliche Beteiligung an privaten Unternehmen ein.
Das muss verknüpft sein mit gesamtgesellschaftlichen Entwicklungszielen wie dem Erhalt von Arbeitsplätzen in der Krise sowie der Sicherung und sozial-ökologischen Erneuerung der industriellen Produktion. Denn die Aufrechterhaltung ökologisch schädlicher und ökonomisch unrentabler Überkapazitäten in staatlichem Eigentum kann keine fortschrittliche und ökologisch nachhaltige Alternative zur kapitalistischen Krise eröffnen, wenn daraus resultierende Defizite aus Steuermitteln finanziert werden. Der demokratisch legitimierte Staat, die gewählte Politik, muss für eine übergreifende wirtschaftspolitische Strategie sorgen. Deren Eckpunkte bestehen in Vollbeschäftigung, sozialer Sicherheit, ökologischer Nachhaltigkeit und sozialer Gerechtigkeit. Dazu darf der Staat nicht weiter, gemäß neoliberaler Diktion, zu einem Anhängsel der Wirtschaft verkümmern, sondern er hat die Wirtschaft auszusteuern und zu kontrollieren. Sonst besteht die Gefahr, dass im Markt- und Wettbewerbsgeschehen noch weitere wirtschaftliche Machtgebilde entstehen.
Ein demokratisches Wirtschaftsreformkonzept verlangt, dass zukünftig staatliche Subventionen an die Wirtschaft nur noch dann zu gewähren sind, wenn diese Subventionen zu einer staatlichen Beteiligung an den privatwirtschaftlichen Unternehmen führen und durch einen demokratischen Beirat gesellschaftlicher Gruppen kontrolliert werden. Dies muss verbunden werden mit erweiterten Mitbestimmungsrechten der Belegschaften. Die paritätische Mitbestimmung und die Mitbestimmungsbefugnisse sollen zum Beispiel auf Standortverlagerungen, Verkäufe und andere unternehmensrelevante Bereiche ausgeweitet werden. Die Aufsichtsratsvertreterinnen und -vertreter sind auf volkswirtschaftliche und beschäftigungspolitische Ziele zu verpflichten.
Im Landtag NRW und außerhalb der Parlamente setzen wir uns ein:
Mit Ökologie und Wirtschaftsdemokratie aus der Krise
DIE LINKE. NRW ist die Partei des sozialen und ökologischen Umbaus. Wir wollen den kapitalistischen Raubbau beenden, der wachsende Armut und Missstände hervorbringt und das Überleben der Menschen gefährdet.
Im Landtag NRW und außerhalb der Parlamente setzen wir uns ein:
Neue Energiepolitik- und Verkehrspolitik von links
DIE LINKE. NRW steht für eine wirksame und sozial gerechte Umweltpolitik, die die Ausbeutung von Mensch und Natur überwindet. Wir fordern ein umfassendes Programm zur Förderung erneuerbarer Energien für NRW mit der Perspektive, damit den vollständigen Energiebedarf zu decken. Dabei stehen wir an der Seite der abhängig Beschäftigten in den umweltfeindlichen Anlagen: Sie haben ein Recht auf Einkommensschutz und neue Arbeitsplätze. Der steigende Verbrauch von Rohstoffen, Wasser, Boden und Energie und die unnötige Aufblähung der Produktion und des Konsums sowie die Produktion von nutzlosen und schädlichen Produkten zerstören die Umwelt und gefährden das Klima und die Lebensgrundlagen der Menschen. Alle übrigen Parteien, die darauf hoffen, dass der Markt auch die Umweltzerstörung regulieren kann, versagen völlig vor der historischen Aufgabe, Umwelt und Klima nachhaltig zu schützen. Kapitalistisches Wirtschaftswachstum sollte sozial-ökologischem Wirtschaften und einem nachhaltigen Lebensstil weichen. Die privaten Energiekonzerne in NRW, E.ON und RWE, fordern überhöhte Monopolpreise und behindern die Förderung erneuerbarer Energien. DIE LINKE. NRW sieht sich als Teil der Anti-Atomkraft-Bewegung und unterstützt aktiv die Proteste gegen die Castor-Transporte nach Ahaus. Wir engagieren uns auch im Rahmen der Proteste gegen die Urananreicherungsanlage in Gronau und gegen alle Transporte von Atommüll durch NRW.
Im Landtag NRW und außerhalb der Parlamente setzen wir uns ein:
Städte und Regionen für Alle
DIE LINKE. NRW setzt sich in der Raumordnung und Landesplanung für eine nachhaltige Raumentwicklung ein, die die sozialen und wirtschaftlichen Ansprüche an den Raum mit seinen ökologischen Funktionen in Einklang bringt und für die Herstellung gleichwertiger Lebensverhältnisse in allen Teilräumen und Regionen des Landes sorgt.
DIE LINKE. NRW tritt für eine Verbesserung der Zusammenarbeit sowohl zwischen den Kernstädten und ihrem Umland als auch zwischen den Städten einer Region ein.
Der Handlungsbedarf in den benachteiligten Stadtteilen besteht jedoch fort. Erfolgreich können die Programme für diese Stadtteile nur sein, wenn sie Bestandteil einer solidarischen Politik auf gesamtstädtischer und überörtlicher Ebene sind. Die Problemlösung in den benachteiligten Stadtteilen ist eine langfristige Aufgabe. DIE LINKE. NRW fordert daher zur Verbesserung der Lebensverhältnisse in den benachteiligten Stadtteilen den langfristigen Einsatz von Fördermitteln von EU, Land und Bund. Diese Mittel müssen durch die Konzentration kommunaler Ressourcen in diesen Stadtteilen ergänzt werden.
In einer emanzipatorischen Stadt- und Regionalentwicklung haben die Einwohnerinnen und Einwohner das letzte Wort – Aktivierung und Beteiligung, gerade der Benachteiligten und Ausgegrenzten, werden von der LINKEN. NRW daher groß geschrieben.
Um im Stadtumbau die Schrumpfung solidarisch gestalten zu können, müssen die vorhandenen Ansätze eines „Stadtumbaus West“ zu einer integrierten Stadtumbauplanung auf der Grundlage gesamtstädtischer Untersuchungen und strategischer Stadtentwicklungsplanungen mit eigenen Verfahren frühzeitiger Information und Bürgerbeteiligung ausgeweitet werden.
Wohnen ist ein Menschenrecht. Ohne eine gute und sichere Wohnung, die den heutigen Anforderungen genügt und bezahlbar ist, gibt es kein menschenwürdiges Leben. Deshalb ist eine öffentliche und soziale Wohnungspolitik eine unverzichtbare Kernaufgabe des Staates. Ein abgestimmtes Programm öffentlicher Förderungen, Regelungen und Unternehmungen ist erforderlich, um bedarfsgerechte und energetisch verbesserte Wohnungen zu schaffen, die auch in Zukunft für alle zugänglich und erschwinglich sind.
Im Landtag NRW und außerhalb der Parlamente setzen wir uns ein:
Öffentlich statt Privat
DIE LINKE. NRW setzt sich konsequent dafür ein, dass alle Bereiche der Daseinsvorsorge in NRW in öffentliche Hand gehören. In den letzten Jahren wurde öffentliches Eigentum verscherbelt oder zerschlagen, den privaten Unternehmen wurden die Türen zu Schulen, Universitäten und öffentlichen Einrichtungen geöffnet. Auf der Strecke bleiben die Rechte und Arbeitsbedingungen der Beschäftigten und die Qualität der Versorgung. Wir fordern eine generelle Abkehr vom Leitspruch „Privat vor Staat“. Energie- und Wasserversorgung, Gesundheits- und Bildungswesen, sozialer Wohnungsbau und Abfallwirtschaft, öffentlicher Personenverkehr und kulturelle Einrichtungen sollen uns allen gehören.
Im Landtag NRW und außerhalb der Parlamente setzen wir uns ein:
Bildung ist keine Ware
Für DIE LINKE. NRW ist Bildung ein Menschenrecht, denn Bildung befähigt die Menschen, sich für die eigenen Rechte einzusetzen und sich solidarisch für andere zu engagieren. Zahlreiche Expertinnen und Experten stellen der Bildungspolitik der regierenden Parteien ein katastrophales Zeugnis aus: zu viel Ungerechtigkeit, Chancenungleichheit, zuviel Auslese nach sozialer Herkunft, Zuwanderungsvorgeschichte und Geschlecht. Immer mehr Kosten und Belastungen werden auf Kinder und Jugendliche sowie deren Eltern abgewälzt. DIE LINKE. NRW fordert, demokratische Mitbestimmungsrechte von Schülerinnen und Schülern, Studierenden, Beschäftigten und Eltern zu erweitern.
Im Landtag NRW und außerhalb der Parlamente setzen wir uns ein:
Gleiche Rechte für alle
DIE LINKE. NRW steht für eine humane und menschenrechtsorientierte Politik. Nordrhein-Westfalen ist ein Einwanderungsland, in dem 4,3 Millionen Menschen nicht-deutscher Herkunft leben, fast die Hälfte davon ohne deutschen Pass. Für Letztere gelten Sondergesetze, demokratische Rechte werden ihnen vorenthalten – allen voran das Wahlrecht. Die herrschende Politik duldet nur Migrantinnen und Migranten, die einen unmittelbaren ökonomischen Nutzen für die deutsche Wirtschaft bedeuten. Flüchtlinge, die politisch verfolgt und/oder Opfer der ungerechten Weltwirtschaftsordnung sind, werden ihrer elementaren Rechte wie des Rechts auf Asyl, auf Freizügigkeit, Arbeit und Gesundheitsversorgung beraubt. Sie werden in Sammellagern einquartiert oder erst gar nicht mehr ins Land gelassen.
DIE LINKE. NRW steht für eine Politik, die allen Migrantinnen und Migranten ein selbst bestimmtes Leben ohne Diskriminierung ermöglicht. Integration bedeutet für uns nicht Assimilation, sondern Anerkennung und gleichberechtigte Teilhabe.
Im Landtag NRW und außerhalb der Parlamente setzen wir uns ein:
Allen Kindern und Jugendlichen gute Zukunftsperspektiven
Die Armut und Benachteiligung vieler Kinder und Jugendlicher in unserem Land ist ein Skandal. Sie zu bekämpfen ist eine Frage der sozialen Gerechtigkeit und Aufgabe der LINKEN. Wir setzen uns für Taten statt Worte ein und fordern, neben einer schnellstmöglichen Anhebung der Hartz IV-Kinderregelsätze, ein Konzept zur Bekämpfung von Kinderarmut für NRW.
Die soziale Infrastruktur für Kinder, Jugendliche und Familien muss mit Schwerpunkt in benachteiligten Wohngebieten wiederaufgebaut werden. Landespolitisch sind etwa Jugendzentren, (Abenteuer-)Spielplätze, Musik- und Volkshochschulen, Museen, Bibliotheken und Freiflächen zum Spielen zu fördern. Auch Jugendämter, Familieneinrichtungen und soziale Dienste müssen wieder bessere Rahmenbedingungen und mehr Personal erhalten. Die Mogelpackung Kinderbildungsgesetz (KiBiz) muss zurückgenommen und gute Rahmenbedingungen für die Kinder und Beschäftigten in Kitas geschaffen werden. Angesichts langer Wartelisten für Kitaplätze für Kinder unter drei Jahren ist ein schneller Ausbau des Platzangebotes besonders für dieses Alter in altersgemischten Gruppen nötig.
Im Landtag NRW und außerhalb der Parlamente setzen wir uns ein für:
Es ist an der Zeit – linke Politik von und für Frauen
Kaum eine andere soziale Bewegung übt so vehement und seit langer Zeit Kritik an den herrschenden Verhältnissen wie die fortschrittlichen Teile der Frauenbewegung. Sie weiß um den Skandal entfremdeter Arbeit und stellt nachdrücklich die Verteilungsfrage. Und wie kaum eine andere Bewegung klagt sie die Gewalt an, auch in ihren intimsten und subtilsten Formen. Sie agiert in dem klaren Bewusstsein, dass das Private von jeher politisch ist.
Rund 800 Organisationen und Einrichtungen in NRW betreiben, überwiegend ehrenamtlich, eine fundierte Frauen- und Mädchenpolitik. Die Akteurinnen sind Fachfrauen in vielen Themengebieten, wahrgenommen werden sie jedoch häufig als kompetente Beraterinnen und Anwältinnen für von Gewalt bedrohte Frauen. Nach unserem Verständnis ist diese engagierte Frauenpolitik vor allem Menschenrechts- und Sozialpolitik, denn sie wirkt in alle Lebensbereiche. In NRW müssen dafür die notwendigen Mittel zur Verfügung stehen: Wir sind gegen Kürzungen in diesem Bereich.
Im Landtag NRW und außerhalb der Parlamente setzen wir uns ein:
NRW stellt sich quer: Faschismus ist keine Meinung, sondern ein Verbrechen
DIE LINKE. NRW kämpft gemeinsam mit der antifaschistischen Bewegung, engagierten Menschen und den Gewerkschaften gegen die Neonazis, wo immer sie sich zeigen. Eine starke LINKE trägt mit dazu bei, die Rechte zu vertreiben.
Im Landtag NRW und außerhalb der Parlamente setzen wir uns ein:
Konsequent gegen Krieg
DIE LINKE ist die einzige im Bundestag vertretene Friedenspartei. Wir sind gegen jegliche Kriegsbeteilung und für Abrüstung. Wir lehnen In- und Auslandseinsätze der Bundeswehr ab. Ihre Auf- und Umrüstung zur weltweiten Angriffsarmee muss gestoppt und rückgängig gemacht werden. Militärstandorte in NRW sind zu schließen. Rüstungsprodukte sind keine Wirtschaftsgüter, sondern Instrumente zum Töten von Menschen. NRW muss ein Land werden, in dem nicht für den Krieg, sondern für den Frieden geforscht wird. Kooperationen zwischen Rüstungsindustrie und Hochschulen müssen sofort gestoppt werden. Wir lehnen alle Werbeauftritte der Bundeswehr wie zum Beispiel an Schulen und in den Arbeitsagenturen ab und fordern stattdessen die Förderung und Absicherung friedenspolitischer Projekte in NRW. Darüber hinaus wollen wir die aktive Rolle von Frauen in Friedensprozessen stärker berücksichtigen und fördern.
DIE LINKE. NRW steht für einen politischen Kurswechsel in NRW. Wir sind jedoch keine Stellvertreterpartei und versprechen keine Wunder. Für eine starke LINKE und ein soziales NRW benötigen wir die Unterstützung von Vielen. Ein Kreuz an der richtigen Stelle ist hilfreich, reicht aber allein nicht aus. Deshalb ist der wichtigste Programmpunkt: Mehr werden – in der Partei, aber auch bei Protesten auf der Straße und bei Streiks in den Betrieben und Verwaltungen. Eine neue Politik ist nicht nur nötig, sondern dann auch möglich.
I. Umverteilen – Schutzschirm für Menschen
Die aktuelle Krise ist mehr als nur eine Bankenkrise, sie ist eine Krise des herrschenden Wirtschaftssystems. Sie markiert den wirtschaftlichen Bankrott des Kapitalismus. Und sie offenbart eine tief greifende Strukturkrise, die in NRW vor allem in der Automobilindustrie, am Beispiel Opel, und im Einzelhandel, in der Verödung der Innenstädte, erkennbar ist.
Gescheitert ist eine Wirtschaftspolitik, die sich ausschließlich an der Steigerung der Exporterfolge orientiert und gleichzeitig mit sinkenden Erwerbsseinkommen die Binnennachfrage ruiniert. Gescheitert ist ebenso eine Arbeitsmarktpolitik, die die steigende Produktivität nicht mit einer Verkürzung der Arbeitszeit und einer Umverteilung der Gewinne beantwortet. Stattdessen werden bereits seit Jahren Arbeitsplätze ersatzlos gestrichen, Menschen in Erwerbslosigkeit entlassen und so die Grundlage einer nachhaltigen, am Menschen orientierten Wirtschaft systematisch zerstört. Durch das Angebot von Arbeitskräften zum Nulltarif bauen Kommunen und Wohlfahrtsverbände massiv Stellen ab und verdingen stattdessen Ein-Euro-Kräfte, die sie keinen Cent kosten. Der Bundesrechnungshof beklagt Jahr für Jahr, dass der größte Teil der Ein-Euro-Jobs nicht einmal den gesetzlichen Vorgaben entspricht.
Die Menschen müssen vor Massenentlassungen geschützt werden. Die lange überfällige sozial-ökologische Erneuerung der Industrien - wie der Automobilindustrie und der Energiewirtschaft in NRW - muss heute beginnen. Auf die Tagesordnung des Landtages gehört sofort und auf längere Sicht ein Netz öffentlicher Zukunftsinvestitionen. Die Möglichkeiten nachhaltigen Wachstums im Dienstleistungssektor und der Umbau der Industriegesellschaft in eine Gesellschaft der Dienstleistungen sowie der nachhaltigen und am Bedarf der Menschen orientierten Produktion will DIE LINKE. NRW sofort auf den Weg bringen – am besten noch heute.
In den vergangenen Jahren haben kurzfristige Gewinninteressen von Finanzmarktakteuren Unternehmensentscheidungen geprägt. Damit nicht länger die Gewinninteressen Weniger über das Schicksal Aller entscheiden, setzt DIE LINKE. NRW auf Wirtschaftsdemokratisierung und die Umsetzung der Landesverfassung. Darin heißt es in Artikel 27: „Großbetriebe der Grundstoffindustrie und Unternehmen, die wegen ihrer monopolartigen Stellung besondere Bedeutung haben, sollen in Gemeineigentum überführt werden.“ Dabei setzt DIE LINKE. NRW auf die Pluralität gesellschaftlichen Eigentums. “Privat vor Staat“ begegnen wir mit der Forderung nach dem Erhalt und der Rekommunalisierung öffentlicher Güter. Der Sicherung von Privateigentum und <st1:personname w:st="on">Mana</st1:personname>gementinteressen setzen wir - wie die IG Metall in den achtziger Jahren im Bereich der Stahlindustrie - die Forderung nach Vergesellschaftung, nach Erhaltung und Ausbau der Mitbestimmung entgegen. Wir treten dabei auch für die Förderung von Genossenschaften, Belegschaftseigentum und öffentlichen Beteiligungen an privaten Unternehmen ein. Entscheidungen müssen transparent und demokratisch kontrollierbar sein. Öffentliche Gelder für Industrieunternehmen sollen nur als Beteiligung mit erweiterten Mitbestimmungsrechten der Belegschaften und demokratisch über einen Beirat kontrolliert vergeben werden. Die paritätische Mitbestimmung und die Mitbestimmungsbefugnisse sollen zum Beispiel auf Standortverlagerungen, Verkäufe und andere unternehmensrelevante Maßnahmen ausgeweitet werden. Die Aufsichtsratsvertreterinnen und -vertreter sind auf volkswirtschaftliche und beschäftigungspolitische Ziele zu verpflichten.
Damit nicht wieder Einzelne über das Schicksal Aller entscheiden, setzt DIE LINKE. NRW dabei auf mehr Wirtschaftsdemokratie und Vergesellschaftung der Schlüsselindustrien. Öffentliche Bürgschaften dürfen in NRW nur gegen entsprechende Eigentumsanteile der öffentliche Hand und der Belegschaften vergeben werden. Verstaatlichungen und Teilverstaatlichungen müssen mit demokratischer Kontrolle und erweiterten Mitbestimmungsrechten der Beschäftigten einhergehen. Genossenschaften müssen stärker gefördert und die demokratische Kontrolle öffentlicher Unternehmen muss verbessert und ausgeweitet werden. Wir fordern ein Verbot von Massenentlassungen bei Unternehmen, die nicht insolvenzgefährdet sind, sowie die paritätische Mitbestimmung in Betrieben mit mehr als 100 Beschäftigten.
Der Finanztopf in NRW ist geschröpft, die Spielräume sind verbaut. Um auf der Landesebene Wirtschaftspolitik im Interesse der Beschäftigten und Erwerbslosen zu machen, muss der Druck auf den Bund erhöht werden. Ohne eine Umverteilung von oben nach unten steht der Sozialstaat vor dem Aus - in NRW und im Bund. Verteilungsgerechtigkeit gehört nach ganz oben auf die politische Agenda der kommenden Jahre.
Im Rahmen des Neuen Kommunalen Finanzmanagements ist ein Drittel der kreisfreien Städte von der Pleite bedroht. Viele Städte und Kreise stehen bereits heute unter Haushaltsaufsicht der Regierungspräsidenten: Zentrale kulturelle und soziale Dienstleistungen vor Ort sind vom Rotstift bedroht. Dabei wären Zukunftsinvestitionen in den Kommunen bitter nötig, um die Lebensbedingungen vor Ort zu verbessern und öffentliche Nachfrage zu schaffen.
DIE LINKE. NRW steht deshalb in der Wirtschafts- und Finanzpolitik für ein Konzept der Umverteilung von oben nach unten, für Nachhaltigkeit und Gerechtigkeit in Bund, Land und Kommunen. Damit sich die Lebensbedingungen der Menschen verbessern, will DIE LINKE. NRW eine aktive Rolle der Politik auf allen Ebenen:
Wir fordern eine aktive Politik der Landesregierung für den sozial-ökologischen Umbau der Industrie und der Energiewirtschaft. Wir wollen die finanzielle Handlungsfähigkeit der Kommunen wiederherstellen; ein erster Schritt soll ein Schuldenmoratorium für die finanzschwachen Städte sein. Wir setzen uns für den Erhalt der öffentlich-rechtlichen Sparkassen und die Stärkung ihres öffentlichen Auftrages ein. Wir sind gegen die Privatisierung der WestLB und für den Erhalt ihrer Standorte in NRW. Die WestLB muss auf eine solide und gemeinwohlorientierte Politik verpflichtet, demokratisiert und in eine Anstalt öffentlichen Rechts umgewandelt werden. Für uns gehen die Menschen vor, nicht die Profite der Unternehmen. Nur so kann LINKE Politik glaubwürdig sein und bleiben.
DIE LINKE. NRW fordert:
§ Bürgschaften und Landeshilfen nur nach dem Grundsatz: Kein Geld ohne Beteiligung und erweiterte Mitbestimmung. Die Vergabe erfolgt über den Zukunftsfonds für Industrieinnovationen durch einen Beirat, der von der öffentlichen Hand kontrolliert und darüber hinaus mit Vertreterinnen und Vertretern der Gewerkschaften, der Wirtschaftsverbände, der Umweltverbände und anderer gesellschaftlicher Organisationen besetzt ist. Die Gelder werden demokratisch kontrolliert und zweckgebunden für die sozial-ökologische Erneuerung der industriellen Produktionsbasis, ihrer Produkte und Verfahren vergeben. Darüber hinaus treten wird für die Rekommunalisierung öffentlicher Güter, die Förderung von Genossenschaften und Belegschaftsbeteiligungen sowie die Überführung der Großbetriebe der Grundstoffindustrie und Unternehmen, die wegen ihrer monopolartigen Stellung besondere Bedeutung für NRW haben, in Gemeineigentum ein.
§ Für ein Zukunftsinvestitionsprogramm für NRW (ZIP NRW), das die Menschen vor Massenentlassungen schützt und überfällige sozial-ökologische Erneuerungen ermöglicht. Ziel dieses Programms ist es, die Defizite im Bereich der Bildung, Erziehung, Pflege, dem ÖPNV, dem Wohnungsbau und im Gesundheitsbereich zu überwinden und den ökologischen Umbau durch Investitionen in regenerative Energien und energetische Gebäudesanierung voranzutreiben.
§ Zur Wiederherstellung der finanziellen Handlungsfähigkeit überschuldeter Kommunen müssen diese durch die Einrichtung eines Landesfonds eine Perspektive zur Entschuldung bekommen, wie sie auch der DGB in NRW fordert. Dieser Landesfonds soll aus Mitteln des ZIP für NRW finanziert werden.
§ Die Rücknahme der Beschränkungen des § 107 der Gemeindeordnung zur Wiederherstellung der wirtschaftlichen Betätigungsmöglichkeiten der Städte und Kreise. Als praktischen Schritt zur Rekommunalisierung der Energiewirtschaft richtet die NRW-Bank einen Sonderfonds zum Schutz der Stadtwerke vor weiteren Privatisierungen und der Rückführung privater Beteiligungen in öffentliches Eigentum ein.
§ Den Schutz der Sparkassen vor drohender Privatisierung durch Rücknahme der Verpflichtung zur Ausweisung von Trägerkapital im Landessparkassengesetz.
§ Ein Sonderprogramm zinsgünstiger Kredite, die an kleine und mittelständische Unternehmen vergeben werden.
Eine wachsende Zahl von Menschen in Nordrhein-Westfalen ist von massiver Armut betroffen. Während NRW das Bundesland mit den meisten Millionärinnen und Millionären ist, leben ca. 1,6 Millionen Menschen von Hartz IV, darunter allein etwa 500.000 Kinder. In den Großstädten des Ruhrgebiets ist inzwischen nahezu jedes dritte Kind auf Hartz IV-Leistungen angewiesen. Durch die aktuelle Wirtschaftskrise wird diese Situation noch einmal dramatisch verschärft. Großkonzerne wie ThyssenKrupp und Arcandor nutzen die Krise für massiven Arbeitsplatzabbau, wodurch die ohnehin bereits hohe Erwerbslosigkeit wiederum erheblich zunimmt. Während durch die sogenannten Hartz-Reformen nur noch etwa 25 Prozent der Erwerbslosen das beitragsfinanzierte ALG I erhalten, rutschen 75 Prozent bei Erwerbslosigkeit direkt in die Armutsfalle Hartz IV. Dadurch kommen auf die kommunalen Haushalte erneut erhebliche Mehrbelastungen zu, obwohl diese in NRW bereits mehrheitlich unter Nothaushaltsrecht stehen.
Doch nicht nur Hartz IV drückt den Armutsverhältnissen seinen Stempel auf. Insbesondere die Wohnungs- und SeniorInnenpolitik ist Ausdruck dafür, dass neoliberale Politik die Spaltung der Gesellschaft weiter vorantreibt. Die systematische Streichung der Fördermittel für den sozialen Wohnungsbau hat dazu geführt, dass das Angebot von preiswerten Wohnungen ständig reduziert wird. Deshalb werden an oder unterhalb der Armutsgrenze lebende Menschen gezwungen, in unzulänglichen oder menschenunwürdigen Wohnungen zu leben. Auch die überwiegende Masse der Seniorinnen und Senioren wird durch diese Politik immer stärker ausgegrenzt. DIE LINKE. NRW setzt sich dafür ein, auf kommunaler und Landesebene Maßnahmen zu treffen, das Leben im Alter durch seniorInnengerechte Angebote attraktiver zu machen, wie zum Beispiel kostenlose bzw. preiswerte Fahrdienste und Altenbegegnungsstätten in den Stadtteilen.
Die wachsenden Armutsverhältnisse sind im Wesentlichen durch Hartz IV geprägt. Gute tarifliche Arbeitsverhältnisse im Öffentlichen Dienst und in der Privatwirtschaft werden zunehmend durch ungesicherte Beschäftigung ersetzt, in die Hartz IV-Beziehende gezwungen werden: Teilzeit- und Leiharbeit, Ein-Euro-Jobs und Praktika. DIE LINKE. NRW setzt in diesem Bereich einen Schwerpunkt, um auf Landes- und kommunaler Ebene einen Richtungswechsel durchzusetzen. Hartz IV unterliegt zwar der Bundesgesetzgebung, doch werden in wesentlichen Bereichen die entscheidenden politischen Weichen in den Ländern und Kommunen gestellt. So entscheiden die örtlichen ARGEN in eigener Regie, ob Langzeiterwerbslosigkeit in Form von Ein-Euro--Jobs verfestigt wird, ob die Kinderarmut durch verweigerte Lernmittelkosten ständig zunimmt oder ob die Mietkosten nur in einer Höhe erstattet werden, zu der jedoch auf dem Wohnungsmarkt keine Wohnung erhältlich ist. Die Folge davon sind entweder „Zwangsumzüge“, oder die betroffenen Menschen zahlen die Differenz aus ihrem Regelsatz, was ihre finanzielle Situation weiter verschlechtert.
Die Landespolitik hat Handlungsmöglichkeiten, auf die Armutsverhältnisse mit entsprechenden Landesprogrammen einzuwirken. Die schwarz-gelbe Landesregierung hat jedoch die Spielräume zumeist gegen die von Armut Betroffenen genutzt: So wurden den Beratungsstellen für Erwerbslose die Fördermittel vollständig gestrichen, so dass diese wichtigen Anlaufstellen vielerorts geschlossen werden mussten. Anstatt beim Land und in den Kommunen neue sozialversicherungspflichtige tariftreue Arbeitsplätze zu schaffen, werden Erwerbslose in menschenverachtende und völlig perspektivlose Ein-Euro-Jobs gedrückt. Einen im Landtag eingebrachten Antrag auf Einführung eines landesweiten Sozialtickets hat Schwarz-Gelb ebenfalls abgelehnt. Diese unsoziale Politik geht jedoch nicht nur auf das Konto von CDU und FDP. Auch SPD und Grüne halten grundsätzlich an dem menschenverachtenden Hartz IV-System fest, indem sie in den Kommunen sowohl Ein-Euro-Jobs als auch die Nichterstattung von Mietkosten und das repressive Sanktionssystem mittragen.
DIE LINKE. NRW setzt sich gemeinsam mit zahlreichen außerparlamentarischen Initiativen für eine armutsfeste und repressionsfreie Grundsicherung ein, die im wesentlichen enthalten muss: die Anhebung des derzeitigen Regelsatzes von 359 auf mindestens 500 Euro; den sofortigen Stopp der Zwangsumzüge; einen Richtungswechsel in der Arbeitsmarktpolitik, die die öffentlichen Gelder in den Abbau der Langzeiterwerbslosigkeit statt in die Verwaltung von Erwerbslosigkeit investiert sowie die Abschaffung des repressiven Sanktionssystems.
Viele Menschen kommen aufgrund von Erwerbslosigkeit oder anderen Schicksalsschlägen in eine Notlage, aus der sie alleine nicht mehr herauskommen. Als Folge neoliberaler Politik verschärft sich ihre Lebenssituation und es droht Verelendung, Verwahrlosung und im schlimmsten Fall die Obdachlosigkeit. Um dieser Situation rechtzeitig entgegenzusteuern, müssen von Obdachlosigkeit bedrohte Menschen Anlaufstellen und Ansprechpartnerinnen und Ansprechpartner bekommen, denn ohne Hilfe von außen kann ein Einzelner oder eine Einzelne kaum einen Ausweg finden. Das Land NRW hatte in 2008 zeitweise die Mittel für „Hilfen für Wohnungslose“ aus dem Programm „Wohnungslosigkeit vermeiden – dauerhaftes Wohnen sichern“ eingestellt. DIE LINKE. NRW wird sich dafür einsetzen, dass der Landeshaushalt auch in Zukunft ausreichend Geld zur Weiterführung des Landesprogramms zur Unterstützung von wohnungslosen Menschen zur Verfügung stellt. Ein Mensch, der nicht aus freien Stücken auf der Straße leben möchte, soll nicht auf der Straße leben müssen. Wir wollen uns auch dafür einsetzen, dass Wohnungslose eine gute und zuzahlungsfreie medizinische Versorgung erhalten.
DIE LINKE.NRW fordert:
§ Die Abschaffung aller Ein-Euro-Jobs und Kombilohnstellen, stattdessen Besetzung aller offenen Stellen im Öffentlichen Dienst und Schaffung neuer tariftreuer und sozialversicherungspflichtiger Stellen bei Bund, Land und Kommunen und ihren Töchtern bzw. Beteiligungen durch entsprechende Beschäftigungsprogramme.
§ Den sofortigen Stopp der Zwangsumzüge und die Aufstockung der von den Kommunen zu tragenden Kosten der Unterkunft für Hartz IV-Bezieherinnen und -Bezieher in ausreichendem Umfang durch Landeszuschüsse.
§ Ein Sanktionsmoratorium bei allen ARGEN in NRW.
§ Die Einführung eines landesweiten Sozialpasses mit Sozialticket.
§ Den Wiedereinstieg in die Landesförderung für die zum 1.10.2008 geschlossenen Erwerbslosenberatungsstellen und Erwerbslosenzentren.
§ Die Förderung unabhängiger und solidarischer Initiativen und Beratungen von und für Erwerbslose und Grundsicherungs-Abhängige.
§ Die Weiterführung und Ausweitung von Programmen der Wohnungs- und Obdachlosenhilfe.
§ Die Einführung von ermäßigten Fahrdiensten bzw. Taxis für Menschen ab dem 65. Lebensjahr.
§ Die Sicherung und den Ausbau der wohnortnahen sozialen Infrastruktur wie Bürgerhäuser, Jugendzentren, Altenbegegnungsstätten, Sozialen Diensten in Jugendämtern, (SchuldnerInnen-)Beratungsstellen und öffentliche Kindertagesstätten.
§ Die erneute Ausweitung von öffentlich-sozialem Wohnungsbau durch das Land und die Kommunen mit bezahlbaren Mieten für alle Menschen. Dabei sind besonders die Bedürfnisse von kinderreichen und alten Menschen sowie Menschen mit Behinderungen zu berücksichtigen.
§ Ein Wohnungsprogramm, das insbesondere den von Armut betroffenen Menschen Rechnung trägt.
„In Deutschland wächst die Kluft zwischen den Kindern, die gesund, abgesichert und gefördert aufwachsen, und solchen, deren Alltag durch Hoffnungslosigkeit, Mangel und Ausgrenzung geprägt ist.“ [UNICEF-Bericht zur Lage der Kinder in Deutschland 2008]
Familie ist für uns da, wo Menschen füreinander soziale Verantwortung übernehmen. Sie alle brauchen gesellschaftliche Unterstützung. Ob Eheleute, Partnerschaften ohne Trauschein, homosexuelle Eltern, Alleinerziehende oder „Patchwork-Familien“ – sie alle brauchen mehr Zeit, eine hochwertige, flächendeckend erreichbare Infrastruktur und gezielte soziale Leistungen. Sie alle brauchen ein Leben in Sicherheit, für sich und für ihre Kinder und für ein gesundes, fröhliches Miteinander. Sie alle brauchen materielle Sicherheit, Gesundheit, (Aus-)Bildung und stabile Beziehungen in ihrem sozialen und kulturellen Umfeld. Kindern und ihren Familien steht unabhängig von ihrer sozialen Herkunft ein angemessener Anteil am materiellen, sozialen und kulturellen Reichtum der Gesellschaft zu. Im reichen NRW ist die Situation vieler Kinder, Jugendlicher und Familien eine völlig andere. Schon vor der Wirtschaftskrise im Jahr 2007 lebten in NRW rund 775.000 Kinder und Jugendliche in einkommensschwachen Haushalten. Fast eine halbe Million von ihnen sind Kinder unter 15 Jahren, die in so genannten Hartz-IV-Bedarfsgemeinschaften leben. Kinderarmut ist im reichen NRW ein Armutszeugnis für die Politik. DIE LINKE. NRW steht an der Seite der Kinder und Jugendlichen und setzt sich gegen dieses Unrecht ein.
In der Kinder-, Jugend- und Familienpolitik des Landes liegen Welten zwischen Anspruch und Wirklichkeit. Jahrelange Mittelkürzungen, wie zuletzt beim Landesjugendplan und durch das KiBiz, sowie der Abbau von Qualitätsstandards verschärfen die Probleme der jungen Generationen vor Ort. Die schwarz-gelbe Landesregierung hat sich zum Ziel gesetzt, Kinderarmut zu bekämpfen und Chancengleichheit herzustellen. Leider ist es bei Lippenbekenntnissen und einer halbherzigen Symptombekämpfung geblieben. Der Landesfonds „Kein Kind ohne Mahlzeit“ steht derzeit nur Grundschulkindern offen. Kinder in Kitas bleiben ausgeschlossen. Die Hartz-IV-Regelsätze für Kinder sind nach wie vor viel zu niedrig, um den Bedarf eines Kindes oder Jugendlichen zu decken. Die Landesregierung verschleppt den Ausbau der Strukturen zur Tagesbetreuung unter Dreijähriger. Weiterhin setzt die Landesregierung auf Selektion im Schulbereich, statt Schule als Orte der sozialen Verteilungsgerechtigkeit zu verstehen und endlich einen Ganztag für alle Kinder auf hohem Niveau durchzusetzen. So ist die Möglichkeit, Kinder und Beruf zu vereinbaren, ein Privileg derer, die sich private Betreuung leisten können. Für viele Eltern und Kinder bedeutet das Zusammentreffen von Erwerbs- und Sorgearbeit vor allem eine Spirale aus Belastung, schlechtem Gewissen und Druck.
In den letzten Jahren fand ein sozialer Kahlschlag bei Frauen- und SchuldnerInnenberatungs- und Jugendzentren, Kitas, Schwimmbädern, Bibliotheken und anderen Einrichtungen der öffentlich-sozialen Infrastruktur statt. Auf diese Einrichtungen sind jedoch einkommensschwache Familien besonders angewiesen. Vor allem in benachteiligten Stadtteilen und Sozialräumen unserer Städte und Landkreise ist daher der Aufbau einer sozialen Infrastruktur dringend notwendig. Als einen Schritt, um die soziale Spaltung in NRW in arme und reiche Gebiete aufzulösen, setzt sich DIE LINKE. NRW für eine Landesförderung des Bund-Länder-Programms Soziale Stadt ein. So kann das Programm weitere Regionen und Stadtteile ausgedehnt werden. Im Zusammenhang damit fordern wir den (Wieder-)Ausbau von wohnortnahen sozial-kulturellen sowie niedrigschwelligen Beratungsangeboten insbesondere für Kinder, Jugendliche und ihre Familien. Selbst verwaltete Kinder- und Jugendzentren sind durch ein Landesprogramm auszubauen. Aufgrund der hohen (Neubau-)Bebauungsdichte und der zum Teil starken Verkehrsbelastung mangelt es häufig an Spielplätzen unter freiem Himmel und damit an für Kinder und Jugendliche gefahrlos zugänglichen und gestaltbaren Gebieten. Stattdessen werden Spielplätze, die zum Teil diesen Namen nicht verdienen, als Ersatzräume geschaffen. DIE LINKE. NRW setzt sich für eine angemessene öffentliche Infrastruktur in jedem Wohnviertel ein. Wir fordern Kinder- und Abenteuerspielplätze, Begegnungsstätten, Freizeitangebote, aber auch Kindergärten und Kindertagesstätten.
Die Situation von Kindertagesstätten und Horten war in den vergangenen Jahren geprägt durch die Schließung von Einrichtungen, die Entlassung von Erzieherinnen und Erziehern, die Einführung der Teilzeitarbeit und das Ansteigen von Elternbeiträgen für Betreuung und Essen. Die vielerorts vorhandenen Hortstrukturen wurden im Zuge des Ausbaus von Ganztagsschulen durch die Regierung Rüttgers zerstört. Das 2008 in Kraft getretene Kinderbildungsgesetz (KiBiz) spart auf dem Rücken der Kinder, Erzieherinnen und Erzieher, der Eltern sowie der Qualität der Angebote. Es verschlechtert die Rahmenbedingungen für (früh-)kindliche Bildung und verschärft über kommunal unterschiedlich hohe Elternbeiträge die soziale Ungleichheit. Zudem zeichnet sich ab, dass der Ausbau der Kitaplätze für unter Dreijährige viel zu langsam vonstatten geht. Die LINKE. NRW macht sich deshalb für eine Rücknahme des KiBiz und den schnellen Ausbau kostenloser, qualitativ hochwertige Kindertagesbetreuungsangebote stark, in denen Kinder gemeinsam groß werden.
In Zeiten hoher Kinder- und Familienarmut ist eine funktionierende Kinder-, Jugend- und Familienhilfe besonders notwendig, um grundlegende Lebensrisiken von Betroffenen abzuwenden. Die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der kommunalen Jugendämter und sozialen Dienste können ihren Aufgaben jedoch immer weniger gerecht werden. Nicht wenige sind psychisch ausgebrannt. Gründe dafür liegen im gestiegenen Problemdruck bei Kindern, Jugendlichen und ihren Familien bei gleichzeitigem Personalmangel. Die Zahl der In-Obhut- und Herausnahmen von Kindern und Jugendlichen steigen aufgrund von „Kindeswohlgefährdung“ durch Jugendämter. Immer mehr Familien benötigen Hilfen zur Erziehung, die von den Kommunen aufgrund leerer Kassen kaum noch bezahlt werden können. Die kommunalen Jugendämter müssen zusätzliche Aufgaben eines erweiterten Kinderschutzauftrags bewältigen, die ihnen die Landes- und die Bundesregierung aufbürden. Die Kommunen brauchen für diese Arbeit Geld von Land und Bund, damit der Personalschlüssel dem Bedarf angepasst werden kann. Die Landesjugendämter in Trägerschaft der Landschaftsverbände und die Landschaftsverbände selbst müssen erhalten bleiben, um den kommunalen Jugendämtern mit Beratung und Fortbildung zur Seite zu stehen.
Im Gegensatz zur heutigen Praxis in der Politik sind Kinder und Jugendliche als gleichberechtigte Persönlichkeiten, als gleichwertige Mitglieder der Gesellschaft und als Trägerinnen und Träger von Rechten anzuerkennen. Deshalb setzt sich DIE LINKE. NRW im Land und in den Kommunen für das Wahlrecht für Jugendliche ab 16 Jahren bei allen Wahlen ein. Außerdem sollen sie Mitspracherechte bei den Fragen, die Kinder- und Jugendlichen betreffen, zum Beispiel durch Beteiligungsformen wie Kinder- und Jugendforen, Runde Tische, Kinder- und Jugendparlamente, bekommen. DIE LINKE. NRW unterstützt die Einrichtung von Kinderbüros und Kinder- und Jugendbeauftragten sowie die gezielte Förderung von Kinder- und Jugendmedien.
Nach wie vor sind kostenfreie Angebote für Freizeit, Bildung und Kultur sowie zur Prävention, Beratung und Hilfe für Kinder und Jugendliche unzureichend. Zudem ist die Chancengleichheit von Mädchen und Jungen auch in der Jugendarbeit längst nicht verwirklicht. Viele Angebote sind auf Jungen ausgerichtet. Die Umsetzung des Jugendhilfeplanes als wichtigste Basis für eine bedarfsgerechte Jugendhilfe hinkt der Wirklichkeit hinterher. Die kurzfristige und zeitlich begrenzte Förderpraxis von Land und Kommunen verhindert eine langfristige fachliche und personelle Kontinuität.
Kinder brauchen Wohnbedingungen, die eine eigenständige, individuelle Entfaltung möglich machen. Besonders unter den Gesichtspunkten der Selbstverwirklichung, der selbstbestimmten Lebensgestaltung und der Abnabelung vom Elternhaus gilt es, Jugendliche in ihrem Anspruch auf eigenen Wohnraum zu unterstützen. In NRW gibt es immer noch zu wenig alternative Wohn- und Lebensformen für Jugendliche. Dies kann durch günstige Mietkonditionen, Erbbaupachtverträge oder alternative Genossenschaften unterstützt werden. Der öffentlich geförderte Wohnungsbau muss flächendeckend ausgebaut werden. Kinder dürfen materiellen Mangel nicht als Makel oder Schuld ihrer Familien erfahren. Sie haben das Recht auf ein Lebensumfeld und einen Alltag, in dem soziale Kompetenz und ein solidarisches Miteinander selbstverständlich gelebt werden können.
Armut ist mit gesundheitlichen Risiken verbunden. Bereits im Kindergartenalter ist dies ein Risiko. Kinder aus einkommensschwachen Haushalten leiden häufiger an Übergewicht, mangelnder Zahngesundheit und psychosomatischen Beschwerden – zum Teil mit lebenslangen Folgen. Die gesundheitspolitischen „Verschlimmbesserungen“ der letzten Jahre, wie Praxisgebühr, Zuzahlungen, teure Medikamente und Kürzungen von Mutter-Kind-Kuren, haben vor allem in verarmten Familien dazu geführt, dass Belastungen und Krankheit nicht aufgefangen werden. Chronische Krankheiten und psychosomatische Reaktionen sind die Folge. Kinder und Eltern sind die Leidtragenden dieser Entwicklung. Dem wollen wir durch ein solidarisches Gesundheitswesen für alle entgegentreten.
Psychische Reaktionen bei Kindern und Jugendlichen breiten sich vor allem bei jenen aus armen Elternhäusern aus. Inzwischen haben laut Robert-Koch-Institut zehn bis zwölf Prozent der Grundschulkinder und bis zu 20 Prozent der Jugendlichen solche Probleme. Es ist ein Skandal, dass in NRW nur etwa zehn Prozent der behandlungsbedürftigen Kinder ausreichend versorgt werden. Der Mangel an Therapieplätzen zeigt sich sowohl im stationären und teilstationären als auch im ambulanten Bereich. Dies führt zu Wartezeiten von durchschnittlich sechs bis neun Monaten. Gesundheitsminister Laumann entschied trotz dieser Problematik, untätig zu bleiben. Hier ist eine schnelle politische Entscheidung erforderlich, die sich an den Bedürfnissen der jungen Menschen orientiert. Es gibt keine „unnormalen“ Kinder, sie reagieren lediglich auf die Gesellschaft, in der sie leben. Immer mehr werden an und in dieser Gesellschaft krank.
Die LINKE. NRW fordert:
§ Ein Maßnahmenbündel gegen Kinderarmut, das durch landespolitische Instrumente und bundes(rats-)politische Initiativen Symptome und Ursachen nachhaltig bekämpft, indem mehr Mittel dafür umverteilt werden. Eine Erhöhung der Hartz-IV-Regelsätze als Sofortmaßnahme und perspektivisch eine eigenständige Grundsicherung für Kinder sind dazu erste Teilschritte, denen landespolitische Maßnahmen folgen müssen.
§ Eine langfristige Landesförderung des Bund-Länder-Programms „Soziale Stadt“, damit es auf weitere benachteiligte Regionen und Stadtteile ausgedehnt werden kann. Wir sind für ein qualitativ hochwertiges, an den Bedürfnissen der Kinder und Jugendlichen ausgerichtetes, öffentliches Betreuungsangebot und gegen „Aufbewahranstalten“.
§ Den Ausbau von Plätzen in wohnortnahen Kitas und Horten, insbesondere für unter Dreijährige und bedarfsorientiert für Schulkinder bis zu einem Ganztag für alle Kinder.
§ Kostenfreie Betreuung und Mahlzeiten für alle Kinder in allen Kindertagesstätteneinrichtungen und die Bereitstellung von Mitteln zur Instandsetzung und -haltung der Gebäude und Anlagen.
§ Den Erhalt der Landesjugendämter bei den Landschaftsverbänden, sowie die personelle Stärkung der Jugendhilfe in den Kommunen durch das Land.
§ Ein NRW-Jugendhilfenetzwerk im Bereich der Prävention und Beratung auf Basis einer kontinuierlichen Jugendhilfeplanung.
§ Die finanziell angemessene Unterstützung des Landesjugendrings und der Jugendverbände.
§ Die Bereitstellung zusätzlicher Landesförderung bei Freizeiteinrichtungen und die Auflage eines Programms zur Schaffung von möglichst selbstverwalteten Jugendzentren.
§ Ein Sofortprogramm zur Schaffung und Finanzierung bedarfsgerechter Kapazitäten in der Kinder- und Jugendpsychiatrie, die flächendeckend mit kurzen Wartezeiten nach dem Prinzip „ambulant vor teilstationär vor stationär“ in öffentlich-rechtlicher Trägerschaft arbeitet, stärker mit der Kinder- und Jugendhilfe verzahnt und angemessen mit Personal ausgestattet ist.
§ Den (Wieder-)Ausbau einer sozialen, kulturellen und gesundheitlichen Infrastruktur für Familien und Kinder besonders in benachteiligten Sozialräumen durch landespolitische Fördermaßnahmen, so dass die Angebote für Geringverdienende kostenfrei sind. Dies betrifft neben Beratungsstellen auch Bibliotheken, Bürgerzentren, Musik- und Volkshochschulen, Museen und alternative Kulturzentren.
§ Den Ausbau niedrigschwelliger Beratungsangebote für Familien und Kinder bzw. Jugendliche in schwierigen Lebenslagen und in benachteiligten Sozialräumen.
§ Die Sicherung des Wunsch- und Wahlrechts der Eltern zwischen Kindertageseinrichtungen verschiedener Träger in ihrem Wohngebiet.
§ Die Garantie von den Wohnumfeldern geöffneten und gebührenfreien Kindertageseinrichtungen mit kleineren Gruppen.
§ Die Bereitstellung von bezahlbarem Wohnraum für Familien und junge Menschen sowie die Förderung alternativer und generationenübergreifender Wohnformen.
§ Die Schaffung und Erhaltung von kinder-, jugend- und familienfreundlichen Wohngebieten. Neben Spielplätzen sollten freie Plätze, Hinterhöfe und verkehrsberuhigte Straßen zum Spielen bereitgestellt werden.
§ Die Schaffung und Erhaltung von betreuten Abenteuer- und Naturspielplätzen für jedes Wetter, auch für Kinder und Jugendliche mit Handicaps, die Förderung der mobilen Spielbetreuung im öffentlichen Raum (Spielmobil) und den Bau wohnortnaher Freiflächen für Freizeitsport (Bolzplätze, Graffitiflächen, Skater- und Streetball-Anlagen).
Arbeit ist mehr als Broterwerb. Wir verstehen unter Arbeit alle Tätigkeiten, mit denen der und die Einzelne zur Reproduktion der Gesellschaft beitragen. Wir lehnen es ab, Arbeit auf Erwerbsarbeit zu begrenzen, denn der größte Teil der täglich zu leistenden Arbeit wird unentgeltlich verrichtet. Würde diese nicht bezahlte Arbeit in der Haushaltung, in der Erziehung, Sorge und Pflege, im Ehrenamt und im Kulturbereich nicht getan, könnte auch die in Lohnarbeit investierte Arbeitskraft sich im gesellschaftlichen Maßstab nicht reproduzieren.
Die Deregulierungspolitik der beiden letzten Jahrzehnte hat den Ausbau prekärer Beschäftigung gefördert. Sie hat dazu beigetragen, dass die Bedeutung des Normalarbeitsverhältnisses zurückgeht.
In NRW leben 23 Prozent aller Leiharbeiterinnen und Leiharbeiter. Das sind knapp 130.000 Menschen. Sie arbeiten selten in ihrem erlernten Beruf und verdienen im Durchschnitt 35 bis 45 Prozent weniger als die Stammbelegschaften. Etwa zwölf Prozent erhalten ein so niedriges Einkommen, dass sie ergänzend Hartz IV beziehen müssen. Aber auch Beschäftigte in anderen Arbeitsverhältnissen müssen zunehmend aufstocken – das heißt, sie nehmen zu ihrem Vollzeitjob Hartz IV in Anspruch, weil ihr Lohn nicht zum Leben reicht. Unter diesen Bedingungen arbeiten überproportional viele Migrantinnen und Migranten. Sie sind von prekärer Beschäftigung besonders betroffen. Dies trifft vor allem dann zu, wenn sie über einen unsicheren Aufenthaltsstatus, niedrige oder keine Qualifikation verfügen oder als Drittstaatsangehörige einen nachrangigen Zugang zum Arbeitsmarkt haben.
Wer prekär beschäftigt ist, befindet sich in einer eigentümlichen Schwebelage. Einerseits hat er oder sie das Muster der ,,Normalarbeit’’ immer noch vor Augen und die Hoffnung, diese zu erreichen. Andererseits ist er oder sie ständig von dauerhafter sozialer Ausgrenzung bedroht. Prekär Beschäftigte sind die ersten, denen in Krisenzeiten Entlassungen drohen. Ihnen werden bevorzugt die unangenehmen Arbeiten aufgebürdet.
Die prekär Beschäftigten sind in einem Betrieb eine ständige Mahnung für die noch in Vollzeit und unbefristet Beschäftigten. Sie stellen fest, dass ihre Arbeit mit gleicher Qualität auch von Menschen bewältigt wird, die dafür Arbeits- und Lebensbedingungen akzeptieren, denen sie selbst nicht zustimmen wollen. Auch wenn beispielsweise Leiharbeiterinnen und Leiharbeiter sowie befristet Beschäftigte im Betrieb meist nur kleine Minderheiten sind, wirkt ihre bloße Gegenwart disziplinierend auf die Stammbelegschaften. Die Existenz prekärer Arbeitsverhältnisse schafft auf dem gesamten Arbeitsmarkt ein Klima von Angst und Unsicherheit und mindert das Durchsetzungsvermögen der Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer.
Beschäftigungsformen mit hohem prekärem Potential betreffen besonders häufig Frauen. Auch Teilzeitarbeit ist ein überwiegend weibliches Phänomen. Junge Menschen im Alter von 15 bis 24 Jahren sind in den letzten zehn Jahren zunehmend stärker auf prekäre Arbeitsverhältnisse angewiesen. Menschen mit Migrationshintergrund stehen auf dem Arbeitsmarkt insgesamt schlechter da, sie haben eine geringere Beschäftigungsquote, werden relativ gesehen häufiger in Teilzeit und geringfügig beschäftigt, sind doppelt so oft von Erwerbslosigkeit betroffen und beziehen dreimal so oft staatliche Hilfen.
Bei länger andauernder prekärer Beschäftigung lassen sich keine Rentenansprüche erwerben, die den Lebensunterhalt im Alter decken. Leiharbeit ist sozial abgesichert wie das normale Arbeitsverhältnis – allerdings nur formal. Es bestehen wegen der geringen Beschäftigungsstabilität sowie der niedrigen Einkommen faktische Nachteile. Prekäre Beschäftigung hat außerdem Auswirkungen auf die Psyche, also auch auf die Würde der Menschen.
DIE LINKE.NRW setzt sich dafür ein, dass prekäre Beschäftigung abgebaut und Existenz sichernde Arbeit aufgebaut wird. Wer arbeitet, muss einen anständigen Lohn erhalten, sicher in die Zukunft blicken können und arbeitsrechtlich abgesichert sein. Außerdem ist zu gewährleisten, dass die Beschäftigten mitbestimmen können und ihre Arbeit sie nicht krank macht. Dafür werden wir uns im Landtag stark machen und Bundesratsinitiativen anstoßen.
DIE LINKE. NRW fordert:
Mit der Föderalismusreform 2006 sind die Bundesländer für die Regelung der Verkaufszeiten zuständig. Seit November 2006 gilt in Nordrhein-Westfalen das von der schwarz-gelben Regierung verabschiedete Ladenöffnungsgesetz. Danach können Geschäfte von Montag bis Samstag Tag und Nacht öffnen. Ausnahmen gelten nur für Sonn- und Feiertage. Die Gewinnerinnen der Gewinner dieses Gesetzes sind die Großen, vor allem die großen Lebensmitteldiscounter. Sie öffnen ihre Geschäfte bis Mitternacht gestützt auf die Arbeitskraft geringfügig und oft untertariflich bezahlter Beschäftigter. Verliererinnen und Verlierer sind die regulär Beschäftigten im Einzelhandel und die kleinen Einzelhändlerinnen und Einzelhändler. Das Ladenöffnungsgesetz ist beschäftigtenfeindlich und befördert den Verdrängungswettbewerb.
Darüber hinaus geht es bei der Frage der Ladenöffnung um mehr als den freien Konsum. Die Ausweitung der Öffnungszeiten im Einzelhandel folgt dem allgemeinen Trend der Ausweitung der Betriebsnutzungszeiten. Und das hat Konsequenzen für die Lebens- und Arbeitszeiten der im Einzelhandel – überwiegend weiblichen – Beschäftigten. Bei Arbeitszeiten samstags zwischen 16 und 20 Uhr und teilweise bis 24 Uhr sowie sonntags zwischen 8 und 18 Uhr gibt es praktisch kein freies Wochenende mehr. Von einem Großteil des gesellschaftlichen sowie des Familienlebens, das an Wochenenden stattfindet, sind sie somit ausgeschlossen. Der Kampf um die Ladenöffnung ist also ein Kampf um die Länge und Lage der Arbeitszeit der im Einzelhandel Beschäftigten. Die Ausweitung der Ladenöffnung vernichtet reguläre Beschäftigung und befördert Lohndumping und Ausbeutung. Mit 80 Prozent weiblichen Beschäftigten betrifft dies in erster Linie Frauen, die sich somit in einem besonders familienfeindlichen Arbeitsumfeld befinden. Oft sind sie geplagt von einem schlechten Gewissen gegenüber Kindern und Familie und zerrissen zwischen den Anforderungen dort und an ihrem Arbeitsplatz. Dies führt auch zu gesundheitlichen Problemen und schlussendlich zu Resignation, innerer Kündigung und Aufgabe des Arbeitsplatzes.
Viele Beschäftigte im Einzelhandel haben insbesondere bei den späten Ladenöffnungszeiten am Abend das Problem, sicher nach Hause zu kommen. Das Angebot des öffentlichen Nahverkehrs ist zu diesen Zeiten nicht mehr ausreichend, und wenige der zahlreich weiblichen Beschäftigten können sich ein Auto leisten. Oft besetzen große Einzelhandelsketten kleinere Verkaufsstellen mit wenigen oder sogar nur mit einer oder einem Beschäftigten. Der Schutz vor Überfällen und somit die Sicherheit der Beschäftigten bleibt dabei völlig unbeachtet.
DIE LINKE. NRW fordert:
§ Die Abschaffung des Ladenöffnungsgesetzes in der jetzigen Form.
§ Die vollständige Überarbeitung der Öffnungszeiten in einem neuen NRW-Ladenschlussgesetz.
§ Eine umfassende Einarbeitung von Arbeitsschutzregelungen im Sinne der im Einzelhandel Beschäftigten.
Mit der Neufassung des Landespersonalvertretungsgesetzes NRW im Oktober 2007 durch die schwarz-gelbe Regierung wurde eines der bis dahin in der Bundesrepublik fortschrittlichsten Landespersonalvertretungsgesetze drastisch verschlechtert. Dank der Landesregierung gibt es heute nur noch wenige Handlungsspielräume der Vertretungen von Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern bei Kündigungen oder befristeten Arbeitsverhältnissen. Auch bei der Mitbestimmung in organisatorischen Angelegenheiten (zum Beispiel bei Privatisierungen und der Einführung flexibler Arbeitszeiten sowie neuer Arbeitsmethoden) sind die Rechte der Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer beschnitten worden. Seit dem Inkrafttreten des neuen Gesetzes sind die abhängig Beschäftigten und die Beamtinnen und Beamten noch mehr als bisher der Willkür der öffentlichen Arbeitgeber ausgeliefert.
Die Einrichtungen und Betriebe der öffentlichen Daseinsvorsorge sind die Stützpfeiler der Gesellschaft. Nach Auffassung der LINKEN. NRW haben die Kommunen und das Land NRW eine besondere Verantwortung. Wir wollen eine Verbesserung der öffentlichen Dienstleistungen. Zu einer leistungsfähigen und kommunalen Daseinsvorsorge in Nordrhein-Westfalen gehört die gleichberechtigte Mitsprache der Beschäftigten. Das entspricht Artikel 26 der Landesverfassung NRW, welcher für Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer eine „gleichberechtigte Mitbestimmung bei der Gestaltung der wirtschaftlichen und sozialen Ordnung“ vorsieht.
DIE LINKE.NRW tritt für die Stärkung demokratischer Mitbestimmungsrechte und somit für ein modernes Landespersonalvertretungsgesetz ein. Sie hat einen Gesetzesentwurf entwickelt, der den Kahlschlag rückgängig macht und ein fortschrittliches, wegweisendes Mitbestimmungsrecht verankert.
DIE LINKE. NRW fordert:
§ Den Ausbau der bisherigen Mitwirkungs- und Anhörungsrechte zu echten Mitbestimmungsrechten.
§ Die Verankerung von Sanktionsmöglichkeiten bei Verletzungen der im Gesetz festgeschriebenen Rechte durch die Arbeitgeber – wie es auch im Betriebsverfassungsgesetz vorgesehen ist.
Die schwarz-gelbe Landesregierung hatte vor ihrem Amtsantritt in 2005 vollmundige Versprechungen und Garantien für den Öffentlichen Dienst abgegeben. Das war nichts anderes als Betrug an den Wählerinnen und Wählern. Gnadenlos wurde das Lohnniveau gesenkt, und die Arbeitssituation verschlechterte sich stetig. Viele Beschäftigte stehen vor einem Burnout-Syndorm, das durch die hohe Arbeitsbelastung verursacht ist. Alle Beschäftigten des Öffentlichen Dienstes haben in den vergangenen Jahren harte Einschnitte hinnehmen müssen. Die Landesregierungen waren sich nicht zu schade, die öffentlichen Kassen für die Ausplünderung durch die in- und ausländische Bankenbranche zur Verfügung zu stellen. Die immer in Aussicht gestellte „Konsolidierung der öffentlichen Haushalte“ war nicht mehr als ein vorgeschobenes Argument für eine brutale Umverteilung von unten nach oben. Damit muss Schluss sein. Ohne einen starken Öffentlichen Dienst als wichtigster Arbeitgeber im Land können die Herausforderungen, die vor uns liegen, nicht bewerkstelligt werden.
DIE LINKE. NRW fordert:
§ Mehr Personal überall, mehr Geld für mehr Beförderungen im öffentlichen Dienst.
§ Mehr Arbeitsplatzsicherheit für die Beschäftigten des Landes: Schluss mit mehrfach verlängerten Befristungen im Angestelltenbereich.
§ Schluss mit der enormen Arbeitsdichte. Menschen dürfen nicht länger wie Maschinen bis an den Rand des Möglichen ausgebeutet werden.
§ Weg mit der Kostendämpfungspauschale. Schluss mit den strengen Beihilferegelungen. Überführung in die gesetzliche Krankenversicherung.
§ Das Anzeigen korruptiver Sachverhalte darf nicht länger kriminalisiert werden. Die Beschäftigten müssen über diese Problematik stärker aufgeklärt und dafür sensibilisiert werden.
§ Der Öffentliche Dienst muss seiner Vorbildfunktion für die Wirtschaft im positiven Sinne gerecht werden.
§ Das Streikrecht auch für Beamte.
II. Es ist an der Zeit - linke Politik von und für Frauen
Patriarchale Herrschaftsstrukturen sind in unserer Gesellschaft keineswegs beseitigt. Von einer tatsächlichen Gleichberechtigung der Geschlechter sind wir nach wie vor weit entfernt. Die wesentlichen Forderungen der Frauen, wie die Vereinbarkeit von Beruf und Familie, gleicher Lohn für gleichwertige Arbeit, eine eigenständige Existenzsicherung, die Teilhabe an allen Entscheidungen in Politik, Wirtschaft und Gesellschaft, ein Leben in Sicherheit und ohne Gewalt sowie das Recht auf Selbstbestimmung in allen Lebensbereichen, sind noch immer nicht erfüllt.
DIE LINKE. NRW steht für eine geschlechtergerechte Gesellschaft und die konsequente Umsetzung feministischer Ansprüche.
Wir betrachten Frauenpolitik nicht als Nischenpolitik von und für Frauen, sondern als eine Querschnittsaufgabe, die sich auf alle Politikfelder erstreckt. Von daher sind die frauenspezifischen Aspekte jeweils in den entsprechenden Programmteilen ausgeführt und werden hier nur kurz zusammengefasst.
Noch immer haben viele Frauen mit der Doppel- oder Dreifachbelastung durch Erwerbsarbeit, Hausarbeit und Kindererziehung zu kämpfen. Sie leisten den größten Teil der unbezahlten Familienarbeit. Trotz besserer Schul- und Ausbildungsabschlüsse sind Frauen am Arbeitsmarkt nach wie vor benachteiligt. Sie erhalten durchschnittlich 25 Prozent weniger Lohn als ihre männlichen Kollegen. Klassische "Frauenberufe" werden schlechter bezahlt als gleichwertige "Männerberufe". Im Niedriglohn- und Minijobbereich arbeiten besonders viele Frauen.
Bildung als lebenslanges Lernen muss in allen Lebensphasen allen Frauen und Männern zugänglich sein, auch denjenigen, die ihre Kinder erziehen. Sie ist eine wichtige Voraussetzung, um wieder in den Beruf und das Erwerbsleben zurückkehren zu können. Gleichzeitig ist damit eine Voraussetzung geschaffen, auch Frauen mit einer Erwerbsarbeit eine eigenständige Existenzsicherung zu garantieren.
Bedingt durch diese Faktoren verfügen Frauen oft über keine eigenständige Existenzsicherung, sondern sind häufig von Armut, gesellschaftlicher Ausgrenzung und sozialer Benachteiligung betroffen. Die Mehrzahl der allein erziehenden Mütter und ihrer Kinder sind auf Hartz IV angewiesen.
Frauen mit Migrationshintergrund sind häufig mehrfach diskriminiert. Sie stellen nicht selten das letzte Glied in der Kette der Lohnarbeitsgesellschaft dar, müssen für die niedrigsten Löhne arbeiten und genießen die geringste gesellschaftliche Anerkennung.
Frauen sind in den Entscheidungsgremien von Politik, Wirtschaft und Gesellschaft unterrepräsentiert. Die Mehrzahl der Entscheidungen wird somit von Männern getroffen.
Im Gesundheitssystem fehlen frauenspezifische Angebote und ein Vorsorgeprogramm für alle Frauen, unabhängig von deren finanziellen Situation. In der Kultur- und Sportförderung werden die Bedürfnisse und Sichtweisen der Frauen zu wenig berücksichtigt.
DIE LINKE. NRW fordert:
§ Die Garantie einer flächendeckenden, gebührenfreien, öffentlichen Kinderbetreuung.
§ Die Einrichtung von Beratungsstellen zur Berufswahlorientierung von Mädchen und Jungen, zur Existenzförderung von Frauen und zur Vereinbarkeit von Beruf und Familie.
§ Die Einrichtung eines Landesprogramms zum Wiedereinstieg von Frauen nach der Elternphase.
§ Die Novellierung des Landesgleichstellungsgesetzes NRW.
§ Die Einführung von konkreten Sanktionsmöglichkeiten gegenüber Kreisen und Kommunen.
§ Die Festlegung des Stundenumfangs einer kommunalen Gleichstellungsbeauftragten auf mindestens die Hälfte der üblichen Wochenarbeitszeit.
§ Eine gezielte Weiterbildung von Frauen und Mädchen mit und ohne Migrationshintergrund.
§ Die konsequente Umsetzung des Grundsatzes "gleicher Lohn für gleiche und gleichwertige Arbeit" und die Ersetzung von Minijobs durch versicherungspflichtige Arbeitsverhältnisse in der öffentlichen Verwaltung.
§ Den Erhalt und Ausbau von Frauenbeauftragen in den Kommunen und die Erweiterung ihrer Kompetenzen.
§ Die Besetzung aller Positionen im Zuständigkeitsbereich des Landes mit einer Quote von 50 Prozent Frauen auf allen Ebenen
In allen kapitalistischen, patriarchal geprägten Ländern der Welt wird die körperliche und seelische Unversehrtheit von Frauen und Mädchen, quer über alle sozialen Klassen sowie kulturellen und religiösen Grenzen hinweg, verletzt. Gewalt gegen Frauen und Mädchen ist keine Privatsache, sondern Ergebnis der gesellschaftlichen Macht- und Ressourcenverteilung zu Lasten der Frauen.
DIE LINKE. NRW steht für eine Politik, die Gewalt gegen Frauen bekämpft und die Unterstützung der Betroffenen garantiert.
Gewalt gegen Frauen ist immer noch weit verbreitet. Jede vierte Frau hat schon einmal körperliche Gewalt seitens des Partners oder der Familie erfahren. Seit Mitte der 70er Jahre bieten Frauenhäuser einen wirksamen Schutz der Betroffenen. Ihr Ansatz war seit je her, schnell und unbürokratisch zu helfen. Unter der schwarz-gelben Regierung wurden die Gelder für die Frauenhäuser in NRW massiv (um 30 Prozent) gekürzt, so dass die Stelle zur Nachsorge in den Frauenhäusern gestrichen werden musste, was eine intensive Einzelfallbetreuung unmöglich macht. Auch die Anzahl und Kapazitäten der Frauenhäuser reichen bei weitem nicht aus. Für eine Vielzahl von Frauen ist die Kostenübernahme völlig ungeklärt. Dieser Zustand kann nicht aufrechterhalten werden. Häusliche Gewalt gegen Frauen ist kein individuelles, sondern ein gesellschaftliches Problem. Die öffentliche Hand muss ausreichend Mittel zur Verfügung stellen, um allen Betroffenen eine umfassende Hilfe und Betreuung anbieten zu können. Prävention ist jedoch besser als Nachsorge, hier sind die sozialen Netze und das Bildungssystem gefragt.
DIE LINKE. NRW fordert:
§ Häusliche Gewalt entschieden zu bekämpfen.
§ Ein umfassendes Konzept zur Gewaltprävention unter Einbeziehung des Bildungswesens.
§ Die Aufstockung der Mittel für Frauenberatungsstellen, Frauen-Notrufe und Frauenhäuser.
§ Die Wiedereinrichtung der Stelle zur Nachsorge in den Frauenhäusern.
§ Eine feste Bettenfinanzierung unabhängig von aktuellen Belegzahlen und sozialem Hintergrund.
§ Die Einrichtung einer Koordinationsstelle für die Frauenberatungsstellen, Frauen-Notrufe, Frauenhäuser und Vertreterinnen der Verbände der Migrantinnen.
§ Die sofortige Abschaffung der Zuzahlungspflicht durch die Tagessätze in den Frauenhäusern und Kostenübernahme durch das Land NRW.
DIE LINKE. NRW ist die einzige Partei, die den Fehlentwicklungen im Haushalts- und Finanzbereich auf den Grund geht. Wir kritisieren die Spaltung in Arm und Reich, die das Geldvermögen bei wenigen konzentriert und Spekulationen anheizt. Die Folgen der verfehlten schwarz-gelben Haushalts- und Finanzpolitik in NRW waren umfassende Kürzungen im Sozial-, Kinder-, Jugend-, Frauen- und Umweltbereich. Andererseits hat die schwarz-gelbe Landesregierung eine massive Klientelpolitik betrieben mit dem Ergebnis: Arme werden immer ärmer und Reiche immer reicher in NRW.
Wir wenden uns seit Jahren gegen die verfehlte Liberalisierung der Finanzmärkte. Auch in Deutschland und besonders in NRW wurden windige Finanzprodukte, Kreditverbriefungen und Hedge-Fonds gefördert - durch absurde Steuerbefreiungen und neue Gesetze, die Spekulationen Vorfahrt gewähren. Die Bankenaufsicht wurde in den vergangenen Jahren geschwächt. Die Milliardenverluste der WestLB, die zu Lasten des Landeshaushalts und der kommunalen Haushalte und Sparkassen gehen, sind nicht zuletzt das Ergebnis dieser falschen Politik. Deshalb sind CDU und FDP in NRW, aber auch die vorherige rot-grüne Landesregierung mitverantwortlich für die Milliardenzeche, die wir jetzt alle zahlen.
Ein System, das die Profitinteressen einer kleinen Minderheit über alles stellt, bringt massive Ungerechtigkeiten und soziale Verwerfungen, Umweltzerstörung und Krieg hervor.
DIE LINKE. NRW fordert eine Gemeindefinanzreform, die zukünftige Investitionen und die Tätigkeiten der Kommunen sicherstellt. Die Unternehmenssteuerreform muss zurückgenommen werden. Insbesondere fordern wir die Rücknahme der Senkung der Körperschaftsteuer sowie die Verbreiterung ihrer Bemessungsgrundlage. Dieses Geld wird dringend für Investitionen in die Zukunft gebraucht.
2010 wird NRW einen Rekordschuldenberg in Höhe von rund 130 Milliarden Euro haben. Das sind etwa 25 Milliarden Euro mehr als vor fünf Jahren, als CDU und FDP im Jahr 2005 die Regierung übernahmen. Konkret hat die schwarz-gelbe Landesregierung die Gesamtschulden des Landes in fünf Jahren um über 20 Prozent erhöht. Der Schuldendienst beträgt fünf Milliarden Euro jährlich und zehrt so rund zehn Prozent des Gesamthaushalts auf - Tendenz steigend. Auch die Neuverschuldung beträgt in den nächsten Jahren rund 6,5 Milliarden Euro jährlich. Zudem hat die WestLB ein Milliardendefizit verursacht, und das Krisenmanagement der schwarz-gelben Landesregierung bei der WestLB hat die Katastrophe verschärft.
Die kommunale Finanzausstattung befindet sich in einer strukturellen Schieflage. In den vergangenen Jahren lag der durchschnittliche Anteil der Kommunen am gesamten Steueraufkommen nur noch bei rund drei Prozent. Die massive Verschuldung der Kommunen in NRW lag 2009 bei einem neuen Rekordstand von rund 15 Milliarden Euro. Dieser ist seitdem rasant weiter gestiegen. Immer mehr Kommunen müssen ein Haushaltssicherungskonzept aufstellen, weil sie ihren Haushalt nicht ausgleichen können.
Die finanzielle Handlungsunfähigkeit der kommunalen Ebene hat verheerende Auswirkungen für den Arbeitsmarkt und die örtliche Wirtschaft. Die weiter steigenden Ausgaben sowie die aufgelaufenen Fehlbeträge aus Vorjahren führten dazu, dass auch 2008 nur wenige Kommunen in NRW einen strukturellen Haushaltsausgleich erreichten, also ohne Eingriff in die Substanz oder den Abbau von Eigenkapital den Haushalt ausgleichen konnten.
Die Situation der Kommunen wurde zudem durch die Landesregierung und die schwarz-gelbe Koalition verschärft. Die Rückführung der Nettoneuverschuldung des Landes wurde zulasten der Kommunen erreicht. Strukturelle Zuweisungen wurden entzogen und zusätzliche Belastungen aufgebürdet. Das Land hat sich im Zeitraum 2006 bis 2008 um fast 2,4 Milliarden Euro auf Kosten der Kommunen saniert. Die schwarz-gelbe Landesregierung und ihre Landtagsmehrheit brechen die Landesverfassung und missachten das Konnexitätsprinzip. Insgesamt bleibt kein Spielraum für dringend benötigte kommunale Investitionen. Die Sachinvestitionen verharren auf einem sehr niedrigen Niveau.
Um den finanzpolitischen Spielraum des Landes und der Kommunen zu vergrößern, setzt DIE LINKE. NRW auf die Stärkung der Einnahmeseite. Da es kaum steuerpolitische gesetzgeberische Kompetenzen auf Landesebene gibt, fordern wir vor allem eine Bundesratsinitiative zur Wiedereinführung der Vermögensteuer als Millionärsteuer und Börsenumsatzsteuer, die Ausweitung der Erbschaftsteuer und die Stärkung der von den Kommunen erhobenen Gewerbesteuern.
DIE LINKE. NRW wird neue Finanzquellen aufzeigen, die auf Landesebene, unabhängig von der Zustimmung des Bundes, erschlossen werden können: Für den Handel wollen wir eine Verkaufsflächensteuer einführen. Landesweit sollen alle Unternehmen nach der Verkaufsfläche ihrer Gebäude gleich besteuert werden, sofern diese 20.000 qm übersteigt. Filialen von Einkaufsketten sollen zusammengezählt werden. Dies brächte nicht nur Geld in die Kassen des Landes, sondern hätte zusätzliche eine sinnvolle Lenkungswirkung, weil der Flächenverbrauch von Einkaufszentren und Filialbetrieben begrenzt würde. Die Rationalisierung und der Personalabbau durch den Trend zum großflächigen Handel mit möglichst wenig Personal könnte gestoppt werden.
DIE LINKE. NRW fordert:
Die Erklärung des Europäischen Gerichtshofes, eine Tariftreueverpflichtung verstoße gegen die Dienstleistungsfreiheit, ist ein Schlag ins Gesicht für die Gewerkschaften, die jahrelang für die Belange der abhängig Beschäftigten gekämpft haben. Dieses Urteil öffnet Lohndumping und dem Abbau von Rechten für Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer Tür und Tor. Deshalb fordert DIE LINKE. NRW eine gesetzliche Verankerung der Tariftreueverpflichtung, damit die Grundrechte der Menschen höher stehen als Profitinteressen: Unternehmen, die Aufträge aus öffentlicher Hand erhalten, müssen Tariflöhne zahlen. Die Allgemeinverbindlichkeitserklärung von Tarifverträgen muss erleichtert werden, damit sie für alle Beschäftigten gilt. Maßgebend für die Vergabepolitik an Unternehmen soll deren Bereitschaft sein, eine gesellschaftliche Gegenleistung zu erbringen und soziale und ökologische Verantwortung zu übernehmen. Dazu gehört die Transparenz der Unternehmenspolitik gegenüber den Beschäftigten sowie den Behörden, die Mitgliedschaft im Arbeitgeberverband als Voraussetzung für tariflich gebundene Arbeit und Mitbestimmung, Einhaltung der Tariftreue und gewerkschaftlicher Mitbestimmungsrechte. Solange es Leih- und Zeitarbeitsverhältnisse noch gibt, müssen sie diesen Vorgaben entsprechen.
Die Skandale der letzten Jahre in NRW haben gezeigt: Häufig vergeben Land und Kommunen ihre öffentlichen Aufträge nach dem Prinzip des „niedrigsten Preises“. Damit werden Lohn- und Sozialdumping sowie ein brutaler Preiswettbewerb befördert. Leidtragende sind die Beschäftigten, die trotz Arbeit arm bleiben. Aber auch der soziale Zusammenhalt der Gesellschaft, weitere wichtige soziale Anliegen wie die Geschlechtergerechtigkeit, der Klimaschutz und internationale Menschenrechte bleiben auf der Strecke.
DIE LINKE. NRW will dem ein Ende setzen. NRW braucht wieder ein Gesetz, das Tariftreue, Mindestlöhne -beispielsweise da, wo Tarife unter zehn oder gar acht Euro liegen -, Existenz sichernde Beschäftigung in unbefristeten und sozialversicherten Beschäftigungsverhältnissen sowie wichtige sozialökologische Kriterien für die Durchführung öffentlicher Aufträge festschreibt. Ganz wichtig dabei: Solch ein Gesetz muss auch wirksam umgesetzt und kontrolliert werden. Dies war in Bezug auf das frühere Tariftreuegesetz in NRW nicht so, es wurde schließlich auf Druck der Wirtschaft aufgehoben. Dies war eine völlig falsche Reaktion. Wenn eine sinnvolle Maßnahme schlecht umgesetzt wird, dann streicht man sie nicht, sondern macht es besser.
Bis dahin muss die öffentliche Hand alle verfügbaren Spielräume nutzen, um ihre Vergabepolitik für Gewerbeflächen, Immobilien, Aufträge und ihre Ausschreibungspraxis an den Interessen der Erwerbstätigen und Erwerbslosen auszurichten. Ausschreibungskriterien sollen so formuliert werden, dass ökologische Aspekte, wie etwa die Energieeinsparung, eine Rolle spielen.
DIE LINKE. NRW fordert:
3. Städte und Regionen für Alle
Die Regionen Nordrhein-Westfalens sehen sich vielfältigen und unterschiedlichen Problemen gegenüber: Während die Städte des Ruhrgebietes Einwohnerverluste haben, wächst die Bevölkerung in anderen Städten, beispielsweise im südlichen Rheinland. Die soziale Lage ländlicher Regionen unterscheidet sich von derjenigen in den Großstädten. Es kann also keine einheitlichen Entwicklungsstrategien für alle nordrhein-westfälischen Städte und Gemeinden geben.
DIE LINKE. NRW strebt daher eine Ausdifferenzierung der Förderprogramme und Strategien an. Die Herstellung gleichwertiger Lebensverhältnisse in allen Teilräumen des Landes muss gewährleistet werden. Wir wollen eine nachhaltige Raumentwicklung. Diese muss die sozialen und wirtschaftlichen Ansprüche an den Raum mit seinen ökologischen Funktionen in Einklang bringen.
Beide Ziele sind zwar im Raumordnungsgesetz festgeschrieben, Politik und Verwaltung finden jedoch immer wieder Wege, diese zu missachten. DIE LINKE. NRW ist die Partei, die diesen Zielen konsequent verpflichtet ist und ihre Politik gegen alle Widerstände auf ihre Erreichung ausrichtet.
Erforderlich ist eine konsequente Umsetzung des Grundsatzes der dezentralen Konzentration in der nordrhein-westfälischen Raumordnung und Landesplanung. Durch die bedarfsgerechte Verteilung der Ressourcen und planerische Vorgaben müssen für alle Menschen in zumutbaren Entfernungen und mit zumutbarem Zeitaufwand Zentren der verschiedenen Hierarchiestufen mit dem ÖPNV erreichbar sein. Zu diesem Zweck sind vor allem die Unter- und Mittelzentren in den ländlichen Regionen und benachteiligten Stadtteilen der Stadtregionen zu stärken. Die Angebote der öffentlichen Infrastruktur (Schulen, Krankenhäuser, Kultureinrichtungen etc.) sind wichtige Anker, die auch private Versorgungseinrichtungen am Ort halten können.
DIE LINKE. NRW möchte regionale Kooperationen stärken, denn in vielen Fällen lassen sich die kommunalen Aufgaben nicht in den Grenzen einer Stadt oder eines Kreises bewältigen. Ob es um die Versorgung mit Strom und Wasser oder um die Abfallbeseitigung geht: Regionale Zusammenarbeit ist oftmals zwingend erforderlich. Viele Menschen nutzen nicht nur die kulturellen Angebote ihres Wohnortes. Dem entsprechen jedoch weder das Denken und Handeln noch die Strukturen von Politik und Verwaltung. Die kommunale Politik ist häufig von Standortkonkurrenz geprägt. Die Folge ist: wenige Gewinner, aber viele Verlierer.
DIE LINKE. NRW stellt sich gegen eine solche Politik. Für uns gilt es, das Gegeneinander abzubauen und durch ein Miteinander zu ersetzen.
DIE LINKE. NRW fordert:
§ Eine Verbesserung der Zusammenarbeit sowohl zwischen den Kernstädten und ihrem Umland, wie es zum Beispiel mit der Gründung der Städteregion Aachen erfolgt ist, als auch zwischen den Städten einer Region.
DIE LINKE. NRW steht für solidarische Städte in Nordrhein-Westfalen. Das zunehmende Auseinanderfallen der Stadtgesellschaft ist nicht zu übersehen. Die ärmeren und benachteiligten Haushalte, Menschen mit unterdurchschnittlichen Einkommen, Migrantinnen und Migranten ballen sich in einigen Stadtteilen. Für sie besteht die Gefahr, ins Abseits zu geraten. Diese Stadtteile sind durch vielfältige, sich überlagernde Defizite und Probleme geprägt. Demgegenüber ziehen sich die Reichen in abgeschlossene Wohngebiete zurück und bleiben dort weitgehend unter sich. Ihre Bewohnerinnen und Bewohner entziehen sich der Verantwortung für das Gemeinwesen, verschanzen sich hinter ihren hohen Grundstückmauern und Hecken und kapseln sich von den alltäglichen Problemen und Belastungen einer Großstadt ab.
Unbestreitbar sind durch die integrierten Stadterneuerungs- und Sanierungsprogramme auch Erfolge erzielt worden. Die sichtbarsten Verbesserungen sind den Investitionen in Wohnumfeldmaßnahmen und der Verbesserung des Wohnungsangebotes zu verdanken. Offensichtlich ist es durch die umfangreichen Maßnahmenprogramme der vergangenen Jahre gelungen, eine deutliche Verbesserung der sozialen Infrastruktur zu erreichen. Damit wurden den benachteiligten Bewohnerinnen und Bewohnern wichtige Hilfestellungen bei der Bewältigung des Lebensalltags gegeben.
Trotz dieser millionenschweren Programme konnten Erwerbslosigkeit, Armut und Ausgrenzung wie auch die inter-ethnischen Konflikte nicht beseitigt werden. Der Handlungsbedarf besteht daher fort. Das, was den Bewohnerinnen und Bewohnern der benachteiligten Stadtteile in erster Linie fehlt, sind Arbeitsplätze. Eine Verbesserung der Beschäftigungssituation kann nicht allein durch kommunale Politik erreicht werden. Vielmehr setzen Erfolge ein gleichzeitiges und aufeinander abgestimmtes Handeln auf lokaler, nationaler und supranationaler Ebene voraus.
Eine Umkehr in der ganzen Stadt, nicht nur in ausgewählten Teilräumen, ist notwendig. Angesichts des Abbaus vieler sozialer Angebote und Einrichtungen in den vergangenen Jahren laufen sinnvolle Ansätze – etwa die sozialraumorientierten Hilfsangebote – Gefahr, als bloßes Feigenblatt einer ansonsten weiterhin unsozialen Stadtpolitik zu dienen. Erfolgreich können die Programme für die benachteiligten Stadtteile nur sein, wenn sie Bestandteil einer solidarischen Politik auf gesamtstädtischer und überörtlicher Ebene sind.
DIE LINKE. NRW fordert:
§ Die übliche Konzentration der Sozialwohnungen auf die bereits benachteiligten Stadtteile muss beendet werden. Erforderlich hierzu ist beispielsweise die Verteilung der Sozialwohnungen mit Belegungsrecht auf das gesamte Gebiet der Städte und Gemeinden. Selbst wenn dies mit höheren Grundstücks- und sonstigen Kosten verbunden ist: Grundsätzlich gehören Sozialwohnungen auch in die bisher noch abgeschlossenen Wohngebiete der Reichen.
§ Den langfristigen Einsatz von Fördermitteln zur Verbesserung der Lebensverhältnisse in den benachteiligten Stadtteilen von EU, Land und Bund. Diese Mittel müssen durch die Konzentration kommunaler Ressourcen in diesen Stadtteilen ergänzt werden.
§ Statt teure Prestigeprojekt in den Innenstädten oder bevorzugten Lagen zu fördern, müssen die Förderschwerpunkte in den benachteiligten Stadtteilen liegen. Hier müssen die besten Kindergärten, Schulen und Jugendzentren zu finden sein; hier müssen Schwimmbäder und Sportplätze geöffnet bleiben; hier sind Stadtteilbibliotheken und andere Kultureinrichtungen vorrangig zu fördern.
DIE LINKE. NRW will, dass die Einwohnerinnen und Einwohner entscheiden. Eine auch gegen Kapitalinteressen durchsetzungsfähige räumliche Planung bedarf der aktiven Unterstützung gerade derjenigen, die die ersten Opfer dieser Planungen wären. In einer emanzipatorischen Stadt- und Regionalentwicklung haben die Einwohnerinnen und Einwohner das letzte Wort – Aktivierung und Beteiligung gerade der Benachteiligten und Ausgegrenzten werden von der LINKEN. NRW daher groß geschrieben.
Die bisherigen Bilanzen zeigen, dass die bisher üblicherweise angebotenen Beteiligungsmöglichkeiten von der Bevölkerung nur in geringem Maße oder gar nicht genutzt werden. Die jetzigen „Bürgerversammlungen“ sind allzu oft Treffen der Mittelschichten, die dort vor allem ihre Interessen zu Gehör bringt. Eine solidarische Stadt- und Regionalentwicklung kann jedoch nur erfolgreich sein, wenn sie von allen Menschen gemeinsam aktiv gestaltet wird.
DIE LINKE. NRW fordert:
§ Als Vorraussetzung für das Engagement der Menschen die Sicherheit, längerfristig in der Wohnung bleiben zu können, und tatsächliche Verfügungsrechte der Bewohnerinnen und Bewohner über die Wohnung und ihr Umfeld.
§ Alle Formen, die der kritischen und solidarischen Stadtöffentlichkeit Einfluss auf die Entwicklung der Stadt ermöglichen, zu unterstützen. Dabei können wir uns viele Modelle vorstellen: ob Anwaltsplanung, Planerzellen oder in manchen Fällen auch weiterhin eine herkömmliche Bürgerversammlung.
DIE LINKE. NRW sagt: Der Boden gehört uns allen! Das Privateigentum an Grund und Boden ist eines der zentralen Hindernisse für eine soziale, ökologische und demokratische Entwicklung in Stadt und Land. Den Mechanismen des privaten Bodenmarktes können die Kommunen nur in begrenztem Umfang entgegenwirken. Es fehlen ihnen häufig die finanziellen und rechtlichen Mittel.
Wir brauchen endlich eine tatsächlich „dem Wohl der Allgemeinheit dienende sozialgerechte Bodenordnung“, wie es das Baugesetzbuch fordert. Diese baut auf Grundsätzen auf: Eine plangerechte Nutzung von Baugrundstücken wird gefördert; der sparsame Umgang mit dem Boden wird erleichtert und die Zersiedlung der Landschaft gebremst; den Gemeinden wird bei der Finanzierung ihrer Aufgaben geholfen.
DIE LINKE. NRW fordert eine Bundesratsinitiative mit den Zielen:
§ Eine Reform der Bodenbesteuerung, die Bodenspekulation erschwert und leistungslose Gewinne aus Bodenverkäufen verringert, die außerdem das Horten von bebaubaren Grundstücken unattraktiv macht und damit das Baulandangebot erhöht.
DIE LINKE. NRW will die Schrumpfung solidarisch gestalten. In wichtigen Teilräumen des Landes werden die Bevölkerungszahlen in den nächsten Jahrzehnten in dramatischem Ausmaß sinken. Unsere Städte werden zugleich älter und ethnisch bunter. Dieser Prozess kann eine Chance sein für mehr Lebensqualität, mehr Platz, geringere Belastung der Umwelt. Er kann sich aber auch zu einer weiteren Gefahr entwickeln und zu noch mehr sozialer Spaltung und verödeten Stadtgebieten führen. Um dieser Gefahr zu begegnen und die Chancen zu nutzen, müssen liebgewordene Vorstellungen und Instrumente, die auf dem Glauben immerwährenden Wachstums basieren, überprüft werden.
Gerade der Bevölkerungsrückgang erfordert eine entschlossene solidarische Stadtentwicklung, eine Regionalpolitik, eine gestärkte öffentliche Planung und öffentliche Infrastruktur – vom Kanalnetz bis zum Wohnungsbestand. Mit dem zersplitterte Hausbesitz kleiner Immobilieneigentümerinnen und -eigentümer oder den kurzfristigen Profitinteressen der Finanzinvestoren lässt sich der notwendige Stadtumbau kaum gestalten. Erforderlich sind Eigentümerinnen und Eigentümer, die über ihr aktuelles Interesse hinaus denken, damit es eine Perspektive für alle geben kann.
Die größte Gefahr für die Bewohnerinnen und Bewohner, für Mieterinnen und Mieter in benachteiligen Lagen ebenso wie für kleine Hauseigentümerinnen und -eigentümer, ist ein „Stadtumbau Wild West“, der zu einer planlosen Entleerung bestimmter Stadtgebiete und zu Abrissen von Gebäudesubstanz führt, die für ihre Bewohnerinnen und Bewohner und das städtische Gefüge wichtig sind.
DIE LINKE. NRW fordert:
§ Die vorhandenen Ansätze eines „Stadtumbaus West“ zu einer integrierten Stadtumbauplanung auf der Grundlage gesamtstädtischer Untersuchungen und strategischer Stadtentwicklungsplanungen mit eigenen Verfahren frühzeitiger Information und Bürgerbeteiligung auszuweiten.
§ Keine Stadtumbaufördermittel für Städte, die trotz rückläufiger Bevölkerung großflächiges Wohnungsangebot für vermögende Nachfragegruppen aus Nachbarstädten ausbauen.
§ In schrumpfenden Städten müssen Qualitätsverluste im Wohnungsangebot durch zeitgemäße Um- und Neubauten für den lokalen sozialen Bedarf kompensiert werden.
§ Den vermehrten Einsatz von Landesmittel für die Entwicklung partizipativer und integrierter Stadtumbaukonzepte auf kommunalen und regionalen Ebenen.
DIE LINKE. NRW sagt: Wohnen ist ein Menschenrecht. Ohne eine gute und sichere Wohnung, die den heutigen Anforderungen genügt und bezahlbar ist, gibt es kein menschenwürdiges Leben. Aber Wohnen ist auch mehr als ein Dach über dem Kopf. Das Recht auf Wohnen schließt das Recht auf eine gesunde Wohnumwelt, auf soziale Nachbarschaften und Stadtteile, auf Zugang zu öffentlichen Einrichtungen und auf Teilhabe an der Stadt ein.
Ohne eine soziale Wohnraumversorgung als Teil einer solidarischen Stadtentwicklung werden große Teile der Bevölkerung von der Gesellschaft ausgeschlossen. Deshalb ist eine öffentliche und soziale Wohnungspolitik eine unverzichtbare Pflicht und Kernaufgabe des Staates.
Im politischen System der Bundesrepublik muss diese Aufgabe vor allem durch ein soziales Mietrecht, eine soziale Wohnraumförderung, staatliche Unterstützung der Wohnkosten für Menschen mit geringem Einkommen, Planungs- und Bauordnungsvorschriften, sowie öffentliche Wohnungsunternehmen erfüllt werden. Ohne sozialstaatliche Eingriffe in den Markt gibt es kein menschenwürdiges Wohnen für alle.
Seit über drei Jahrzehnten haben die Bundesregierungen wesentliche Grundlagen einer dauerhaft sozialen Wohnungspolitik beseitigt und die Wohnraumversorgung immer mehr dem privaten Markt überlassen. Nicht eine Wohnungspolitik für breite Schichten der Bevölkerung, sondern die Förderung von Eigentum und Finanzinvestitionen war die Zielsetzung dieser Politik.
So wurde die Wohnungsgemeinnützigkeit abgeschafft, die Umwandlung in Eigentumswohnungen wurde erleichtert, der Bund privatisierte fast alle seine Wohnungen und die Wohnraumförderung wurde geschwächt.
Die Hartz-Reformen haben die Wohnraumversorgung von Millionen Menschen von behördlichen Entscheidungen abhängig gemacht und sie entmündigt. Sie haben Menschen aus ihrer Wohnung vertrieben und führen zur Abdrängung von Erwerbslosen in schlechte Wohngebiete.
In NRW hat die Regierung Rüttgers in der letzten Legislaturperiode unbeirrt eine neoliberale Wohnungspolitik betrieben. Durch die Streichung der Zweckentfremdungsverordnung, die Schwächung der kommunalen Belegungsrechte und der Wohnungspflege wurden den Kommunen fast alle wohnungspolitischen Instrumente geraubt. Durch die Abschaffung der Kündigungssperrfristverordnung wurde der Mieterschutz nach Umwandlung in Eigentumswohnungen in vielen NRW Städten von acht auf drei Jahre verkürzt. Gegen den Protest zahlreicher Verbände, Gruppen und der Opposition wurde die Landesentwicklungsgesellschaft LEG mit ihren 98.000 Wohnungen an profitorientierte Fondsgesellschaften verkauft und damit das wohnungswirtschaftliche Vermögen des Landes verschleudert.
Zurzeit holt die Regierung Rüttgers zum nächsten Schlag aus: Das Wohnungsbausondervermögen des Landes (WfA) soll in die immer privatwirtschaftlicher ausgerichtete NRW. Bank eingegliedert werden. 18,6 Milliarden Euro, die durch staatliche Fördermittel und die Zahlungen der Sozialmieterinnen und -mieter aufgebracht wurden, sind in Gefahr, wenn – wie von Rüttgers geplant - ihre Zweckbindung für den sozialen Wohnungsbau entfällt.
Die Plünderung der öffentlichen Wohnungsbauvermögen und die Zerstörung öffentlicher Instrumente erfolgte unter Rahmenbedingungen, die zwar eine geänderte, auf jeden Fall aber auch eine gestärkte öffentliche Wohnungspolitik erfordern würden: Vor allem in der Rheinschiene steigen die Mieten beständig an. Es herrscht Mangel an mietpreisgünstigen Wohnungen. Auch in den Ruhrgebietsstädten mit Bevölkerungsverlusten werden dringend zusätzliche Investitionen in den Wohnungsbestand und den bedarfsgerechten Neubau von Sozialwohnungen benötigt. Der Wohnungsbestand in NRW befindet sich in vielen Fällen in einem schlechten Zustand, er entspricht oft nicht mehr heutigen Anforderungen, zum Beispiel an die Barrierefreiheit und den Klimaschutz. Gleichzeitig wären Investitionen in den Wohnungsbau und in den Wohnungsbestand wirksame Maßnahmen zur Stabilisierung der Arbeitsmärkte.
DIE LINKE. NRW fordert:
§ Die Politik der Ausplünderung und der Beseitigung von Marktkontrollen muss beendet und umgekehrt werden. Schluss mit „Markt vor Staat“.
§ Ein abgestimmtes Programm öffentlicher Förderungen, Regelungen und Unternehmungen, um bedarfsgerechte, energetisch verbesserte Wohnungen zu schaffen, die auch in Zukunft für alle zugänglich und erschwinglich sind. Es geht um die Neubestimmung der Elemente und Instrumente einer sozialen und nachhaltigen Wohnungspolitik als einer grundlegenden Aufgabe der Daseinsvorsorge in NRW.
§ Eine Verankerung des Rechts auf Wohnraum in der Landesverfassung. Dies würde das Land verpflichten, die Mittel für eine gerechte Wohnraumversorgung für alle auf Dauer bereit zu halten. Sie würde dazu führen, dass NRW seine wohnungspolitischen Maßnahmen an den Bedürfnissen der Menschen und nicht an Profiten ausrichtet.
DIE LINKE. NRW will die sozialen Wohnraumförderungen neu ausrichten und stärken. Es muss verhindert werden, dass die Zweckbestimmung des Wohnungsbausondervermögen aufgehoben und die Wohnungsbauförderanstalt in die NRW.BANK aufgelöst wird. Stattdessen sollte das Wohnungsbausondervermögens auf Dauer in einer Anstalt öffentlichen Rechts gesichert werden, deren Geschäfte auch von Vertreterinnen und Vertretern der Kommunen, der Gewerkschaften und der Verbände der Mieterinnen und Mieter kontrolliert werden. Diese erneuerte Wohnraumförderanstalt sollte mit zusätzlichen Haushaltsmitteln ausgestattet werden, um den vielfältigen Herausforderungen an ein zukunftsorientiertes Investitionsprogramm für nachhaltigen und sozialen Wohnraum gerecht zu werden.
Die soziale Wohnraumförderung muss heute auf stark unterschiedlichen Märkten eingreifen. Die Herausforderungen sind außerdem wegen der Anforderungen des Klimaschutzes, des demographischen Wandels, sozialer Umschichtungen und der vielfältiger gewordenen Lebenslagen und Lebensweisen vielschichtiger denn je. Hinzu kommt, dass dem sozialen Mietwohnungsbau mit der Abschaffung der Wohnungsgemeinnützigkeit, dem Ende der werksverbundenen Wohnungsunternehmen und dem Ausverkauf öffentlicher Unternehmen ein großer Teil der Bauträger abhanden gekommen ist. Dem muss Rechnung getragen werden, wenn die soziale Wohnraumförderung Wirkungen für die Deckung der Wohnbedürfnisse, die Verbesserung der Wohnungsqualitäten, die Arbeitsmärkte und die Stabilisierung des sozialen Zusammenhalts entfalten soll.
Grundlage für die Verteilung von Fördermitteln auf die Regionen und Kommunen sollten deshalb, neben quantitativen Bedarfsanalysen, qualifizierte kommunale Wohnraumversorgungskonzepte sein. Auf Basis einer derart neu ausgerichteten Wohnraumförderung sollte die „Neue Gemeinnützigkeit“ entstehen. Diese „Neue Gemeinnützigkeit“ würde von einem Netzwerk nicht-profitorientierten Wohnungsunternehmen gebildet. Es sollte auf Quartiers- und Unternehmensebene mietermitbestimmt sein und bei der Vergabe öffentlicher Mittel Vorrang genießen. Diese neuen gemeinnützigen Unternehmen sollten auch in die Lage versetzt werden, zahlungs- oder handlungsunfähige Wohnungsbestandsgesellschaften zu übernehmen. Zu diesem Zweck sollte das Land NRW ein Programm zur Stärkung ihrer Eigenkapitalbasis auflegen.
Eine weitere Schwerpunkt der neu ausgerichteten Wohnraumförderung sollten neue Wohnformen und gemeinschaftliche Wohnprojekte sein.
Die vorhandenen Programme zur Wohnraumförderung sollen zu einem aufeinander abgestimmten Investitionsprogramm für energetische und soziale Erneuerung des Wohnungsbestandes weiter entwickelt werden. Private Vermieterinnen und Vermieter sollten sich bei der Beanspruchung öffentlicher Fördermittel für energetische Sanierungen zu konkreten CO²-Minderungszielen verpflichten. Gleichzeitig sollten Mieterhöhungen begrenzt sein. Weitere Schwerpunkte des Programms sollten sein: barrierefreier Umbau, verbesserter Schallschutz und Umbau von Wohnungen in Stadtumbaugebieten, Programmgebieten der „Sozialen Stadt“ und Sanierungsgebieten.
DIE LINKE. NRW fordert:
§ Die Wiedereinführung einer möglichst flächendeckenden Zweckentfremdungsverordnung. Eine neue Kündigungssperrfristverordnung sollte nicht nur in Gebieten mit erhöhtem Wohnbedarf sondern auch in Gebieten mit starker Umstrukturierung der Eigentumsverhältnisse gelten.
§ Das Wohnungsgesetz NRW (Wohnungspflegegesetz) sollte kurzfristig erneuert werden. Die kommunale Wohnungsaufsicht sollte darin eine Pflichtaufgabe werden. Die Zwangsmaßnahmen gegen Vermieterinnen und Vermieter sollten genauer gefasst und verschärft werden, um das Gesetz anwendbar zu machen. Die Mittel für die Wahrnehmung der Aufgaben können zum Teil aus der Anwendung der Bußgeldvorschriften bei Regelverstößen der Eigentümerinnen und Eigentümer aufgebracht werden; den anderen Teil der erforderlichen Mittel muss das Land den Kommunen zur Verfügung stellen.
§ Durch ein Förderprogramm des Landes sollten die Mietspiegel der Städte und Gemeinden so verbessert werden, dass sie auch die Heizkosten erfassen. Die lokalen Mieterverbände sind an der Erarbeitung dieser Mietspiegel zu beteiligen.
§ Die Wiedereinführung einer Mietpreisbindung in Gebieten mit erhöhtem Wohnungsbedarf und stark steigenden Mieten auch auf Bundesebene. Eine Verordnung zur Verbesserung der Anwendung von § 5 Wirtschaftsstrafgesetz (WiStG)[4] könnte diese Bestimmung wieder zu einem wirkungsvollen Instrument zur Begrenzung des Mietenanstiegs machen.
§ Durch eine Bundesratsinitiative zur Schaffung eines Regelwerks mit Mindestanforderungen an die Wohnungswirtschaft sollten Fondsgesellschaften gezwungen werden, eine erträgliche Wohnungsbewirtschaftung zu betreiben. Dazu erforderlich sind Eigenkapitalregelungen, sowie die Verpflichtung zur Zahlung eines Teils der Mieteinnahmen in einen unternehmensbezogen Instandhaltungsfonds, der öffentlich kontrolliert und mietermitbestimmt wird.
§ Die Entwicklungen im Wohnungsbestand der Private Equity Fonds müssen genau beobachtet werden. Es müssen Eingriffsmöglichkeiten erarbeitet und dem weiteren Verfall der Siedlungen durch zwischen Mieterinnen und Mietern, ihren Verbänden und den Kommunen abgestimmten Maßnahmen entgegenwirkt werden.
§ Eine grundsätzliche Reform der Reglungen für die Kosten der Unterkunft im Sozialgesetzbuch (SGB) II und SGB XII. Ziel ist die vollständige Übernahme der tatsächlichen Wohnkosten, die Verhinderung von Verdrängungen („Zwangsumzügen“) und der Abbau entmündigender Regelungen beim Umzug und bei der Wahrnehmung von Mieterrechten.
§ Auf Landesebene sollten bestehende Vorgaben zur Regelungen der Kosten der Unterkunft überprüft werden und eine zentrale Beschwerdestelle zur Überprüfung kommunaler Regelungen zu den Kosten der Unterkunft angestrebt werden. Für die Ermittlung von lokalen Richtwerten für Angemessenheitsgrenzen sind die Mieten üblicher Wohnungen maßgeblich, die in ausreichender Anzahl für die Versorgung der Hilfeempfängerinnen und -empfänger auf dem lokalen Wohnungsmarkt angeboten werden. Es darf nicht zu weiteren Abdrängungen in schlechte Wohngebiete kommen, und die Wahrnehmung der Mieterrechte von Betroffenen muss durch Beratung und Unterstützung gezielt gestärkt werden.
DIE LINKE. NRW will die Ausgrenzung in den Kommunen und Kreisen beenden. Sie sollten zur Einrichtung zentraler Fachstellen für die Wohnraumhilfe verpflichtet werden. Die Maßnahmen sollen mit den Wohnraumversorgungskonzepten abgestimmt werden. Ziel ist es, alle dauerhaften Unterbringungen in normale Mietverhältnisse zu überführen bzw. allen Wohnungslosen normale Mietwohnungen anzubieten.
DIE LINKE. NRW setzt sich für die Auflösung aller Sammelunterkünfte ein. Asylbewerberinnen und -bewerber und Flüchtlinge müssen von den Kommunen in normalen Mietwohnungen untergebracht werden.
Die Diskriminierung von Migrantinnen und Migranten auf den Wohnungsmärkten muss beendet werden. Es sollen besondere Beratungsangebote für Migrantinnen und Migranten für das Wohnen zur Miete und den Eigentumserwerb geschaffen werden.
Verbraucherschutz und die Verbraucherberatung zu allen Fragen des Wohnens sollten deutlich verstärkt werden. Bezieherinnen und Bezieher von Leistungen nach SGB II oder XII sollen durch die Übernahme von Gebühren und Mitgliedsbeiträgen durch die Kommunen die Leistungen von Mietervereinen und Verbraucherberatungen ohne weitere Belastungen wahrnehmen können.
Obwohl NRW als hoch industrialisiertes Bundesland gilt, wird die Hälfte der Landesfläche (15.000 km²) landwirtschaftlich genutzt. Wir wollen eine Landwirtschaft, die Hand in Hand mit Umwelt-, Natur- und Tierschutz geht. Die ökologische Landwirtschaft schont Gewässer und spart Energie.
Wir wollen eine nachhaltige Forstwirtschaft für kommende Generationen. Denn NRW ist auch ein Waldland: Ein Viertel der Landesfläche ist bewaldet. Wir lehnen die Aufforstung in Monokulturen und großflächige Kahlschläge ab und setzen stattdessen auf Waldverjüngung. Anstelle einer rein betriebswirtschaftlich orientierten Forstarbeit machen wir uns für eine nachhaltige und ökologische Bewirtschaftung stark. Das bedeutet auch, dass es keine Dumpinglöhne in der Forstwirtschaft mehr geben darf.
Trinkwasserschutz ist wichtig für den Schutz von Verbraucherinnen und Verbrauchern. Die Belastung des Trinkwassers durch Stoffe wie PFT[5], Arzneimittel und Nitrat betrifft die Verbraucherinnen und Verbraucher. Daher muss das Trinkwasser durch eine Kommission überwacht werden, in der Verbraucherschützerinnen und Verbraucherschützer mitarbeiten.
Wir wollen, dass die Lebensmittelüberwachung in staatlicher Hand bleibt und eine Lebensmittel-Ampel eingeführt wird. Auch Geringverdienende müssen sich gesunde und nach EU-Biorichtlinien hergestellte Lebensmittel leisten können. In der Lebensmittelüberwachung muss es eine ausreichende Anzahl von Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern geben, damit auch wirklich effektive und regelmäßige Kontrollen durchgeführt werden können und die Verbraucherinnen und Verbraucher besser geschützt sind. Tricksereien in der Lebensmittelindustrie, wie zum Beispiel Analog-Produkte ohne entsprechende Kennzeichnung sowie Gammelfleisch-Skandale, müssen der Vergangenheit angehören.
NRW muss ein gentechnikfreies Land werden. Gentechnik lehnen wir, auch in Form von Forschungsfeldern, ab. Wir unterstützen Initiativen für gentechnikfreie Regionen. Die Biolandwirtschaft verbietet die Arbeit mit gentechnisch veränderten Pflanzen. Auch deshalb setzen wir uns für eine stärkere Förderung des Biolandbaus ein. Die Agro-Gentechnik wird neben dem Einsatz bestimmter Arten von Pestiziden für das Bienensterben verantwortlich gemacht. Zwei Drittel der Nahrungspflanzen sind auf Bestäubungsinsekten, insbesondere auf Bienen, angewiesen. Die Biene ist damit für den Ertrag und die Vielfalt an gesunden Lebensmitteln von besonderer Bedeutung. Deswegen braucht die Imkerei eine gentechnikfreie Landwirtschaft.
Alle Tiere verdienen den Schutz des Menschen, insbesondere aber landwirtschaftliche Nutztiere. Aus Sicht des Tierschutzes ist die konventionelle industrielle Haltung insbesondere von Puten, Masthühnern, Legehennen, Schweinen und Mastkaninchen unhaltbar. Die Kleingruppenhaltung von Legehennen in Käfigen wird den Verbraucherinnen und Verbrauchern gar als tiergerecht verkauft. Tiertransporte werden immer noch zu wenig kontrolliert und dauern zu lange. Alternativen zu Tierversuchen werden nicht ausreichend gefördert. Wir setzen uns für tiergerechte und ethisch vertretbare Tierhaltung ein. Wir wollen den Umgang mit Tieren in einem ethischen Sinn regeln und ihnen das Recht auf eine natürliche und artgerechte Existenz unabhängig von ihrem Nutzwert zusprechen. Das Thema Tierschutz muss angemessen in den Lehrplänen aller Schularten berücksichtigt werden. Wir fordern und setzen uns ein für ein Verbandsklagerecht für Tierschutzverbände analog zum bestehenden Klagerecht der Naturschutzverbände. Wir fordern den Ausstieg aus der kommerziellen Qual-Tierhaltung sowie den weitgehenden Verzicht auf Tierversuche und setzen uns für tierversuchsfreie Forschungsmethoden ein. DIE LINKE. NRW fordert faire Milchpreise – die Landwirtschaft muss endlich kostendeckende Milchpreise zugesichert bekommen.
DIE LINKE. NRW fordert:
IV. Alternativen von LINKS - neue Umwelt-, Energie- und Verkehrspolitik
1. Für eine soziale und ökologische Verkehrspolitik
Die Verkehrspolitik der Landesregierung NRW ist durch die Bevorzugung des Straßenverkehrs nicht nur unsozial, sondern auch aus ökonomischen und ökologischen Gesichtspunkten verheerend. In Anbetracht des Klimawandels und eines prognostizierten Anwachsens des LKW-Verkehrs um 100 Prozent in den nächsten Jahren braucht NRW eine Wende hin zu einer ökologischen Verkehrspolitik.
Absolute Priorität einer zukunftsgerichteten Verkehrspolitik ist eine Politik der Verkehrsvermeidung. Hierzu gehören eine Strukturpolitik der kurzen Wege und damit eine Abkehr von einer Politik im Städtebau, die Wohnen, Arbeiten und Freizeitgestaltung als voneinander getrennte Bereiche plant und baut. Gut 30 Prozent der Wege werden nach Untersuchungen heute noch zu Fuß oder per Rad zurückgelegt. In Aachen und Münster liegt dieser Anteil bei über 50 Prozent. Wir fordern daher den Ausbau der Infrastruktur für den nichtmotorisierten Verkehr, da derartige Investitionen nicht zuletzt auch einen weit höheren Nutzen für die Umwelt als Investitionen in den motorisierten Individualverkehr haben.
Mobilität für alle – in umweltpolitischer Verantwortung und zu akzeptablen Preisen – kann nur durch den Ausbau des öffentlichen Personennahverkehrs (ÖPNV) erreicht werden. Dabei sind Qualitätsstandard für Pünktlichkeit und Sauberkeit einzuhalten. Konflikte im Schienenpersonenverkehr an Rhein und Ruhr zwischen der Deutschen Bahn Region NRW und den Verkehrsverbünden dürfen nicht länger auf dem Rücken der Kunden ausgetragen werden und zu Leistungskürzungen führen.
DIE LINKE. NRW fordert daher eine flächendeckende Versorgung der Bevölkerung durch den ÖPNV. In ländlichen Gebieten, in denen eine Anfahrt im Stundentakt kaum genutzt wird, sind alternative Konzepte wie das „BusTaxi“ zur Sicherstellung ausreichender Verkehrsdienstleistungen für die Bevölkerung umzusetzen.
Den Neu- und Streckenausbau von U-Bahnen lehnt DIE LINKE. NRW ab. Der U-Bahn-Bau und die Betriebskosten sind um ein vielfaches teurer als Straßenbahnen und Busse. Vorrang beim Ausbau des ÖPNV muss das kostengünstigste Verkehrsmittel haben, ökologische Kriterien sind ebenfalls zu berücksichtigen.
DIE LINKE. NRW fordert den Bau von autofreien Stadtteilen, wie sie in Münster umgesetzt wurden. Bürokratische und bauordnungsrechtliche Hindernisse, die solche Vorhaben behindern, sind zu beseitigen.
Mit einer neuen Verkehrspolitik kann dauerhaft eine drastische Verringerung der verkehrsbedingten, gesundheitsschädlichen Feinstaubbelastung, vor allem in den Innenstädten, erreicht werden. Der Ausbau und die Erneuerung von Bahnhöfen und Haltepunkten soll vorangetrieben werden. Statt der Privatisierung der Bahn setzt sich DIE LINKE. NRW für eine Deutsche Bahn in öffentlichem Eigentum und mit erweiterten demokratischen Einflussmöglichkeiten der Fahrgäste und ihrer Verbände sowie der Beschäftigten und ihrer Gewerkschaften ein.
Das hohe Wachstum von Gütertransporten konzentriert sich in NRW im Wesentlichen auf LKW-Transporte. Damit wachsen auch die klimaschädlichen Emissionen und andere Folgeschäden an. Eine Ursache dieses Wachstums beim LKW-Verkehr liegt in der fortgesetzten, künstlich herbeigeführten Verbilligung der Transportkosten. DIE LINKE. NRW fordert daher, dass diese Subventionierung beendet und die externen Kosten des LKW-Verkehrs eingerechnet werden. In NRW sind effektivere Logistikkonzepte und Verteilzentren unter Einbeziehung der nordrhein-westfälischen Binnenhäfen zu entwickeln, die eine Verlagerung des Gütertransportes von der Straße auf die Schiene und das Wasser ermöglichen. Der Verlauf der BETUWE Linie, auf der Transporte mit zum Teil hochgiftigen Stoffen (Flüssiggas, etc.) mitten durch die Städte am unteren Niederrhein (Emmerich - Rees) erfolgen, kann so nicht hingenommen werden. Geplant sind bis zu 450 Güterzüge pro Tag mit Gefahrgut. Sicherheitsaspekte der anliegenden Wohngebiete werden durch den Verlauf der BETUWE durch die Innenstädte zwischen Emmerich und Oberhausen schändlich von der Deutschen Bahn vernachlässigt, Sicherheitsstandards wie in den Niederlanden gibt es nicht. Zum Schutz der Bevölkerung, ihrer Sicherheits- und Wohnwerte an der jetzt geplanten BETUWE Strecke fordern wir einen siedlungsfernen Verlauf der BETUWE –Linie.
Die Subventionierung des Flugverkehrs muss umgehend gestoppt werden. Gesundheits-, Lärm- und Klimaschutz verbieten den Ausbau regionaler Flughäfen und erfordern konsequente Nachtflugverbote.
Als Alternative primär für den innerstädtischen motorisierten Individualverkehr steht das Fahrrad zur Verfügung und muss vom Land verstärkt gefördert werden. Dabei darf das Fahrrad nicht länger nur als Freizeitvergnügen angesehen werden. Die Mitnahme von Fahrrädern in Bussen und Straßenbahnen muss den Menschen erleichtert werden. Das Straßennetz für den Fahrradverkehr muss geschlossen werden. Verstärkt sind Radverkehrsstreifen auf den Straßen anstatt Radwege zusammen mit Bürgersteigen einzurichten. Die Durchfahrt einer Einbahnstraße auch in Gegenrichtung sollte Radfahrenden in der Regel erlaubt werden. Ampelschaltungen sollten den Rad- und nicht den Autoverkehr vorrangig behandeln. Alle Einrichtungen mit Publikumsverkehr (Einzelhandelsgeschäfte, Behörden, Freizeiteinrichtungen etc.) sind gehalten, vor ihrem Eingang für ausreichend Stellmöglichkeiten für Fahrräder zu sorgen.
An erster Stelle steht für uns die Einführung eines landesweiten Sozialtickets für den öffentlichen Verkehr. Denn es geht uns um das Recht aller Menschen auf Mobilität und Teilhabe ebenso wie um eine dringend gebotene umweltfreundliche Alternative zum Auto.
DIE LINKE. NRW fordert:
§ Ein landesweites Nahverkehrsticket verknüpft mit einem Sozialticket für NRW.
§ Den Ausbau des Radwegenetzes, Vorrang für Fahrräder und Fußgängerinnen und Fußgänger in den Städten.
§ Der Güterfernverkehr gehört auf die Schiene und das Wasser, die Entlastung der Straßen soll gefördert werden.
2. Für eine nachhaltige und zukunftsweisende Umwelt- und Energiepolitik
Ein Richtungswechsel in der Umweltpolitik hat nicht stattgefunden. DIE LINKE. NRW setzt sich für eine konsequent soziale und ökologische Politik ein, weil nur auf diesem Weg die drängenden Umweltprobleme zu lösen sind. Bisher prägen Unterlassungen und Halbheiten das Bild. Erfolge und Fortschritte sind vor allem durch außerparlamentarischen Widerstand, Mobilisierung und erhöhtes Umweltbewusstsein in der öffentlichen Meinung erzielt worden. Anstatt massiv erneuerbare Energie zu fördern, sind neue klimaschädliche Kraftwerke in Bau und Planung. Hier zeigt sich deutlich: Die kapitalistische Wirtschaft und ihre politischen Sachwalter sind nicht in der Lage, integrierten Umweltschutz zu betreiben. DIE LINKE. NRW tritt für den Vorrang der Politik, des Umweltschutzes und der Interessen der Bevölkerung vor den Renditeinteressen der (Privat-)Wirtschaft ein.
Angesichts der drohenden Zerstörung unserer Lebensgrundlagen ist eine andere Gesellschaftsordnung eine Frage des Überlebens der Menschheit. Die Hauptursache für die drohende Klimakatastrophe liegt in der Art und Weise, wie wir produzieren, konsumieren und uns gegenüber unserer natürlichen Umwelt verhalten. Wir sind dazu aufgefordert, Produktion und Konsum auf menschliche Proportionen zu beschränken, anstatt sie nach Renditeerwartungen auszurichten. Uns muss es weltweit gelingen, den materiellen Konsum und die Arbeit zu teilen und gleichzeitig Lebenssinn und Zufriedenheit aus anderen Quellen zu schöpfen. Wir wollen einen gesellschaftlichen Aufbruch zu einer nachhaltigen, solidarischen und sinnerfüllten Lebensweise gestalten. Mensch und Natur sollen Vorrang vor Profiterwartungen haben.
Die Versorgung mit Energie zählt zu den zentralen globalen Herausforderungen des 21. Jahrhunderts. Neue Erkenntnisse aus der Klima-Wissenschaft zeigen die Notwendigkeit und Dringlichkeit einer globalen Energiewende auf: Energiepolitik muss Klimapolitik werden. Wenn Deutschland das erste Klimaschutzziel mit der Reduzierung der Treibhausgase um 40 Prozent bis 2020 erreichen will, müssen unverzüglich neue Rahmenbedingungen geschaffen werden.
Europa, und hier insbesondere Deutschland, muss dabei aufgrund seiner historischen Verantwortung für die Entstehung des Klimawandels eine Vorreiterrolle übernehmen. In der Bundesrepublik ist Nordrhein-Westfalen das Energieland Nummer eins. Von den energiebedingten Emissionen der BRD entfällt rund ein Drittel auf unser Land. NRW hat im Vergleich zu den anderen Bundesländern den höchsten Anteil an eigener Energieproduktion. Zu ca. 45 Prozent wird dabei der Strom aus Braunkohle, zu 38 Prozent aus Steinkohle gewonnen, Erdgas macht zwölf Prozent aus, Mineralöle knapp zwei Prozent. Nur knapp drei Prozent des Stroms bekommt NRW aus erneuerbaren Energien wie Wind- und Wasserkraft oder Bioenergien. Bundesweit tragen Wasser, Wind und Sonne jedoch bereits mit ca. 14 Prozent zur Stromerzeugung bei.
Das heißt für uns in NRW, den konsequenten Ausbau erneuerbarer Energien sowie die Steigerung der Energieeffizienz im Strom-, Wärme- und Kraftstoffbereich voranzutreiben. Dies ist dringend geboten, wenn wir nicht den Anschluss verlieren wollen. Bei sparsamem und effizientem Umgang mit Energie können erneuerbare Energieträger bis Mitte dieses Jahrhunderts unseren Energiebedarf weitgehend decken. Dazu muss die Energieversorgungsstruktur auch technisch auf die Erfordernisse der erneuerbaren Energien umgerüstet werden, Atomenergie ist keine „Brückentechnologie“. Im Gegenteil, unflexible Großkraftwerke, ob Atom oder Kohle, behindern den Systemwechsel zu dezentralen Strukturen und schnell reagierenden Systemen. Klimaschutz ist auch deshalb kein Argument für die Nutzung der Atomenergie. Aufgrund der ungeklärten Endlagerfrage und der immensen Risiken beim Betrieb von Atomanlagen setzt sich DIE LINKE. NRW deshalb für einen sofortigen Atomausstieg ein.
Eine Umstrukturierung des Energiesektors würde zu mehr wirtschaftlicher Wertschöpfung im Lande und zukunftsfähigen Arbeitsplätzen führen. In der klassischen Energiewirtschaft gehen schon heute die Beschäftigungszahlen deutlich zurück, während in der Branche der erneuerbaren Energien weit über hunderttausend neue Arbeitsplätze entstanden sind. DIE LINKE. NRW setzt sich daher für eine konsequente Energiewende hin zu erneuerbaren Energien ein. Dazu muss die gegenwärtige monopolartige Struktur in der Energiewirtschaft aufgebrochen werden. Im Strombereich bedeutet dies konkret die eigentumsrechtliche Trennung der Stromkonzerne von den Stromnetzen und mehr Transparenz und Kontrolle bei der Preisgestaltung. Vorrangig ist für uns eine Wende in der Energiepolitik hin zu dezentralen Strukturen, die Überführung der Energiekonzerne RWE und E.ON in öffentliche Hand und ihre demokratische Kontrolle. Perspektivisch müssen die Strukturen in der Energiewirtschaft entflochten und dezentralisiert werden. Damit würde das Land NRW auch wieder zum Teil seine industriepolitische Handlungsfähigkeit zurückgewinnen, die durch die radikalen Privatisierungen der letzten Jahre und leerer Landeskassen zunehmend verloren ging. DIE LINKE. NRW steht für den Fortbestand und Ausbau der kommunalen Energieversorgung. Bereits privatisierte Anteile von Stadtwerken müssen rekommunalisiert werden. Für die Bundesrepublik Deutschland könnte der Energiesektor sich somit als politisches Einfallstor für die Revitalisierung gemeinwirtschaftlich orientierter Wirtschaftspolitik erweisen.
Der Ausstieg aus der gefährlichen Atomenergie sowie der äußerst klimaschädlichen Braunkohleverstromung hat für DIE LINKE. NRW höchste Priorität. Außerdem treten wir, unter Berücksichtigung des Sockelbergbaus, für einen Ausstieg aus der Steinkohleverstromung ein und unterstützen die Initiativen gegen Kohlegroßkraftwerke vor Ort. In NRW dürfen keine neuen Kohlekraftwerke errichtet werden. Wir setzen auf optimale Energieeinsparung, die massive Förderung regenerativer Energien wie Solar-, Wind- und Wasserenergie sowie Geothermie und Biogas. Für eine Übergangszeit sind Gaskraftwerke verstärkt zu nutzen und alle Kraftwerke mit Kraft-Wärme-Koppelung zu betreiben. Wärmeisolierung und energiesparende Technologien gilt es zu fördern. Braunkohle ist unter den fossilen Energieträgern der größte Klimakiller. DIE LINKE. NRW fordert deshalb den schnellstmöglichen Stopp des Braunkohleabbaus und die Stilllegung aller Braunkohlekraftwerke. Zur Schaffung von Ersatzarbeitsplätzen und zur Renaturierung der Abbaugebiete in den Braunkohleregionen müssen regionale Foren unter Beteiligung von Gewerkschaften, Umweltverbänden und Bürgerinitiativen geschaffen werden. Die großen Energiekonzerne müssen die Kosten für die Schaffung von Ersatzarbeitsplätzen und für die ökologischen Folgen des Braunkohleabbaus übernehmen.
Eine radikale Wende hin zu 100 Prozent heimischen erneuerbaren Energien im europäischen Energienetz ist die Investition in ein ökologisches und friedliches 21. Jahrhundert. Technisch ist dies innerhalb von zehn Jahren umsetzbar. Zum Schutz der Erdatmosphäre müssen die Treibhausgasemissionen um 95 Prozent gesenkt und die Wälder und Anbauflächen zur Bindung von CO² geschont werden. Wer heute auf regenerative Energien setzt und das Wissen über eine nachhaltige Energieversorgung mit Schwellen- und Entwicklungsländern teilt, wird sich Morgen nicht an Kriegen um fossile Brennstoffe beteiligen. Durch massive Gebäudedämmung und Umstellung des Verkehrssystems lässt sich Energie einsparen. Windkraft, Photovoltaik und Solarthermik bieten die größten Potentiale im Bereich der erneuerbaren Energiequellen mit bereits heute zur Verfügung stehender Technik.
In der Abfallwirtschaft sind neue Müllverbrennungsanlagen nicht mehr zu genehmigen. Schon heute werden 1,8 Millionen Tonnen Müll aus dem Ausland importiert, um hier verbrannt zu werden. Dies ist schon aufgrund der Transportbelastung umweltpolitisch nicht sinnvoll.
DIE LINKE. NRW fordert:
§ Dezentrale und kommunale Energieversorgungsstrukturen: Die Energiekonzerne in NRW – RWE und E.ON – müssen vergesellschaftet werden. Sie gehören in öffentliche Hand und müssen demokratisch kontrolliert, perspektivisch entflochten und dezentralisiert werden. Bereits privatisierte Anteile von Stadtwerken müssen rekommunalisiert werden. Die Energiepreise werden sozialverträglich gestaltet. Eine neue Energiepolitik ist an Energieeffizienz, Energieeinsparung, Förderung erneuerbarer Energien und Klimaschutz auszurichten.
§ Die Vergesellschaftung der Stromnetze.
§ Keine Atomtransporte, den schnellen Ausstieg aus der Atomenergie und eine Stilllegung der Urananreicherungsanlage Gronau sowie keine weiteren Einlagerungen von Atommüll in Ahaus.
§ Den schnellstmöglichen Stopp des Braunkohlebaus und die Stilllegung der Braunkohlekraftwerke sowie mittelfristig den Ausstieg aus der Steinkohleverstromung.
§ Die massive Förderung regenerativer Energien wie Solar-, Wind-, Wasserenergie, Geothermie und Biogas hin zu 100 Prozent erneuerbaren Energiequellen.
3. Schutz der Wasserressourcen und eine zeitgemäße Baugesetzgebung
Wasser ist unser höchstes Gut. Obwohl es so wichtig ist, gehen gerade die Industrieländer zu sorglos mit diesem Element um. Allein in Deutschland verbraucht jede Bundesbürgerin und jeder Bundesbürger täglich ca. 125 Liter Wasser. Grund- oder Oberflächenwasser wird aufwendig aufbereitet, damit es die benötigte Qualität gemäß den Vorschriften der Trinkwasserverordnung erhält. Erst danach gelangt es zu den privaten Haushalten, kommunalen Einrichtungen, zu Gewerbe und Industrie. Dieses Trinkwasser wird aber nicht nur zum Trinken oder zur Körperreinigung verwendet, sondern auch zur Textil- und Gebäudereinigung sowie zur Toilettenspülung und zur Gartenbewässerung. Wasser braucht jedoch nicht immer den Anforderungen des Trinkwassers zu genügen. Der Einsatz von Regenwasser ist somit in Zukunft bei der Toilettenspülung, wie auch bei der Wäsche- und Gebäudereinigung und der Bewässerung von Feldern und Gartenanlagen aufgrund der knappen Ressourcen mit einzubeziehen.
Die Linke NRW fordert:
§ Land, Städte und Kommunen müssen beim Bau von öffentlichen Gebäuden zu einer konsequent energiesparenden Bauweise und Nutzung von innovativen Technologien sowie den Einsatz von Solarenergieanlagen verpflichtet werden.
§ Das Land und die Kommunen sollen eine Vorreiterrolle für energiesparende und in der Zukunft ökologisch vertretbare Gebäude übernehmen.
§ Durch effiziente Wärmetauschsysteme kann auch die von Computern und Menschen abgegebene Wärme aufgefangen und genutzt werden.
§ Private Bauvorhaben sind durch Fördermaßnahmen bei Energiesparmaßnahmen zu unterstützen.
§ Öffentliche Gebäude sind beim Neubau mit Regenwasseranlagen zur Toilettenspülung auszustatten. In weiteren Schritten werden die bestehenden Gebäude zeitnah mit den entsprechenden Anlagen nachgerüstet.
§ Die eingestellte Förderung für Regenwassernutzungsanlagen für Privathaushalte ist wieder in die Förderprogramme des Landes NRW aufzunehmen.
§ Die städtische Bewässerung von Parks ist schrittweise auf die Bewässerung mit Regenwasser umzustellen. Hierfür sollen Zisternen angelegt und das Regenwasser von versiegelten Flächen aufgefangen werden.
V. Öffentlich statt Privat – öffentliche Daseinsvorsorge stärken
Die Politik der Landesregierung ist nach wie vor von dem Motto „Private sind besser, billiger und bürgernäher“ geleitet. Keines dieser Versprechen hat sich bewahrheitet.
Die massive Umverteilung von unten nach oben hat nicht nur zu immer mehr Armut, sondern auch zu leeren öffentlichen Kassen geführt. Da dies von verschiedenen Landesregierungen als Ausgaben- und nicht als Einnahmenproblem definiert worden ist, sind die öffentlichen Ausgaben auch in Bereichen der Daseinsvorsorge stark gesenkt worden. Das Land NRW hat, gemessen am Bruttoinlandsprodukt, die Investitionen in die öffentliche Daseinsvorsorge unter verschiedenen Regierungen kontinuierlich heruntergefahren. Dadurch ist ein riesiger Investitionsstau entstanden. In Krankenhäusern wird nach wie vor in Baustrukturen des vorletzten Jahrhunderts gearbeitet. In Schulen bröckelt der Putz von der Decke.
DIE LINKE. NRW fordert, den Investitionsstau im Öffentlichen Dienst durch ein Investitionsprogramm zu beheben. Hierzu haben wir ein eigenes umfassendes Zukunftsinvestitionsprogramm (ZIP) für NRW entwickelt.
Das riesige Vermögen, das sich durch die sozial ungerechte Umverteilung angehäuft hat, sucht ständig global nach neuen, lukrativen Anlagemöglichkeiten. Viele ehemals öffentliche Bereiche versprechen hohe Renditen. Dies führt dazu, dass Krankenhäuser, Bildungseinrichtungen, Stadtwerke, Bus- und Bahnlinien, Wohnungen und ganze kommunale Verwaltungen sowie andere Leistungen der Daseinsvorsorge den Regeln des Wettbewerbs untergeordnet, als neue Märkte erschlossen und Profite abgeschöpft werden.
Für die Profite werden in den privatisierten Bereichen Leistungen abgebaut. Teilweise werden die Preise so stark erhöht, dass sich viele Bürgerinnen und Bürger existenzielle Güter nicht mehr leisten können. Die Beschäftigten in privatisierten Bereichen werden entlassen, ausgegliedert, in tariflose Arbeitsverhältnisse gedrängt und mit erheblicher zusätzlicher Arbeit belastet.
Neben dem direkten Verkauf von öffentlichem Eigentum werden auch durch Öffentlich-Private-Partnerschaftsmodelle (ÖPPs) Leistungen der Daseinsvorsorge dem Gewinnstreben privater Konzerne untergeordnet. Eine Form der ÖPPs sind die „Cross-Border-Leasing“ (CBL)-Geschäfte. Dabei werden grenzüberschreitende Leasingverträge abgeschlossen, die das unterschiedliche Regulierungsniveau in den beteiligten Ländern nutzen, um Steuern zu sparen oder ihre Zahlung ganz zu vermeiden. Viele Kommunen in NRW sind CBL-Geschäfte eingegangen. Bereits jetzt zeigen sich die katastrophalen finanziellen Folgen. Daher muss das Land die Kommunen bei der Rückabwicklung dieser Geschäfte unterstützen und darauf hinwirken, dass CBL- Geschäfte nachträglich für ungültig erklärt werden.
Die Privatisierungspolitik der letzten Jahre war ein massiver Demokratieabbau. Ganze Bereiche existenzieller Güter sind an private Unternehmen übergeben und somit der demokratischen Kontrolle entzogen worden. So hat die Privatisierung der LEG dazu geführt, dass der Mietspiegel nicht mehr durch öffentliche Interventionen an den Bedürfnissen der Bevölkerung orientiert werden kann, sondern zum Spekulationsobjekt wird.
Fatal wirkt sich die Privatisierungspolitik auch auf die Energieerzeugung und -versorgung aus. Wir fordern eine Wende in der Energiepolitik hin zu dezentralen Strukturen, die Überführung der Energiekonzerne in öffentliche Hand und ihre demokratische Kontrolle. Perspektivisch müssen die Strukturen in der Energiewirtschaft entflochten und dezentralisiert werden, bereits privatisierte Anteile von Stadtwerken müssen rekommunalisiert werden. Die Energieversorger sollen über die Zusammensetzung ihrer Preise transparent berichten und einen Sozialtarif für Privathaushalte mit geringem Einkommen einführen. Die Änderung der Gemeindeordnung, nach der Stadtwerke nur noch bei einem „dringenden öffentlichen Zweck“ tätig werden dürfen und dies auch nur, wenn private Unternehmen diese Aufgabe „nicht mindestens ebenso gut und wirtschaftlich“ erledigen können, muss zurück genommen werden. Wenn Kommunen ihre Netze zurückkaufen wollen, müssen sie vom Land Unterstützung erhalten.
Nordrhein-Westfalen muss seinen Einfluss geltend machen, damit die Deutsche Bahn nicht privatisiert wird. Die Privatisierung von Bus- und Bahnlinien muss mit der Unterstützung des Landes zurückgenommen werden. Denn Sinn von Bus und Bahn ist nicht die Erzielung einer möglichst hohen Rendite, sondern die Schaffung von Mobilität für alle – mit umweltpolitischer Verantwortung und zu Preisen, die sich alle leisten können. Bahnhöfe und Haltestellen sind auf die Bedürfnisse der Fahrgäste auszurichten und müssen barrierefrei sein. Damit mehr Güter mit der Bahn transportiert werden, sind effiziente Logistikkonzepte und Verteilzentren zu entwickeln. Darüber hinaus muss sich NRW unbedingt für die Rücknahme der Privatisierung aller Unternehmen der Daseinsvorsorge wie zum Beispiel der <st1:personname w:st="on">Post</st1:personname> und der Telekom einsetzen. Eine flächendeckende und günstige DSL-Versorgung muss von der öffentlichen Hand sichergestellt werden.
Gegen viele Privatisierungen sind in NRW Bürgerinitiativen gegründet worden, in denen sich Beschäftigte, Gewerkschaften, Sozialverbände, Verbraucherschützerinnen und Verbraucherschützer sowie Bürgerinnen und Bürger gegen den Ausverkauf wehren.
DIE LINKE. NRW beteiligt sich an diesen Bürgerinitiativen und –begehren und unterstützt den Kampf gegen Privatisierungen tatkräftig. Alle Bürgerinnen und Bürger haben das Recht auf bezahlbare öffentliche Güter der Daseinsvorsorge. Gute Arbeitsplätze im öffentlichen Dienst müssen gerade in Krisenzeiten unabhängig von den Profitaussichten der Unternehmen gesichert werden. Die demokratische Kontrolle über die Bereiche der Daseinsvorsorge muss endlich ausgebaut werden. DIE LINKE. NRW lehnt Privatisierungen öffentlicher Betriebe grundsätzlich ab.
DIE LINKE. NRW fordert:
§ Keine weiteren Privatisierungen und die Rückführung der privatisierten Betriebe in die öffentliche Hand (Rekommunalisierung).
§ Eine Preisaufsicht über die Strom- und Gastarife, Strom- und Gasnetze gehören in öffentliche Hand. Reform der NRW-Gemeindeordnung.
§ Keine Privatisierung der Deutschen Bahn; barrierefreie Bahnhöfe und Haltestellen; effiziente Logistik- und Verteilkonzepte für den Gütertransport.
§ Juristische Unterstützung für Kommunen bei der Rückabwicklung von Cross-Border-Leasing-Geschäften; Verbot des Verkaufs von öffentlichem Eigentum an private Eigentümer.
VI. Gesundheit ist keine Ware - für ein solidarisches Gesundheitswesen
Im Bund hat Schwarz-Gelb die soziale Maske fallen lassen: die Entsolidarisierung unserer Gesellschaft ist Regierungsprogramm. So können sich Besserverdienende ab sofort bei einem Einkommen über der Beitragsbemessungsgrenze bereits nach einem Jahr aus der Solidarversicherung verabschieden. Die schwarz-gelbe Bundesregierung hat in den Koalitionsvereinbarungen beschlossen, die unter Rot-Grün begonnene Aufweichung der paritätischen Finanzierung (0,9 Prozent Sonderbeitrag der Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer) des Gesundheitswesens weiter zu forcieren: Der Arbeitgeberanteil soll festgeschrieben werden, künftige Beitragserhöhungen sind allein von den Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern sowie den Rentnerinnen und Rentnern zu tragen. Besonders perfide ist die Absicht, die tatsächlichen Grausamkeiten für die Masse der Bevölkerung erst im Jahr 2011, also nach den Landtagswahlen in NRW, einzuführen. DIE LINKE. NRW wird diese Täuschung den Menschen bewusst machen. Sie stellt sich entschieden gegen die fortschreitende Entsolidarisierung im Gesundheitswesen. Wir fordern ein Gesundheitssystem als wesentlichen Bestandteil staatlicher Daseinsvorsorge
1. Gesundheit für alle durch ein Gesundheitssystem im Rahmen staatlicher Daseinsvorsorge
DIE LINKE. NRW tritt dafür ein, dass Gesundheit ein selbstverständlicher und zentraler Bestandteil staatlicher Daseinsvorsorge wird.
DIE LINKE.NRW fordert ein soziales gerechtes und höchsten wissenschaftlichen Ansprüchen genügendes Gesundheitswesen, das allen Einwohnerinnen und Einwohnern, ungeachtet ihrer wirtschaftlichen Situation, ihres gesellschaftlichen Status und ihrer Herkunft, die bestmögliche medizinische Versorgung gewährleistet. Wir erteilen deshalb jeglicher Kommerzialisierung der Gesundheitsversorgung eine konsequente Absage: Gesundheit ist keine Ware, sondern gesellschaftliches sowie individuelles Gut. Ihre Sicherung und Wiederherstellung muss deshalb auch Aufgabe des Landes und der kommunalen Daseinsvorsorge sein.
DIE LINKE. NRW bekämpft die millionenfache Ausgrenzung von Menschen aus dem Erwerbsleben sowie ihren Ausschluss von der Teilhabe am gesellschaftlichen Reichtum und Leben. Armut, Benachteiligung, Verelendung und Diskriminierung stellen akute Gesundheitsrisiken dar und können nachweislich das Leben von Betroffenen verkürzen.
Leistungseinschränkungen (bei Fahrkosten, Brillen, Arzneien), Praxisgebühr und erhöhte Zuzahlungen (Medikamente, Krankenhausaufenthalt, Reha-Klinik), erhöhte Beiträge für Rentnerinnen und Rentner (voller KV-Beitrag auf Betriebsrenten), Beiträge auf Einmalauszahlungen einer Betriebs-Lebensversicherung und Sonderbeiträge für Krankengeld und Zahnersatz haben insbesondere für Menschen in prekären Lebensverhältnissen lebensbedrohliche Folgen.
Landesgesundheitspolitik besteht für DIE LINKE. NRW in einer Verbindung von politischer Gesundheitsverantwortung und Bürgernähe, die nur als Gemeinschaftsaufgabe aller Politikfelder wirkungsvoll sein kann. Dazu gehört die Aktivierung von möglichst vielen Menschen.
DIE LINKE. NRW will, dass alle Einwohnerinnen und Einwohner (dazu gehören auch Asylbewerberinnen und -bewerber sowie Staatenlose) dieses Landes entsprechend ihres Einkommens – unter Einbeziehung aller Einkünfte – zur Finanzierung des Gesundheitswesens in Form einer solidarischen Krankenversicherung beitragen und versichert sind. Wir sind für eine paritätische Finanzierung des Gesundheitssektors, die von Betrieben, Verwaltungen und allen Beschäftigten - einschließlich Beamtinnen und Beamten sowie Selbständigen und Freiberuflerinnen und Freiberuflern - zu gleichen Anteilen getragen wird. Wir wollen das historisch gewachsene Sozialversicherungssystem auf der Basis des Solidarprinzips erhalten und ausbauen: Gesund für Krank, Reich für Arm, Jung für Alt.
DIE LINKE. NRW befürwortet eine Bezahlung aller Ärztinnen und Ärzte nach einem zwischen Staat, Krankenversicherungen, Patientenvertretungen und Gewerkschaften ausgehandelten, gesetzlich verankerten Tarifsystem. Dieses Tarifsystem soll sich an der für die Patientinnen und Patienten direkt geleisteten Arbeit und nicht an einem Bewertungssystem orientieren, das zu einer ungerechten Budgetierung führt und den direkten Arzt-Patient-Kontakt vernachlässigt und verhindert.
DIE LINKE. NRW steht für eine optimale, wohnortnahe, medizinische Basisversorgung der Bevölkerung, die Über-, Unter- und Fehlversorgung ausschließt. Die Menschen brauchen ein System von kommunalen bzw. öffentlichen Krankenhäusern und medizinischen Versorgungszentren für die integrierte (ambulante und stationäre) Behandlung vor Ort, ergänzt durch spezialisierte Zentren wie zum Beispiel Universitätskliniken. Schluss mit dem Abbau der Krankenhausfinanzierung und der Privatisierung von öffentlichen Krankenhäusern. Wir fordern eine öffentliche Krankenhausplanung und -finanzierung.
Auch die Versorgung von Patientinnen und Patienten mit einer nicht heilbaren Krankheit (Palliativmedizin) ist in NRW unzureichend geregelt und muss verbessert werden.
DIE LINKE. NRW fordert:
§ Eine neue Krankenhausplanung, die sich am Bedarf orientiert. Der Bedarf ist aufgrund einer regelmäßigen Gesundheitsberichterstattung zu ermitteln.
§ Eine fachlich fundierte Altenhilfe- und Behindertenplanung für NRW, um den Bedarf an ambulanten und stationären Plätzen für Menschen mit und ohne Handicap zu erheben und entsprechende Plätze zu Verfügung zu stellen.
§ Eine öffentliche Gesundheitsversorgung, die schwerpunktmäßig den Menschen in NRW optimale Vorsorge ermöglicht, indem sie Prävention und Gesundheitsförderung zu einer vorrangigen öffentlichen Aufgabe macht.
§ Eine differenzierte und qualifizierte Landesgesundheitsberichtserstattung für Männer und Frauen sowie für Kinder.
§ Die Entwicklung von regionalen und geschlechtsspezifischen Gesundheitszielen im Rahmen der Landesgesundheitskonferenz: Statt isolierter Einzelmaßnahmen benötigt NRW ein in der Gesundheitskonferenz abgestimmtes Konzept auf Grundlage einer regelmäßigen Gesundheitsberichterstattung.
§ Frauen werden anders krank und anders gesund – Berücksichtigung geschlechtspezifischer Belange. Wir fordern Frauengesundheitszentren mit besonderer Berücksichtigung der Bedürfnisse von Migrantinnen.
§ Eine politische Unterstützung der Ärztinnen und Ärzte, die sich im Dienst ihrer Patientinnen und Patienten der Pharmalobby widersetzen, zum Beispiel nach Regeln der Organisation MEZIS (Mein Essen zahl ich selbst).
§ Alle Bereiche des Gesundheitssystems müssen öffentlicher Kontrolle unterliegen. Die Mitbestimmung unabhängiger PatientInnenvertretungen muss auf allen Ebenen des Gesundheitssystems gesetzlich geregelt werden.
§ Das NRW-Krebsregister muss fortgeführt werden und zukünftig dem öffentlichen Interesse dienen.
§ Zur Korruptionsbekämpfung im Gesundheitswesen soll eine Korruptionsbeauftragte bzw. ein Korruptionsbeauftragter eingesetzt werden, die oder der direkt dem Landesparlament verantwortlich ist.
2. Krankenhausplanung und -finanzierung auf gesunde Füße stellen
NRW ist das Bundesland mit einem relativ niedrigen Anteil öffentlicher Krankenhäuser, etwa 20 Prozent sind öffentliche und 70 Prozent kirchliche bzw. frei-gemeinnützige Häuser. Die wenigen kommunalen Krankenhäuser sind zudem in hohem Maße vom Verkauf an private, gewinnorientierte Klinikketten bedroht. In NRW sind in den letzten Jahren, teilweise gegen den massiven Protest der Bevölkerung, kommunale Krankenhäuser privatisiert worden. DIE LINKE. NRW setzt sich für einen sofortigen Stopp weiterer Privatisierung öffentlicher Kliniken ein und fordert die Rekommunalisierung von privatisierten Kliniken.
Seit Jahrzehnten gehört NRW zu den Bundesländern mit einer sehr niedrigen Quote bei der gesetzlich vorgeschriebenen Finanzierung der Investitionskosten seiner Krankenhäuser. Die Unterfinanzierung bei Investitionen liegt nach Berechnungen der Krankenhausgesellschaft NRW bei etwa 14 Milliarden Euro, damit hat das Land NRW seit 1992 seine Investitionen in Krankenhäuser um mehr als die Hälfte reduziert.
Die Unterfinanzierung der stationären Krankenhausversorgung führt dazu, dass die dringend für Investitionen benötigten Gelder aus den Mitteln für die Krankenversorgung erwirtschaftet werden müssen. Die Folge ist ein in NRW besonders starker Abbau des nicht-ärztlichen Personals sowie die Ausgliederung nichtmedizinischer Abteilungen und massive Tarifflucht. Dies wirkt sich negativ auf die Qualität der Krankenversorgung aus und verstärkt den Privatisierungsdruck.
DIE LINKE. NRW setzt sich für einen politisch gesteuerten Krankenhaussektor in NRW ein. Wir fordern, die 2008 von Schwarz-Gelb eingeführt Baupauschale zur Finanzierung von Investitionskosten wieder abzuschaffen. Durch die pauschale Finanzierung nach dem Gießkannenprinzip erhalten alle Krankenhäuser zu wenig Geld. Bei der Finanzierung des Rests verweist die Landesregierung auf den Finanzmarkt und entzieht sich damit ihrer Verantwortung. Angesichts der gegenwärtigen Krise der Finanzmärkte ist dies mehr als fahrlässig. DIE LINKE. NRW ist für die Wiedereinführung der antragsbezogenen Einzelförderung.
DIE LINKE. NRW tritt ein für eine wohnortnahe öffentliche Krankenhausplanung und -finanzierung. Die Menschen im Land brauchen eine wohnortnahe Versorgung für alle Akuterkrankungen und spezialisierte Zentren. Krankenhäuser und Polikliniken sind Bestandteil der öffentlichen Daseinsvorsorge und gehören in öffentliche Hand.
DIE LINKE. NRW ist für den Erhalt der sechs Universitätsklinken des Landes sowohl in öffentlicher Trägerschaft als auch in öffentlicher Rechtsform. Nur so lässt sich dauerhaft erreichen, dass sich die Verbindung von medizinischer Spitzenversorgung mit Forschung und Lehre am Versorgungsbedarf aller ausrichtet statt am Gewinn. Wir fordern deshalb, dass die in dem von der schwarz-gelben Landesregierung verabschiedeten Hochschulmedizingesetz (HMG) enthaltene Möglichkeit der Privatisierung und Teilprivatisierung der Universitätskliniken zurückgenommen wird. Die gegenwärtigen Erfahrungen mit Teilprivatisierungen, insbesondere am Universitätsklinikum Essen, zeigen, dass sie ausschließlich zur Tarifflucht genutzt werden.
In NRW sind bei der Krankenhausplanung Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer vollständig ausgeschlossen, ihre gewerkschaftlichen Vertretungen sind nicht im Landeskrankenhausausschuss vertreten. Gewerkschaften werden erst nach Abschluss aller Entscheidungen angehört. DIE LINKE. NRW setzt sich dafür ein, dass Patientinnen und Patienten und Beschäftigte sowie Gewerkschaften auch Sitz und Stimme in Landeskrankenhausauschuss erhalten und bei der Planung mitentscheiden können.
DIE LINKE. NRW fordert:
§ Eine bedarfsorientierte Krankenhausplanung und ausreichende Finanzierung durch das Land; Beibehaltung der dualen Finanzierung.
§ Die Wiedereinführung der antragsbezogenen Einzelförderung und die Abstimmung des Krankenhausplans im Landesparlament.
§ Die Anwendung des Tarifvertrages Öffentlicher Dienst für alle Beschäftigen in allen Krankenhäusern.
§ Die Aufwertung von Sozial- und Pflegeberufen.
§ Den sofortiger Stopp weiterer Privatisierung öffentlicher Kliniken und die Rekommunalisierung von privatisierten Kliniken.
§ Die Rückführung von ausgelagerten Diensten (Reinigung, Küche, Technik) in die öffentlichen Kliniken.
§ Die Schaffung kommunaler Krankenhausverbünde und Polikliniken.
§ Demokratische Kontrolle des Landeskrankenausschusses unter anderem durch Einführung eines Sitz- und Stimmrechts für Patientinnen und Patienten, Beschäftigte der Krankenhäuser und Gewerkschaften.
§ Den Erhalt aller Universitätskliniken in öffentlicher Hand.
§ Ein kollegiales Leitungssystem anstelle hierarchischer Strukturen (Chefarztprinzip); Abschaffung der Chefarztprivilegien.
3. Armut macht krank - Krankheit macht arm– dieser Kreislauf muss durchbrochen werden
Armut ist mit vielen gesundheitlichen Risiken verbunden, von der in besonders schwerwiegender Weise Kinder betroffen sind. Der viel zu niedrige Hartz IV-Regelsatz in Verbindung mit den Gesundheitsreformen führt bei vielen Menschen zu lebensbedrohlichen Erkrankungen, zu Verschlechterungen des Gesundheitszustandes.
Für den Verlauf von koronaren Herzerkrankungen, Schlaganfall, Krebs- und Lebererkrankungen lassen sich konkrete Zusammenhänge zwischen sozialem Status und Krankheit nachweisen. Auch der Armut- und Reichtumsbericht NRW stellt fest, dass es einen Zusammenhang zwischen Gesundheitszustand und der sozialen Situation gibt.
In Nordrhein-Westfalen leben laut dem Sozialbericht NRW 2007 (Armuts- und Reichtumsbericht) 1,7 Millionen Menschen von Hartz IV. Über 815.000 Kinder leben in einkommensschwachen Haushalten, jedes vierte Kind gilt als arm. Besonders hoch ist das Armutsrisiko für Kinder und Jugendliche, deren Eltern erwerbslos oder alleinerziehend sind, sowie für die 33,4 Prozent mit Migrationshintergrund. Laut der Regionaldirektion der Bundesagentur für Arbeit beziehen in NRW 700.000 Menschen unter 25 Jahren Hartz IV, 460.000 Kinder unter 15 Jahren beziehen Sozialgeld.
Die Hartz IV-Leistungen für Kinder und Jugendliche reichen bei Weitem nicht aus, um ihnen die gleichberechtigte Teilhabe an der Gesellschaft zu ermöglichen. Krankheitskosten sind nicht vorgesehen, gesunde Ernährung ist faktisch nicht finanzierbar. Folgen der Armut sind häufig gesundheitliche Probleme, schlechte Bildungszugänge und gesellschaftliche Isolation. Die Entwicklungschancen eines Kindes werden damit massiv eingeschränkt.
Im Vergleich zu Westdeutschland insgesamt ist die Lebenserwartung in NRW unterdurchschnittlich, besonders in Städten und Kreisen mit hoher Sozialhilfe- und Erwerbslosenquote.
90 Prozent der nicht-sesshaften Menschen benötigen dringend eine ärztliche Behandlung, gehen aber aus verschiedenen Gründen – zu hohe Hemmschwelle, Misstrauen gegenüber Ärzten, zu hohe Gebühren, zu wenig Krankheitseinsicht – nicht zum Arzt.
Untersuchungen zur Erwerbslosigkeit stellen eine um 20 bis 90 Prozent erhöhte Sterblichkeit fest, 30 bis 80 Prozent mehr körperliche Erkrankungen und eine Verdopplung psychischer Leiden im Vergleich zum Bevölkerungsdurchschnitt. Erwerbslose weisen bei allen seelischen und körperlichen Erkrankungen ein signifikant erhöhtes Krankheitsrisiko auf. Ähnliche Zahlen gelten für Alleinerziehende. Krankheiten kosten Geld, angefangen bei der Praxisgebühr über Zuzahlungen bis zu Aufwendungen für Gesundheitsleistungen. Arme Menschen können sich das nicht leisten, oder das Geld fehlt an anderer Stelle. Krankheit macht arm.
Die LINKE.NRW fordert:
§ Ein unabhängiges Beratungssystem mit unterstützender Begleitung.
§ Eine öffentliche Gesundheitsversorgung für Nichtsesshafte und Menschen ohne Papiere.
§ Die Abschaffung der Praxisgebühr.
§ Medikamente, Heilmittel- und Hilfsmittel sowie Behandlung ohne Zuzahlungen.
§ Kostenlose Empfängnisverhütungsmittel.
4. Gute Arbeit, gutes Leben und Gesundheit – psychische Erkrankungen nicht ignorieren
Bei vielen Erkrankungen handelt es sich um psychische oder psychosomatische Krankheiten - bedingt oder mitbedingt durch Stress, Mobbing, Arbeitsverdichtung und Erwerbslosigkeit. Psychosoziale Probleme können aber nicht durch Tabletten gelöst werden.
Grundsätzlich sind interdisziplinär-integrative Konzepte in Diagnostik und Therapie zu entwickeln und zu fördern. Die Dominanz der Pharmaindustrie in der Ausbildung von Ärztinnen und Ärzten sowie der Beratung und Forschung ist zu beenden. Zudem muss eine funktionsfähige Vernetzung der einzelnen beteiligten Institutionen realisiert werden. Eine Fortsetzung der Kommerzialisierung durch Privatisierung innerhalb aller Bereiche der Medizin muss verhindert werden.
Eine Reihe von Langzeitstationen wurde im Rahmen der Psychiatriereform aufgelöst, aber viele Betroffene müssen auch heute noch immer in Anstalten oder in ungeeigneten und zu großen Heimen leben. Verstöße gegen die im Grundgesetz garantierte Menschenwürde dürfen über 30 Jahren nach dem Beginn der Psychiatriereform nicht mehr geduldet werden. Statt neuer Ghettobildung muss sozialpsychiatrische Arbeit verstärkt und mit psychotherapeutischer Angeboten verbunden werden.
Viele psychisch Kranke sind erwerbslos oder in Werkstätten für Menschen mit Behinderung tätig. Berufliche Rehabilitation ist oft an ernorme Hürden gebunden. Sie muss aber den Möglichkeiten der Patientinnen und Patienten angepasst werden, nicht umgekehrt.
DIE LINKE.NRW fordert:
§ Die Verstärkung ambulanter Angebote bei gleichzeitiger Reduzierung von Betten.
§ Die Unterstützung psychotherapeutischer und psychosomatischer Konzepte gegenüber oft fast ausschließlich medikamentöser Behandlung.
§ Ein verstärktes Angebot von geeigneten Wohngemeinschaften für psychisch Kranke.
§ Die Einbeziehung aller Fachdisziplinen und der Betroffenen im Rahmen einer umfassenden psychosozialen, medizinischen und beruflichen Rehabilitation (Runder Tisch).
§ Die Umsetzung des Landesgesetzes für den öffentlichen Gesundheitsdienst (ÖGD-Landesgesetz) insbesondere bei der Überwindung von Zugangsbarrieren zum Regelversorgungssystem für von Armut betroffene Menschen.
§ Eine von Fremdinteressen unabhängige Förderung der Selbsthilfe von Betroffenen.
§ Die Durchsetzung des Rechtsanspruches auf das trägerübergreifende persönliche Budget.
§ Die Förderung von frauenspezifischer psychotherapeutischer und medikamentöser Behandlung und Rehabilitation.
5. Kindern und Jugendlichen ein gutes Leben und Gesundheit
DIE LINKE. NRW schließt sich dem Motto der UNICEF „Die Zukunft der Kinder ist die Zukunft der Gesellschaft“ an. Eine Zukunft haben sie jedoch nur dann, wenn ihre materielle Lage gesichert ist. Gesundheit, Bildung und Ausbildung, stabile und ausbaufähige Beziehungen zu den Eltern, Freunden und Nachbarschaft sowie subjektives Wohnbefinden werden so ermöglicht, die Risiken im Alltag reduziert und Armut und Benachteiligung verhindert.
Viele Studien weisen auf eine Zunahme der Häufigkeit psychischer Probleme bei Kindern und Jugendlichen hin. Das Robert-Koch-Institut geht davon aus, das 10 bis 12 Prozent der Kinder im Grundschulalter und 15 bis 20 Prozent der Jugendlichen betroffen sind, insbesondere Kinder und Jugendliche aus veramten Familien. Es ist ein Skandal, dass in NRW nur etwa 10 Prozent der behandlungsbedürftigen Kinder ausreichend versorgt werden, wie sich im Rahmen einer Anhörung zur „Psychiatrie in NRW“ 2007 im Landtag herausstellte. Der Mangel an Therapieplätzen umfasst sowohl den stationären, teilstationären als auch den ambulanten Bereich. Die führt zu langen Wartzeiten von durchschnittlich sechs bis neun Monaten.
Wesentlich ist die Herstellung von adäquaten Lebensbedingungen in Schule und Familien auch für diese Kinder, sowie langfristige und kontinuierliche psychotherapeutische und sozialpädagogische Angebote. Die Zahl der Kinder und Jugendlichen, die mit Neuroleptika behandelt werden, stieg 2007 innerhalb eines Jahres um 13,6 Prozent an. Neuroleptika sind für Kinder jedoch nicht zugelassen.
DIE LINKE. NRW fordert:
§ Ein verstärktes Angebot von Beratungsstellen mit langfristigen therapeutischen und sozialpädagogischen Konzepten als Anlauf- und Wegweiserstellen für Kinder und Eltern sowie für Jugendliche .
§ Die Finanzierung von Familientherapien.
§ Eine stärkere Verbindung der Kinder- und Jugendpsychiatrie mit der Kinder- und Jugendhilfe.
§ Ein Sofortprogramm zur Schaffung und Finanzierung bedarfgerechter Kapazitäten von stationären und Tagesklinischen Plätzen sowie ausreichender Versorgungsmöglichkeiten an Institutsambulanzen.
§ Die Bildung von Schwerpunktangeboten für besondere Zielgruppen, um so ein fachlich optimales Angebot für kleinere behandlungsbedürftige Gruppen zu schaffen. Hierbei darf es keine Anrechnung dieser Kapazitäten auf die Regelversorgung geben.
VII. Bildung ist keine Ware
1. Mehr Geld für Bildung – Für ein sozial gerechtes Bildungssystem
Die systematische Ausgrenzung von sozial Benachteiligten, Migrantinnen und Migranten, von chronisch Kranken und Menschen mit Behinderungen im Bildungssystem ist in Deutschland so extrem wie in keinem anderen europäischen Land. Die Zahl der Schulabbrecherinnen und Schulabbrecher ist hoch. Wer die Schule nicht erfolgreich absolviert, hat kaum Chancen auf einen Ausbildungsplatz und damit auf eine gute Berufsperspektive.
Bildung, und hierbei nicht zuletzt die Schulbildung, ist Ländersache. Bereits die sozialdemokratischen Regierungen der letzten Jahrzehnte haben es versäumt, in der Bildungspolitik soziale und demokratische Maßstäbe zu setzen. Halbherzig wurden die Gesamtschulen als weitere Schulform neben das mehrgliedrige Schulsystem gestellt. Individuelle Förderung in einer gemeinsamen Schule ist kein revolutionäres Ziel, sondern Wirklichkeit in nahezu allen europäischen Ländern. Nur hierzulande werden Kinder frühzeitig ihrer Lebenschancen durch den fehlenden Bildungszugang beraubt, als lebten wir noch im vorletzten Jahrhundert.
Die schwarz-gelbe Regierung hat den Klassenkampf von oben in der Bildung noch weiter verschärft: Studiengebühren und weitere Verschärfung der Selektion im Schulsystem, autoritäre Kopfnoten statt der Förderung sozialer Kompetenzen. Die Verkürzung der Schulzeit (G8) verstärkt die Abschulung in der Sekundarstufe I. Selbst die minimale Übergangschance in das Gymnasium während der Sekundarstufe I wird damit verhindert. Das Kinderbildungsgesetz (KiBiz) ignoriert noch immer, wie wichtig das Recht gerade der Kleinsten nicht nur auf Betreuung, sondern auch auf eine gute und kindgerechte Förderung in hochwertigen Kindertageseinrichtungen ist.
DIE LINKE. NRW will, dass jedem Menschen der Zugang zu Bildung, Kultur, Wissenschaft und Information ermöglicht wird. Wir wollen ein Bildungswesen, das den Menschen, die hier leben, offen und gebührenfrei eine qualitativ hochwertige und demokratische Bildung ermöglicht. Dabei ist das Aneignen individueller Fähigkeiten für uns ebenso wichtig wie das soziale Lernen in integrativen, sozial und kulturell gemischten Einrichtungen. Miteinander leben und lernen statt konkurrieren ist unser oberstes Ziel in der Bildung.
In diesem Rahmen muss Bildung jedem Kind ermöglichen, sich den eigenen Fähigkeiten und Möglichkeiten entsprechend zu entwickeln und entfalten. Das Recht auf gebührenfreie Bildung muss in der Landesverfassung und im Grundgesetz verankert und endlich für alle Menschen verwirklicht werden.
Das deutsche Bildungssystem leidet seit Jahren daran, dass viel zu wenig Geld zur Verfügung steht. Entgegen aller Sonntagsreden der anderen Parteien sind die Bildungsausgaben in den letzten Jahren im Verhältnis zur volkswirtschaftlichen Gesamtleistung, dem sogenannten Bruttoinlandsprodukt (BIP), sogar gesunken. Die privaten Belastungen der Eltern durch Kindergartenbeiträge, Schulbücher, Studiengebühren und private Nachhilfe steigen gleichzeitig immer mehr. Das führt zu sozialen Ungerechtigkeiten, weil gute Bildung für Kinder und Jugendliche mehr und mehr vom Geldbeutel der Eltern abhängt.
Die zunehmende Finanzbelastung der Kommunen und die weiterhin ungerechte Lasten- und Steuerverteilung zwischen Bund, Ländern und Gemeinden lässt die Finanznot der Kommunen weiter steigen. DIE LINKE. NRW setzt sich nachdrücklich für eine gute und angemessene Sach- und Raumausstattung aller Bildungseinrichtungen ein.
Die Kommerzialisierung und Privatisierung schreitet auch im Schulsystem immer weiter voran. Die Vergleichsarbeiten (VERA) in der Grundschule, die Lernstandserhebungen (LSE) in der achten Klasse, zentrale Prüfungen in der Klasse 10 und das Zentralabitur sowie Kopfnoten sind nur einige Bausteine, mit denen die schwarz-gelbe Landesregierung das Bildungssystem den Wirtschaftsinteressen angepasst hat. Auch die Schulzeitverkürzung in Form des achtjährigen Gymnasiums (G8), die von CDU/SPD/FDP/GRÜNEN vorangetrieben wurde, lehnt DIE LINKE. NRW ab.
Noch sind die meisten Schulen im öffentlichen Bildungswesen organisiert, um Bildung als soziales Recht für alle zu garantieren. Bildung muss eine staatliche Angelegenheit bleiben und darf nicht privatisiert werden. Schulen in privater Trägerschaft lehnen wir daher ab. Stattdessen muss viel mehr Geld in eine Verbesserung des öffentlichen Schulsystems fließen.
Zunehmend dreht sich die Diskussion seit geraumer Zeit um Preis und Leistung und Verwertbarkeit von Bildung statt einer pädagogischen Debatte über die Entwicklungschancen von Kindern. Der Mensch wird dabei nicht gebildet, sondern seine Kompetenzen werden für globale Märkte optimiert. Bildung wird nach kapitalistischer Verwertungslogik geleitet. Wirtschaftsinteressen und Schulsponsoring haben in Bildungseinrichtungen nichts zu suchen. Auch deswegen stehen wir für die Beibehaltung der Schule als Teil der öffentlichen Daseinsvorsorge.
DIE LINKE. NRW fordert:
§ Die Erhöhung der öffentlichen Bildungsausgaben von 4,5 auf mindestens 7 Prozent des Bruttoinlandprodukts. Damit würde das Ausgabenniveau der Bildungsausgaben von Schweden erreicht.
§ Einen nationalen Bildungspakt, der sicherstellt, dass durch eine Umverteilung der Steuereinnahmen den Ländern und Kommunen mehr Geld für Bildung zur Verfügung stehen.
§ Ausreichende Finanzmittel für die Kommunen, damit diese ihren schul- und bildungspolitischen Aufgaben in vollem Umfang und den Anforderungen entsprechend gerecht werden können.
§ Mehr kommunale Möglichkeiten, bei der Mittel- und Stellenvergabe nach den Bedürfnissen der Stadtbezirke und der dort ansässigen Schulen zu agieren, um durch unterschiedliche Mittel- und Stellenzuweisungen soziale und familiäre Ungleichheiten in den Bildungschancen der kommenden Generationen auszugleichen.
§ Keine Förderung der privaten Ersatzschulen durch Landesmittel; Alternative pädagogische Konzepte sollen erhalten bleiben und in Eine Schule für Alle integriert und ausgebaut werden.
§ Der Schulinvestitionsstau muss endlich behoben und durch die Einstellung neuer Lehrkräfte die maximale Klassenstärke auf 15 Schüler und Schülerinnen begrenzt werden.
§ Ersetzung des Notensystems als Druck-, Disziplinar- und Selektionsmittel durch eine regelmäßige schriftliche, für die Schülerin und den Schüler verständliche Rückmeldung über die Lernfortschritte, die die Schülerinnen und Schüler stärkt und motiviert.
§ Die Abschaffung von Konkurrenz und Druck, einhergehend mit einer umfassenden Demokratisierung, denn nur so können ein solidarisches Miteinander und selbstbestimmtes Lernen ermöglicht werden.
Kindertageseinrichtungen wie Kitas und Krippen sind die ersten außerfamiliären Orte, die Kinder besuchen. Kinder brauchen für ihre Entwicklung vielfältige Anregungen, Spielmöglichkeiten und andere Kinder. Dies alles erhalten sie in Kitas. Sie fördern als Familien begleitende Einrichtungen die soziale, emotionale, kognitive, sprachliche, musische und motorische Entwicklung von Kindern mit dem Ziel einer freien Entfaltung der kindlichen Persönlichkeit.
NRW ist ein rückständiges Land in der vorschulischen Bildung und Betreuung von Kindern. Es gibt viel zu wenige Kita-Plätze gerade für Jüngere, und der Ausbau kommt nur schleppend voran.
Zwar behauptet die CDU, dass NRW in der Betreuung von unter Dreijährigen den Sprung vom Schlusslicht auf einen Spitzenplatz unter den Bundesländern geschafft habe. Tatsächlich gab es jedoch 2008 in NRW für gerade einmal 9,4 Prozent der unter Dreijährigen einen Kita-Platz. Lediglich Niedersachen hatte eine noch niedrigere Versorgungsquote in der Tagesbetreuung der unter Dreijährigen.
Fatal ist die Situation nicht zuletzt für die alleinerziehenden Frauen, die als Mütter in den meisten Fällen die Hauptverantwortung für die Kinder übernehmen. Aber auch Männer nehmen als Alleinerziehende Verantwortung für ihre Kinder wahr. Ihr Recht auf gleiche gesellschaftliche Teilhabe und Erwerbsarbeit kann ohne verlässliche und gute Ganztags-Kitas nicht durchgesetzt werden. Stattdessen verharren sie in der Negativspirale, sich um die Kinder zu kümmern und so keine eigenständigen Berufsperspektiven entwickeln zu können.
Statt die vorschulische Bildung voranzutreiben, hat die Landesregierung zum August 2008 das Kinderbildungsgesetz (KiBiz) in Kraft gesetzt und verunsichert die Beschäftigten und Eltern. Das KiBiz führt zu Qualitätseinbußen und Arbeitsplatzabbau auf Kosten der Kinder und der Beschäftigten sowie zu deutlich gestiegenen Elternbeiträgen. Diese sind von Gemeinde zu Gemeinde, und teilweise zwischen einzelnen Jugendamtsbezirken, höchst unterschiedlich, weil das Land die Kommunen mit den Lasten der Vorschulbildung weitgehend alleine lässt.<s></s>
Das KiBiz ist eine Mogelpackung, unter der vor allem die Qualität der Betreuung leidet, weil die gedeckelten Landeszuschüsse des KiBiz bei weitem nicht ausreichen. Das KiBiz öffnet zudem der gewerblichen Privatisierung der Kindertagesbetreuung Tür und Tor.
Der Beruf der Erzieherin und des Erziehers wird gering geschätzt und schlecht bezahlt. Es existiert keinerlei Debatte über einen Bildungsplan für die Förderung der Kleinsten und die Eltern stehen mit teuren und personell schlecht ausgestatteten Einrichtungen im Regen.
Die derzeitigen Ausbildungsanstrengungen in NRW reichen bei weitem nicht aus, so dass ein Fachkräftemangel bereits eingetreten ist. Gleichzeitig schließt das KiBiz Kinderpflegerinnen und Kinderpfleger, die seit Jahren eine gute Arbeit leisten, als Berufsgruppe für die meisten Gruppenformen ab 2011 aus.
DIE LINKE. NRW fordert:
§ Gleiche Chancen und einen Rechtsanspruch auf Tagesbetreuung für alle Kinder von Anfang an. Dieser Rechtsanspruch muss unabhängig vom Erwerbsstatus der Eltern gelten. Um ihn einzulösen, brauchen wir ein Ausbauprogramm und eine Finanzierung, zu der besonders Bund und Länder beitragen müssen.
§ Kindertageseinrichtungen sind der elementare Bereich der allgemeinen Bildung für alle. Dieser Bildungsanspruch muss für alle Kinder und ihre Familien landesweit gebührenfrei und für alle gleich zugänglich sein. Das heißt beispielsweise, dass es keine Wartelisten für Plätze und ein gebührenfreies Mittagessen in Ganztagseinrichtungen gibt.
§ Kindertagesbetreuung gehört in die öffentliche und nicht in die privatgewerbliche Hand. Das heißt, wir wollen ausreichend steuerfinanzierte Kita-Plätze in öffentlicher, kommunaler Trägerschaft und eine bessere Personalausstattung.
§ Die Landesregierung muss die „Sparpackung KiBiz“ zurücknehmen. Stattdessen sind Kindertageseinrichtungen in das allgemeine Bildungssystem bis zur Hochschule zu integrieren.
§ Das Angebot für Kinder unter drei Jahren in altersgemischten Gruppen in den Kitas muss bedarfsgerecht ausgebaut werden; kleine Gruppen mit ausreichend pädagogischem und hauswirtschaftlichem Personal sind finanziell durch das Lands sicherzustellen; Rückkehr zur Gruppenfinanzierung.
§ „Für die Kurzen nur das Beste“ bedeutet auch eine gemeinsame praxisorientierte Ausbildung für Lehrerinnen und Lehrer im Primar- und Elementarbereich und entsprechende Bezahlung. Dadurch wird im Elementarbereich die Tätigkeit konsequent aufgewertet.
Bis vor wenigen Jahren war die Grundschule die einzige Schulform in NRW, in der alle Kinder gemeinsam lernten und lebten. Die Grundschulen haben in internationalen Vergleichsstudien besser abgeschnitten als die weiterführenden Schulen.
Dieses gemeinsame Lernen und Wachsen hat die Landesregierung durch die Aufhebung der Schuleinzugsbezirke von Grundschulen zerstört. Die irrsinnige Idee der „freien Schulwahl“ durch die Eltern führt zur sozialen Selektion, denn nur bestimmte Eltern können es sich leisten, ihre Kinder vor und nach der Schule weit zu fahren, um sie nicht in die nächstgelegene Schule zu geben. Auch der Städtetag hat sich gegen diese Idiotie gewandt, da die Kommunen die weitere soziale Spreizung in den Grundschulen befürchten.
DIE LINKE. NRW hält die Wiedereinführung der Schuleinzugsbezirke auch entwicklungspsychologisch für unabdingbar: Kinder sollen schon im Grundschulalter zu selbstständigen Menschen werden. Dafür müssen Kinder die Möglichkeit haben, sich nach der Schule und am Wochenende mit anderen Kindern aus der Klasse zu treffen und ihre Freizeit gemeinsam und ohne Eltern in der Wohnumgebung verbringen zu können. Das wird nur durch Schulen möglich, die fußläufig zu erreichen sind – ohne „Eltern-Taxi“.
Grundschulen sollten – wie in vielen europäischen Nachbarländern – als Ganztagsschulen konzipiert werden. Die Landesregierung stellt zurzeit die Ganztagsangebote vorwiegend als Betreuungsangebote für berufstätige Eltern dar. Das ist falsch!
Kinder sind lernbegierig, wie alle Lernforscherinnen und Lernforscher einhellig feststellen. Es kann nicht allein den Eltern aufgetragen werden, Kindern all die Bildungs-, Bewegungs- und Kulturangebote zu bieten, die zu einer umfassenden Persönlichkeitsentwicklung beitragen. Daher muss die Grundschule zu einem ganztätigen Lernraum ausgebaut werden, in dem qualifiziertes Personal den Bildungsauftrag erfüllt.
Das gemeinsame Lernen in einer Schule darf aber nicht mit dem zehnten Lebensjahr enden. Die PISA-Studien zeigen, dass unser mehrgliedriges Schulsystem im internationalen Vergleich schlecht abschneidet. Es führt zu schlechten Abschlüssen und ist sozial stark selektiv. In erschreckend hohem Maße sind in NRW insbesondere Kinder aus verarmten Schichten und Kinder mit Migrationshintergrund betroffen. Für ein Viertel dieser Kinder schafft das NRW-Schulsystem nicht die notwendigen Startbedingungen für den Einstieg in das Berufs- und Erwachsenenleben. Sie werden aufgegeben. Statt Sitzenbleiben und Bewertung über Kopfnoten sollten Schülerinnen und Schüler ihren Bedürfnissen und Fähigkeiten entsprechend gefördert werden, damit niemand ohne Schulabschluss die Schule verlässt.
Wir kämpfen dafür, dass auch die Kinder in NRW, wie die meisten Kinder in Europa, eine gemeinsame Schule von der ersten bis zur zehnten Klasse in Ganztagsform besuchen.
Die schwarz-gelbe Landesregierung hält trotz aller wissenschaftlichen Erkenntnisse am gegliederten Schulsystem fest, behindert sogar die Gründung neuer Gesamtschulen – trotz des vielfachen Wunsches von Eltern und Kommunen.
Deshalb will DIE LINKE. NRW „Eine Schule für Alle“ von der ersten bis zur zehnten Klasse in Ganztagsform. Dies ist eine Schule, die alle Schulformen, auch Förderschulen und Gymnasien einbezieht. Ein zweigliedriges Schulsystem, wie es in anderen Bundesländern umgesetzt wird, dient nur der Rettung des Gymnasiums. Deshalb lehnen wir es entscheiden ab. „Eine Schule für alle“ orientiert sich an den individuellen Lernbedürfnissen einzelner Schülerinnen und Schüler. Sie ist integrativ (Kinder mit und ohne Behinderungen lernen gemeinsam), barrierefrei und sozial. Diese Schule ist jahrgangsübergreifend, fördernd und kennt keine Ziffernnoten. Sie ist fördert das soziale Miteinander und den Spaß am Lernen.
Statt „Verwahranstalt“ muss die Schule Plattform für soziale Entwicklung sein, so dass nicht nur das gemeinsame, ganztägige Lernen, sondern auch eine gemeinsame Gestaltung der Freizeit dazugehört. Sportliche Betätigungen, Hobbies und frei verfügbare Zeit kommen zu kurz. Vielfältige Sport-, Musik- und Freizeitangebote fördern das soziale Miteinander, die Freude am Lernen und sind wichtig für eine gesunde Entwicklung.
Die Landesregierung hat mit der Schulzeitverkürzung am Gymnasium ein heilloses Chaos angerichtet. Die Weigerung der schwarz-gelben Landesregierung, die Lernbedingungen an den Gymnasien kritisch in den Blick zu nehmen, führt zu absurden Folgen: Aus den auch am Gymnasium abnehmenden Schülerinnen- und Schüler-Zahlen ergeben sich abnehmende Kursangebote in der Oberstufe. Schülerinnen und Schüler müssen die Schulen oder ihre Leistungskurse wechseln. Das widerspricht der Idee der gymnasialen Oberstufe, die ein individuelles Profil ermöglichen sollte, was durch die vielen Pflichtbindungen ohnehin schon stark beschränkt wird. Seit vielen Jahren existieren Kooperationen von nachbarschaftlichen Gymnasien und Gesamtschulen, um überhaupt noch Wahlmöglichkeiten in den Leistungskursen zu ermöglichen. Eine Folge dessen ist, dass die Schülerinnen und Schüler während eines Schultages mehrfach den Schulort wechseln.
Deshalb fordert DIE LINKE. NRW die Einführung von Oberstufenzentren, in denen die Oberstufen mehrerer Gymnasien und Gesamtschulen zusammengefasst werden. Das ergibt dann ein umfangreiches Wahlangebot der Leistungs- und Grundkurse, um die Bildungsbedürfnisse der Schülerinnen und Schüler sicherzustellen.
Grundsätzlich möchte DIE LINKE. NRW diese Oberstufenzentren mit den Berufskollegs zu einem umfassenden System der Sekundarstufe II verbinden.
DIE LINKE. NRW tritt ein für:
§ Einen sofortigen Landtagsbeschluss zur Abschaffung des gegliederten Schulsystems in NRW, der den raschen Umbau zu „Einer Schule für Alle“ einleitet.
§ Die Abschaffung der verbindlichen Grundschulgutachten.
§ Die Rücknahme der Schulzeitverkürzung (G8).
§ Einen Rechtsanspruch für einen Platz in einer Gesamtschule für jedes Kind, das dort angemeldet wird.
§ Die Wiedereinführung der Wohnortbindung für Grundschülerinnen und -schüler.
§ Jahrgangsübergreifendes Lernen in Grundschule und weiterführenden Schulen.
§ Erhöhung der öffentlichen Bildungsausgaben auf mindestens 7 Prozent des BIP.
§ Kleinere Klassen mit maximal 15 Schülerinnen und Schülern.
§ Die Einrichtung von Ganztagsschulen mit kostenlosem Mittagessen für alle unter der Verwendung von Produkten aus vorrangig ökologischem, regionalem und saisonalem Anbau. Es soll täglich mindesten ein Menü für Schülerinnen und Schüler, die sich vegetarisch bzw. vegan ernähren, angeboten werden.
§ Erweiterung von kulturellen und sportlichen Angeboten im schulischen Ganztag, Einstellung und Beschäftigung von ausreichendem und qualifiziertem Lehr- und Betreuungspersonal nach den Regeln geltender Tariflöhne.
§ Kostenlose Schulbücher für alle Kinder.
§ Erstattung der Klassenreisekosten für Kinder aus Familien mit geringem Einkommen.
§ Einen landesweit einheitlichen Anspruch auf eine Einschulungsbeihilfe für Kinder aus Familien mit geringem Einkommen.
§ Die sofortige Abschaffung von Kopfnoten und „Sitzenbleiben“.
§ Die Einrichtung von Oberstufenzentren, in denen die bestehenden gymnasialen Oberstufen zusammengefasst werden, um ein breit gefächertes Kursangebot zu gewährleisten.
§ Einen Sitzplatz für jede Schülerin und jeden Schüler auf der Fahrt im Bus von und zur Schule.
Eine Reform der Schulstruktur ist untrennbar mit einer inneren Schulreform verbunden. Auch hierbei ist Integration für uns die Leitidee. Integration bedeutet die Verbindung von Theorie und Praxis, das gemeinsame Lernen von Schülerinnen und Schülern unterschiedlicher sozialer Herkunft, das Arbeiten an einem Lerngegenstand mit unterschiedlichen Methoden und vieles mehr. Bei all diesen Formen von Integration steht der Gedanke im Vordergrund, dass Unterschiede das Lernen und Leben der Menschen in der Schule anregen und bereichern.
Eine soziale, demokratische, chancengleiche Bildung und Weiterbildung in den Kommunen bedeutet für DIE LINKE. NRW auch, dass jedes Kind in seinen musischen, künstlerischen, sportlichen und weiteren Fähigkeiten gefördert werden muss. Der Fokussierung der Schulen auf rein abfragbares Wissen, wie es PISA, die Lernstandserhebungen und zentrale Prüfungen tun, wollen wir entgegenwirken.
Menschen mit und ohne Behinderung können voneinander und müssen gemäß der UN Konvention „Für die Rechte behinderter Menschen“ miteinander Lernen. Anstelle der Aussonderung in Förderschulen muss die sonderpädagogische Förderung in Regelschulen stattfinden.
Die kritische Auseinandersetzung mit Geschlechterrollen und Sexismus ist eine Querschnittsaufgabe, die in der Schule einen wichtigen Stellenwert hat. Auch hier gilt: Sowohl im Unterricht als auch im Leben miteinander, in Entscheidungsprozessen und bei der Lösung von Konflikten ist ein bewusster Umgang mit herrschenden Machtverhältnissen geboten. Die Schule sollte dazu beitragen, traditionelle Rollenbilder zu überwinden, für Mädchen und Frauen Handlungsspielräume zu vergrößern und ihr Selbstbewusstsein zu stärken.
Autonomie und Demokratie spielen für die Entwicklung von Kindern und Jugendlichen eine wichtige Rolle. Schülerinnen und Schüler sollen von Anfang an lernen, ihr Zusammenleben und ihr Lernen selbst zu gestalten. Das gilt für die Inhalte wie für die Formen des Lernens. Echtes Lernen, mit emotionalem Engagement, mit Neugier und Spaß ist nur möglich, wenn Schülerinnen und Schüler nicht bloße Objekte der Beschulung sind. Sie sollen vielmehr die Möglichkeit bekommen, selbst zu entscheiden, was und wie sie lernen. Eine solche Schule, in der sich Kinder und Jugendliche mit ihren Bedürfnissen ernst genommen fühlen, bietet Raum für ein solidarisches Miteinander.
Projektorientierung und die Überwindung von Klassen- und Altersgrenzen sind wichtige Schritte für eine Selbstorganisierung des Lernprozesses. Dabei müssen alle Kinder und Jugendlichen Möglichkeiten der Einflussnahme haben. Arbeitsgemeinschaften, die von Schülerinnen und Schülern selbst initiiert werden, sollen gezielt gefördert werden.
Ein zentrales Element, das zurzeit selbstbestimmtes, solidarisches Lernen, eine demokratische Schule und eine reformpädagogische Erneuerung verhindert, ist die Benotung. Noten reduzieren angeeignetes Wissen auf die Fähigkeit, dieses zu reproduzieren – das heißt, in irgendeiner Weise nachzuweisen, dass “gelernt” wurde. Die Individualität der Schülerin oder des Schülers wird unsichtbar. Dieser Zwang, eine bestimmte Qualität (das Wissen) auf eine Quantität (die Note) umzuformen, bestimmt schon die Form der Aneignung des Wissens und damit auch seine Inhalte. Noten fördern nicht das Verständnis für den Lerngegenstand, sondern das Lernen für das Kurzzeitgedächtnis, weil immer nur für den nächsten Test oder die nächste Arbeit gelernt wird. DIE LINKE. NRW setzt sich deshalb als Alternative zu Noten für ein Recht auf Information der Schülerinnen und Schüler ein: Auf Anfrage sollen alle Schülerinnen und Schüler stets Auskunft über ihren Leistungsstand und ihre individuellen Stärken und Schwächen erhalten können.
DIE LINKE. NRW fordert auch eine Demokratisierung in den Entscheidungsstrukturen der Schulen. SchülerInnenvertretungen sollen sich mit allen Belangen der Schülerinnen und Schüler befassen können. Die Schülerinnen und Schüler sollen des Weiteren im Unterricht über die Auswahl von Themen sowie über die Unterrichtsgestaltung mitentscheiden dürfen. In der Schulkonferenz ist eine Stärkung der SchülerInnenposition geboten. Daher setzen wir uns dafür ein, dass Schülerinnen und Schüler 50 Prozent der Stimmen in der Schulkonferenz bekommen.
DIE LINKE. NRW fordert: Natürliche Mehrsprachigkeit nutzen, statt Qualifikationen vernachlässigen. Kinder mit Migrationshintergrund sind die Zukunft NRWs. Nach den Bevölkerungszahlen haben rund 30 Prozent aller Schülerinnen und Schüler in NRW in allen Schulformen einen Migrationshintergrund. Diese Gruppe hat demnach einen wesentlichen Anteil an der Zukunft dieser Gesellschaft. Dabei steht für DIE LINKE. NRW das individuelle Recht auf Bildung jedes Kindes an erster Stelle. So können und dürfen wir es nicht länger hinnehmen, dass diese Kinder und Jugendlichen nicht in allen ihren Fähigkeiten und Fertigkeiten gefördert und in ihren Bildungsmöglichkeiten beschränkt werden. PISA hat ergeben: Ein Kind mit erkennbarem Migrationshintergrund wird bei gleicher Leistung nach der Grundschule nicht so schnell auf ein Gymnasium oder eine Realschule empfohlen wie ein deutsches Kind. Kinder mit Migrationshintergrund müssen - wie alle anderen Kinder - höchstmöglich qualifiziert werden. Insbesondere Sprachförderungsangebote müssen für alle Kinder mit entsprechendem Bedarf stattfinden. Die Mehrsprachigkeit von Kindern mit Migrationshintergrund muss als Chance verstanden und gefördert werden. So sollen diese Sprachkenntnisse in den Grundschulen in der Form von Ergänzungsunterricht und in weiterführenden Schulen als offene Fremdsprachenangebote für alle gefördert werden.
DIE LINKE. NRW tritt ein für:
§ Förderung der Sprachkenntnisse von Kindern mit Migrationshintergrund durch für alle offenen Ergänzungsunterricht.
§ Fortbildung der Lehrkräfte mit den Fächern Deutsch als Zweitsprache und Deutsch als Fremdsprache.
§ Zweisprachige Alphabetisierung in der Grundschule - solche Modelle existieren in einigen Städten bereits mit großem Erfolg.
Die Lehrerinnen- und Lehrerausbildung in NRW ist auf Bachelor- und Masterstudiengänge umgestellt worden. Studierende im ganzen Land klagen über die Unstudierbarkeit und die Überlastung durch völlig verschulte Lehramtsstudiengänge. Mit dem neuen Lehrerausbildungsgesetz sind Chancen vertan worden, die Ausbildung von Lehrerinnen und Lehrern in NRW zu modernisieren. Wir kritisieren insbesondere, dass die angehenden Lehrerinnen und Lehrer weiterhin für die einzelnen Schulformen ausgebildet werden. Hier ist die Chance vertan worden, ein längeres gemeinsames Lernen der Kinder in den Blick zu nehmen.
Die Vorbereitungszeit auf das Lehramt leidet wiederum schon seit einigen Jahren unter dem Bedarfsdeckenden Unterricht (BDU), den die rot-grüne Landesregierung noch einführte. Der BDU dient dazu, die Lücken im Unterrichtsbedarf an den Schulen zu schließen, der durch die Nicht-Einstellung von Lehrkräften entstand. Lehramtsanwärterinnen und -anwärter müssen aufgrund dieser Regelung eigenständig Unterricht erteilen, ohne dass eine Begleitung stattfindet. Der Bedarfsdeckende Unterricht blieb in vollem Stundenvolumen bei gleichzeitiger Verkürzung der Ausbildungszeit auf 12 Monate erhalten. Somit macht der BDU den Löwenanteil des Ausbildungsunterrichts aus. Die schwarz-gelbe Landesregierung will in kürzerer Zeit mehr Lehrkräfte „produzieren“. Die zukünftigen Lehrkräfte sollen gleichzeitig schon während ihrer Ausbildung die Lücken an den Schulen stopfen.
Als Ergebnis rot-grüner und schwarz-gelber Bildungspolitik fehlen zurzeit an den Schulen Lehrerinnen und Lehrer. Um diesen Mangel und den Unterrichtsausfall nach außen hin zu kaschieren, wurden und werden die Lücken mit Vertretungskräften „gestopft“. So ist es üblich geworden, vertretungsweise Personen ohne 2. Staatsexamen (Referendariat), das heißt ohne Berufserfahrung, in den Schuldienst einzustellen. Die Gefahr von Unfällen steigt aufgrund fehlender Fachkompetenz in Fächern wie Chemie und Sport und es kommt zu zum Teil lebensgefährlichen Situationen für Schülerinnen und Schüler, Kolleginnen und Kollegen und die Vertretungskräfte selbst.
Aus Mangel an Vertretungslehrkräften werden darüber hinaus zunehmend sogenannte Seiteneinsteigerinnen und Seiteneinsteiger an die Schulen geholt: das sind Menschen ohne ein Lehramtstudium, aber z.B. mit Diplom. Das Referendariat absolvierten sie in der Vergangenheit entweder vor Eintritt in den Schuldienst oder zumindest berufsbegleitend, während sie bereits unterrichteten. Nun aber sind die Eingangsvoraussetzungen mit Billigung des Schulministeriums und unter Umgehung der Personalräte so weit heruntergeschraubt worden, dass diese Bewerberinnen und Bewerber zwei Jahre lang ohne Anleitung (!) eigenständig und versetzungsrelevant unterrichten und erst dann (!) in das Ausbildungsseminar in die zweite Ausbildungsphase gehen sollen. Nebenher soll es noch eine einjährige pädagogische Einführung geben.
Mit dieser zunehmenden Entprofessionalisierung der Ausbildung von Lehrkräften in NRW muss Schluss sein. Dieser Logik müssen wir Einhalt gebieten: Die Vorbereitung auf den Lehrberuf muss umfassend, theoriegestützt, fachlich begleitet und mit genügend Raum für Reflexion erfolgen.
DIE LINKE. NRW tritt ein für:
§ Die Verbesserung der Studierbarkeit in Lehramtsstudiengängen und eine echte Anpassung an die inhaltlichen, didaktischen und pädagogischen Anforderungen.
§ Die Verbesserung der Betreuungsschlüssel von Professorinnen und Professoren und Studierenden.
§ Eine praxisnahe Ausbildung der Lehrerinnen und Lehrer mit Reflexion im Vorbereitungsdienst.
§ Eine Garantie auf einen Masterstudienplatz.
§ Die zweite Phase (Praxisausbildung) der Lehrkräfteausbildung muss wieder in zwei Jahren erfolgen.
§ Die Lehramtsanwärterinnen und -anwärter müssen bei allen Unterrichtsvorhaben betreut und pädagogisch begleitet werden.
§ Eine Bezahlung der Lehramtsanwärterinnen und -anwärter entsprechend der Forderung der Gewerkschaft Erziehung und Wissenschaft (GEW) in Höhe von mindestens 1.600 Euro monatlich (brutto).
§ Die sofortige Abschaffung des „Bedarfsdeckenden Unterrichts“.
§ Die Abschaffung der neuen Regelung für Seiteneinsteigerinnen und Seiteneinsteiger;
§ Die Einstellung gut ausgebildeter Vertretungslehrkräfte und SeiteneinsteigerInnen erst nach dem 2. Staatsexamen.
§ Die Einführung einer Vertretungsreserve an den Schulen.
Der Ausbildungspakt ist gescheitert: auch in 2009 konnte das Ziel, bundesweit mindestens 600.000 Ausbildungsplätze anzubieten, durch die Arbeitgeber nicht erfüllt werden. Ausbildung ist immer noch Mangelware: in NRW fehlen nach wie vor rund 20.000 betriebliche Ausbildungsplätze. Hinzu kommen etwa 60.000 Jugendliche in Nordrhein-Westfalen, die in so genannten Warteschleifen auf einen Ausbildungsplatz hoffen. Betriebe und Verwaltungen nutzen die Krise, um Ausbildungsplätze zu streichen. Schon jetzt macht in den Berufskollegs nur noch jede und jeder zweite Schülerin und Schüler eine duale Ausbildung in Berufsschule und Betrieb. Neben denjenigen, die sich in vollzeitschulischen Ausbildungen, wie sie etwa in den Pflegeberufen existieren, befinden, gibt es auch viel zu viele ohne eine Perspektive auf gute Ausbildung. Sie befinden sich in einer so genannten „Berufsvorbereitungsmaßnahme“ oder haben überhaupt keine Möglichkeit der Ausbildung und Qualifizierung.
Freiwillige Vereinbarungen wie der Ausbildungspakt oder regionale Bündnisse für Ausbildung führen nicht zu einem ausreichenden Angebot an betrieblichen Ausbildungsplätzen. Die Arbeitgeber müssen in die Pflicht genommen werden, für dieses Angebot zu sorgen. DIE LINKE. NRW möchte die duale Berufsausbildung dauerhaft sichern und somit die betriebliche Ausbildung stärken. Die Kosten sollen die Unternehmen tragen und nicht die öffentlichen Kassen.
Viele Auszubildende werden als „billige Arbeitskräfte“ benutzt. Auch nach der Ausbildung stehen junge Menschen oft wieder vor Schwierigkeiten. In zahlreichen Betrieben werden ehemalige Auszubildende nicht übernommen und somit Arbeitsplatzabbau betrieben. Es ist ungerecht, dass Ältere länger arbeiten müssen, während die Jungen keine Stelle bekommen. Unter den 15- bis 24-jährigen ist die Erwerbslosenquote doppelt so hoch wie in der Gesamtbevölkerung. Viele ausgelernte Fachkräfte werden von der Agentur für Arbeit in prekäre Beschäftigungsverhältnisse (z.B. Leiharbeit) vermittelt. Und die jungen Beschäftigten sind wiederum die ersten, die gehen müssen, wenn die Auftragslage nachlässt. Denn sie arbeiten besonders oft unter schlechten Arbeitsbedingungen in Form von Leiharbeit, Praktika, Minijobs und Befristung. Ein Drittel der Beschäftigten unter 30 Jahren verdient trotz Vollzeit-Arbeit weniger als 1.500 Euro brutto. Zwei Drittel der Beschäftigten unter 30 Jahren haben Angst um ihre berufliche Zukunft.
DIE LINKE. NRW fordert:
§ 60.000 zusätzliche qualifizierte Ausbildungsplätze im Jahr für NRW. Allen Jugendlichen ist die umfassende Möglichkeit zur Berufsausbildung zu sichern. Das Recht auf Ausbildung muss in die Landesverfassung und ins Grundgesetz.
§ Betriebe, Unternehmen und Verwaltungen, die ausbilden können, die Verantwortung jedoch nicht übernehmen, müssen sich an Ausbildung oder den Kosten von Ausbildung (beispielsweise durch eine Umlagefinanzierung) beteiligen; dadurch sollen Ausbildungsquoten erhöht bzw. Ausbildungsplätze in kleinen und mittelständischen Betrieben, die die Eignung zum Ausbilden besitzen, gefördert werden;.
§ Die Qualität der Ausbildung soll durch unabhängige Kontrollstellen gesichert und erhöht werden. Die betrieblichen Ausbilderinnen und Ausbilder müssen ihre Eignung in Prüfungen nachweisen. Keine Schmalspurausbildung und Modularisierung.
§ Keine Anreize für Ausbeutung, sondern einen Schutzschirm für junge Beschäftigte: gesetzlicher Mindestlohn, bessere Rechte für befristet Beschäftigte, Ausbildungsvergütungen oberhalb des Existenzminimums, Stärkung der Rechte der Jugend- und Auszubildendenvertretungen in Betrieben und Verwaltungen, verbindliche Regelungen zur Übernahme.
§ Zwei volle Berufschultage mit 12 Wochenstunden müssen gesichert werden. Stärkung des allgemein bildenden Unterrichts in der Berufschule. Die Berufschulpflicht muss bis zum Erwerb eines Berufschulabschlusses für alle bestehen. Die Berufschulen sind besser auszustatten, mehr qualifizierte Berufschullehrerinnen und -lehrer.
In NRW studieren rund 470.000 Menschen, die vom drastischen Bildungsabbau der schwarz-gelben Landesregierung betroffen sind. Die Bilanz der schwarz-gelben Regierung in Sachen Hochschulpolitik ist verheerend. Die neoliberale Bertelsmann-Stiftung diktierte CDU und FDP das sogenannte „Hochschulfreiheitsgesetz“ und machte den Weg frei für die Einführung von allgemeinen Studiengebühren. Aber auch die ehemalige rot-grüne Regierung hat den schleichenden Weg zu Studienbeiträgen mit zu verantworten. Jene „Eliten“ forcieren mit der Einführung des Hochschulfreiheitsgesetzes die kapitalistische Verwertbarkeit der Studierenden. Bereits 2003 wurde gegen die massiven Proteste der Studierenden mit der Einführung von sogenannten Studienkonten und daraus resultierenden Langzeitstudiengebühren der Weg für allgemeine Studienbeiträge bereitet.
Mit der flächendeckenden Umstellung auf das Bachelor/Master-System im Zuge des Bologna–Prozesses sollen Studierende schneller in den Arbeitsmarkt gedrängt werden. Das Konkurrenzdenken unter Studierenden nimmt durch das Bachelor/Master-System massiv zu und ist eine erwünschte Nebenerscheinung in der neoliberalen Denklogik.
Mit der Installierung der sogenannten Hochschulräte setzt die Landesregierung auf die schleichende Privatisierung der Hochschulen, während die öffentlichen Gremien der Hochschulen entmachtet wurden. Profitinteressen prägen vermehrt die Ausrichtung der einzelnen Institute. Unter dem Stichwort „Drittmittelwerbung“ verschaffen sich selbst Rüstungskonzerne einen direkten und unkomplizierten Zugang zu den einzelnen Instituten. Die Landesregierung fördert diesen Trend, indem sie seit Jahren Kürzungen im Bildungsbereich vornimmt und die Institute zwingt, sich nach „Drittmitteln“ umzuschauen. Immer stärker bestimmen so der Markt und die Konzerne Forschung und Bildung an den Hochschulen. Direkt geschieht dies in der Hochschule durch Privatisierung und Kürzung der öffentlichen Mittel, indirekt bei den Studierenden durch den Verwertungszwang, die Studiengebühren und die Angst vor der Erwerbslosigkeit nach dem Studium.
Dieser studierendenfeindlichen Politik stellt sich DIE LINKE. NRW entschlossen entgegen. Wir wollen die chronische Unterfinanzierung des Hochschulwesens in NRW beenden und eine demokratische Hochschulreform vorantreiben, in der freie und kritische Wissenschaft sowie demokratische Bildung zum Nutzen der Menschen im Mittelpunkt stehen. In diesem neuen Klima werden Innovationen und Errungenschaften gefördert, die nicht privatwirtschaftlichen Zwecken dienen, sondern die Studierenden zu kritisch-reflektierten und sozial kompetenten Menschen ausbilden und so einen gesamtgesellschaftlichen Nutzen haben. Bildung ist ein Menschenrecht!
DIE LINKE.NRW fordert:
§ Ein gebührenfreies Studium – sofortige Abschaffung aller Studiengebühren; Rückzahlung von Studienbeiträgen.
§ Das BAföG ausbauen: bedarfsdeckend, repressionsfrei und elternunabhängig; die Höchstdauer der Zahlung an die durchschnittliche Studienzeit anpassen. Das NRW-Stipendienprogramm lehnen wir ab.
§ Die Demokratisierung von Hochschulen und die Mitbestimmung von Studierenden in allen Gremien – Weg mit den Hochschulräten.
§ Die Stärkung von studentischer Selbstverwaltung und die Einführung einer Viertelparität in den Senaten – jeweils ein Viertel Studierende, Professorinnen und Professoren, wissenschaftliche und nicht-wissenschaftliche Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter.
§ Die gesetzliche Verankerung des allgemeinpolitischen Mandats für die demokratisch gewählten und damit legitimierten Studierendenvertretungen.
§ Hochschulen in staatliche Verantwortung - Rücknahme des Hochschulfreiheitsgesetzes.
§ Einen Tarifvertrag für alle Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter an den Hochschulen, einschließlich der studentischen Kräfte und Lehrbeauftragten.
§ Die Erhöhung der Investitionen in Infrastruktur und Personal.
§ Die Beibehaltung der Fächervielfalt an den Hochschulen sowie die Beibehaltung von kleineren Studiengängen.
§ Rüstungsforschung und industriegeführte Forschung aus öffentlichen Mitteln beenden.
§ Einen offenen Studienzugang im Landeshochschulgesetz verankern: individuelle Auswahlverfahren abschaffen, die lernfeindlichen Restriktionen des Bachelor/Master-Systems überwinden und als ersten Schritt dorthin Zugangsbeschränkungen beim Übergang vom Bachelor zum Master ausschließen.
§ Den Wegfall des Numerus Clausus.
§ Die Neubesetzung von Professuren bevorzugt mit Frauen mit dem Ziel, dauerhaft einen Anteil von mindestens 50 Prozent Professorinnen auf Landesebene zu erreichen.
§ Barrierefreie Hochschulen.
DIE LINKE. NRW ist für die Trennung von Kirche und Staat. Für uns ist Religion eine Privatangelegenheit. Wir sind der Auffassung, dass niemand wegen seiner religiösen Orientierung oder aufgrund dessen, dass er keiner Religion angehört, diskriminiert werden darf.
In Nordrhein-Westfalen gibt es neben den öffentlichen Schulen eine große Anzahl Ersatzschulen in kirchlicher Trägerschaft. Zudem ist ein erheblicher Teil der Kindertageseinrichtungen in der Hand kirchlicher Träger. Finanziert werden diese Einrichtungen allerdings nicht durch die Träger selbst, sondern weitestgehend durch staatliche Mittel. Eine Folge ist, dass viele Kinder nicht die Möglichkeit erhalten, wohnortnah eine nicht-konfessionelle Kindertagesstätte oder Schule zu besuchen. Die regional hohe Dichte von staatlichen Bekenntnisschulen führt zu den gleichen Problemen. Die kirchlichen Kitas und Schulen haben sich zu Instrumenten sozialer und kultureller Auslese entwickelt. Diese Einrichtungen mit erheblich geringerem Anteil an Migrantinnen und Migranten werden nicht nur von gläubigen Eltern bevorzugt, sondern zunehmend auch von solchen, die für ihre Kinder nach einer Einrichtung weitgehend ohne Einwandererkinder suchen.
Das Land Nordrhein-Westfalen garantiert den Kirchen und Religionsgemeinschaften einen weitreichenden Einfluss auf die Bildung und Erziehung, nicht nur in ihren eigenen Einrichtungen, sondern auch in den staatlichen Regelschulen. Der Religionsunterricht ist durch die Landesverfassung festgelegt, und die Religionsgemeinschaften können weitgehend eigenständig über den Lehrplan bestimmen.
Derzeit setzen sich Schülerinnen und Schüler in weltanschaulichen und damit vielfach auch ihrer ethnischen Herkunft nach getrennten Fächern mit Fragen der Ethik, Religion und Philosophie auseinander. Die weltanschaulich neutralen Fächer Philosophie (gymnasiale Oberstufe) und praktische Philosophie (Sekundarstufe I) haben bislang formal den Charakter von Ersatzfächern für den Religionsunterricht.
Wir lehnen diese Spaltung in verschiedene Weltanschauungen in der Schule ab. Stattdessen setzen wir uns für ein gemeinsames integratives Lernmodell ein, gerade auch in den Fragen der Ethik und Religionskunde. Alle Schülerinnen und Schüler sollen sich im gemeinsamen Ethik-Unterricht zusammenfinden, in dem es auf das Verbindende ankommt. Der Ethik-Unterricht setzt auf den Dialog der Schülerinnen und Schüler unterschiedlicher Herkunft und Überzeugung. Der Unterricht macht dabei den Heranwachsenden deutlich, welche Bedingungen unser Zusammenleben braucht – Menschenrechte wie Menschenwürde, Gleichberechtigung von Mann und Frau, freie Entfaltung der Persönlichkeit – wie und warum diese Menschenrechte durch das Grundgesetz garantiert und wie wichtig diese auch für nachwachsende Generationen sind. Ethik wird weltanschaulich neutral unterrichtet. Alle Schülerinnen und Schüler sollen sich gemeinsam, auf fachlich fundierter Grundlage, mit den Werten auseinandersetzen, die für sie selbst und für die Gesellschaft als Ganzes gelten sollen und mit der Frage, wie diese Werte sich historisch entwickelt haben.
DIE LINKE.NRW fordert:
§ Gemeinsamer Ethikunterricht für alle, in dem unterschiedliche Religionen und Weltanschauungen kennengelernt werden können.
§ Die weltanschauliche Lebenswirklichkeit der in NRW lebenden Schülerinnen und Schüler unterschiedlicher kultureller und religiöser Herkunft muss sich im gemeinsamen Unterricht widerspiegeln.
§ Die Streichung der Garantie für den bekenntnisorientierten Religionsunterricht an Schulen in der Landesverfassung sowie der Ehrfurcht vor Gott als Ziel der Erziehung nach Artikel 7 Landesverfassung sowie § 2 Schulgesetz NRW.
VIII. Kultur für alle
Essen und das Ruhrgebiet sind im Jahr 2010 Europas Kulturhauptstadt. Neben der finanziellen Förderung der Ruhr 2010 GmbH in Höhe von 12 Millionen Euro durch das Land NRW gibt es vielfältige Initiativen auf Landesebene. DIE LINKE. NRW will, dass Ruhr 2010 sich nicht im Event erschöpft, sondern nachhaltig die freie Szene und soziokulturelle Einrichtungen stärkt. Wir fordern, dass sowohl die in den Auseinandersetzungen um Arbeit, Lohn und Leben gewachsene Solidarität der Menschen im Ruhrgebiet als auch die Alltagskultur des Reviers insgesamt einen hohen Stellenwert einnehmen. Eine Kulturhauptstadt nur für Reiche, für die „kulturelle Elite“ oder die Hochkultur, ist zum Scheitern verurteilt. Und sie wäre undemokratisch. Die Kulturhauptstadt wird nur dann ein Erfolg sein, wenn es Angebote gibt, die für alle zugänglich sind. Wir machen uns stark für einen interkulturellen Austausch, der nicht behaftet sein darf von soziokulturellen oder kulturpolitischen Interessenlagen. Dabei sollte in erster Linie die Kunst und ihre Bedeutung für die Entfaltungsmöglichkeit und Wertschätzung aller Kulturen erkannt werden.
2. Kulturpolitik ist Gesellschaftspolitik: Kultur mit allen
Für DIE LINKE. NRW ist Kultur universal, sie meint die Art zu reden ebenso wie die Art zu denken, sie meint Visionen und Lebensweisen, sie meint die Auseinandersetzung mit dem Sein, dem Werden und dem Gewesenen, aber sie meint auch die Reflektionsebenen des Theaters, der Literatur, der Bildenden Kunst und der Musik. Und nicht zuletzt meint sie auch die, die auf diesen Feldern agieren und von dem Umgang mit der Materie Kultur leben wollen und sollen.
Kunst und Kultur müssen riskant sein, Experimente wagen, Fragen aufwerfen und können durchaus unangenehm und provozierend sein, Kultur findet nicht in einem versteckten Raum statt, sie kann nur in der Mitte der Gesellschaft wirksam werden. Das bedeutet: Kultur gehört uns allen, sie muss allen zugänglich sein, und wir sind alle dafür verantwortlich, dass sie sich lebendig entwickeln kann.
Weil Kultur einen wesentlichen Beitrag zur Weiterentwicklung der Gesellschaft leistet, und weil sie auch immer ein öffentliches Ereignis ist, muss Kultur gesellschaftlich finanziert werden. Gesetzgeber und die Politik sind gefragt, die Rahmenbedingungen für Kunst und Kultur zu schaffen und weiterzuentwickeln. Deshalb ist Kultur für DIE LINKE. NRW ein zentrales Anliegen ihrer Politik. Deshalb unterstützt sie die Vorschläge der Gewerkschaften und Verbände zur Finanzierung der Kultur. Deshalb sieht sie die „Freie Szene“ und die städtische Kulturlandschaft als unabdingbare gemeinsame und nicht konkurrierende Errungenschaften der Zeit. Deshalb sucht DIE LINKE. NRW den Diskurs und die Diskussion mit den Künstlerinnen und Künstlern aller Richtungen. Deshalb ist für DIE LINKE. NRW jede Kultureinrichtung auch ein politischer Ort, der für alle zugänglich, aber auch für alle relevant sein muss, ein Ort also, der aktuelle Gegenwartsfragen ebenso aufzugreifen wie klassische zu dokumentieren hat.
DIE LINKE. NRW wird darauf hinwirken, dass ein Kulturraumgesetz für das Land Nordrhein-Westfalen verabschiedet wird, um die kommunale Kulturpflege und -förderung sowohl in den urbanen Zentren als auch im ländlichen Raum dauerhaft und verlässlich zu sichern. Um das verfassungsrechtliche Bekenntnis des Landes zur Kulturstaatlichkeit auf kommunaler Ebene verbindlich zu machen, soll in diesem Gesetz die kulturelle Förderung als Pflichtaufgabe der Kommunen definiert werden. Gleichzeitig werden die Landeszuwendungen für den kommunalen Kulturbereich zahlenmäßig festgeschrieben.
Mit der Bildung ländlicher und urbaner Kulturräume sowie der Etablierung entsprechender Gremien wäre sowohl eine örtliche Entscheidung über die Förderung kultureller Projekt als auch die Beteiligung der Bürgerinnen und Bürger sowie der ansässigen Kulturschaffenden gewährleistet und würde so zu einer Demokratisierung der kulturpolitischen Entscheidungsprozesse beitragen.
DIE LINKE. NRW tritt für den uneingeschränkten Zugang aller Menschen zu kulturellen Angeboten ein. Niemand darf aus ökonomischen Gründen von Kultur ausgeschlossen werden. DIE LINKE. NRW bekennt sich zu flächendeckenden Kultureinrichtungen, und wird alles tun, um sie zu erhalten.
DIE LINKE. NRW bekennt sich zur Freiheit der Kunst und der Kulturproduktion sowie zur gesellschaftlichen Bedeutung von Kultur. Die Sanierung öffentlicher Kassen auf Kosten von Kunst und Kultur lehnen wir ab. Sponsoren und Mäzene dürfen keinen bestimmenden Einfluss auf öffentliche Kulturangebote haben. Die Privatisierung von Kultureinrichtungen lehnen wir ab. Das Land NRW hat als Arbeitgeber gegenüber seinen Beschäftigten in Museen und Kultureinrichtungen eine Verpflichtung: die Prekarisierung von Beschäftigungsverhältnissen in Kultureinrichtungen des Landes muss ein Ende haben.
DIE LINKE. NRW weiß, dass Bibliotheken unsere Erinnerung sichern, unsere Visionen nähren und für Wissenschaft und Bildung unabdingbare Voraussetzung darstellen. DIE LINKE. NRW weiß, dass Künstlerinnen und Künstler zu fördern sind. Sie ist für die Förderung von Kulturschaffenden sowie ihrer Zusammenschlüsse und Selbstorganisationen, damit sie ihre berechtigten Anliegen besser und nachhaltiger durchsetzen können. In Form von Beiräten werden sie ihre Probleme und Anliegen in die Landespolitik einbringen können.
DIE LINKE. NRW fordert:
§ Die Schaffung eines wöchentlich eintrittsfreien Tages am Wochenende in allen Museen und Kultureinrichtungen des Landes.
§ Bei Kulturveranstaltungen, die durch Mittel des Landes gefördert werden, sind für Kinder und Jugendliche sowie für Erwerbslose und Inhaberinnen und Inhaber eines Sozialpasses ermäßigte Karten für 10 Prozent aller Plätze zu reservieren. Der Eintritt für Kinder und Jugendliche soll frei sein, für Erwerbslose soll er 4 Euro nicht übersteigen.
§ Die Schaffung von Arbeitsmöglichkeiten, Ateliers, Ausstellungsmöglichkeiten, Stipendien, Katalog- und Veröffentlichungshilfen im Rahmen öffentlicher Kulturpolitik.
§ Die Förderung und Unterstützung kleiner Kulturschaffender sowie Kleinkunstfestivals, Musikfestivals, selbstverwalteter Theater und kleiner regionaler Kinos.
§ Eine regionale und überregionale Filmförderung, die gesellschaftlich relevante Themen unterstützt und nicht nach „Kassenerfolgslage“ und „Einschaltquotenerfolg“ verteilt wird.
§ Die Förderung von selbstverwalteten Kulturhäusern und soziokulturellen Zentren ohne Einflussnahme der Städte und Kommunen auf die Angebote.
§ Den Zugang zu Kunst und Kultur für alle Bevölkerungsgruppen und jedes Alter durch Angebote von Kunst-, Musik- und Theaterpädagoginnen und -pädagogen an öffentlichen Einrichtungen.
§ Die Unterstützung und Planungssicherheit für die Volkshochschulen.
§ Die „Kunst am Bau“ Richtlinie ist wieder als Pflicht zu definieren und die einzelnen Maßnahmen sind in Wettbewerbsform öffentlich auszuschreiben.
§ Bei der Besetzung von Stellen in Kunsthochschulen und Jurys sind Frauen stärker zu berücksichtigen; Altersbegrenzungen bei Ausschreibungen lehnen wir ab, sie benachteiligt vor allem Frauen und Alleinerziehende.
§ Die freie Kulturszene ist gleichwertig zur etablierten Kulturszene öffentlich zu fördern.
§ Antirassistische und interkulturelle Kulturangebote mit dem Ziel, Respekt, Toleranz und Vielfalt zu fördern.
§ Projekte, die derzeit im Rahmen von Ruhr 2010 laufen, wie „Jedem Kind ein Instrument“, müssen langfristig für alle Kinder kostenfrei zugänglich und interkulturell offen angelegt zu sein. Die dazu nötigen Ausstattungen der Musikschule sind zwingend zu sichern. Das Projekt „Künstler in betreuten Gesamtschulen“ ist weiterzuführen und finanziell so auszustatten, dass angemessene Honorare gezahlt werden können.
3. Vielfalt der Medien
Demokratie braucht öffentliche Diskussionsmöglichkeiten. DIE LINKE. NRW setzt sich für starke öffentliche Medien in Funk, Fernsehen und bei den elektronischen Medien ein. Die Vielfalt der Presse ist in Nordrhein-Westfalen durch Konzentrationsprozesse bedroht. Informationsangebote dürfen jedoch nicht von Quoten und Diktaten der Verlage sowie Werbeeinnahmen abhängig sein. Ihre Qualität darf nicht dem Unterhaltungsumfeld untergeordnet werden oder abhängig sein von der politischen Auffassung der Eigentümerinnen und Eigentümer. Wir fordern die innere Pressefreiheit für Journalistinnen und Journalisten.
Da sich die Gesellschaft stetig wandelt und neue Gruppen nach Vertretung und Mitbestimmung drängen, fordert DIE LINKE. NRW eine Verbesserung der Beteiligung von Organisationen und Verbänden. Möglichkeiten von Eigenproduktionen sowie die Beteiligung in demokratischen Gremien müssen verbessert und ausgebaut werden, die Wertschätzung einer freien und demokratischen Berichterstattung jenseits von am Markt ausgerichtetem und vorurteilsbehaftetem Denken muss entwickelt werden.
Die Beschäftigten in den Medien müssen vor prekären Arbeitsverhältnissen wie freier Mitarbeit, Scheinselbstständigkeit, Befristung und Praktika geschützt werden. Starke öffentlich-rechtliche Medien müssen mit gutem Beispiel voran gehen und die Arbeitsbedingungen in diesem Bereich definieren.
DIE LINKE. NRW fordert:
§ Die Förderung und den Ausbau des Bürgerfunks und offener Kanäle mit attraktiven Sendezeiten und erleichtertem Zugang.
§ Den öffentlich-rechtlichen Rundfunk erhalten und reformieren; Rundfunkräte quotieren und entsprechend aktueller gesellschaftlicher Verhältnisse zusammensetzen; mehr Mitbestimmung; Kommerzialisierung des öffentlich-rechtlichen Programmangebots zurückdrängen; uneingeschränkte Publizierungsrechte des öffentlich-rechtlichen Rundfunks im Internet gewährleisten.
§ Presserechtliche Redaktionsstatute, die einen hohen Grad der Mitbestimmung der Beschäftigten sichern.
§ Das Recht auf Gegendarstellung muss gestärkt werden.
§ Gute Arbeitsbedingungen für Medien- und Filmschaffende.
§ Der Empfang des öffentlich-rechtlichen Rundfunks muss für alle bezahlbar sein; Geringverdienende, Studierende, Rentnerinnen und Rentner sowie Hartz IV-Aufstockerinnen und -Aufstocker sind von der Rundfunkgebührenpflicht befreien.
DIE LINKE. NRW betrachtet Sport als hohes Kulturgut. Sport ist eine wichtige Querschnittsaufgabe sowohl in der Bildungs-, Gesundheits-, Sozial- und Familienpolitik, in der Kinder- und Jugendpolitik, aber auch in der Wirtschafts- und Umweltpolitik und im Tourismus.
Sport verbindet Menschen und leistet einen wichtigen Beitrag zur Entwicklung ihrer sozialen Beziehungen, für interkulturelle Verständigung und den Abbau von Vorurteilen. Seine positiven Auswirkungen auf die gesundheitliche Rehabilitation und die Förderung von Menschen mit Behinderungen sind unbestritten. Sport fördert Selbstvertrauen und das Bewusstsein für die eigenen Fähigkeiten. Er kann mit dazu beitragen, gesellschaftliche und geschlechtsspezifische Beschränkungen in Frage zu stellen und zu überwinden.
Nordrhein-Westfalen ist ein Sportland. In über 20.000 Vereinen gehen mehr als 5 Millionen Sportlerinnen und Sportler ihrer Freizeitgestaltung nach. Eine sehr große Zahl von Menschen übt ohne Mitgliedschaft in einem Verein Sport aus.
DIE LINKE. NRW setzt sich dafür ein, dass allen Schülerinnen und Schülern, die nicht schwimmen können, der kostenfreie Besuch eines Schwimmkurses in den Ferien ermöglicht wird. Darüber hinaus ist es wichtig, dass alle Menschen, unabhängig von ihrem Einkommen, die Möglichkeit bekommen, in Sportvereinen und -kursen aktiv zu werden. Insbesondere Kinder und Jugendliche sollen gezielt in Kindergärten und Schulen angesprochen werden. Hierbei darf es nicht um die Auswahl zukünftiger Sporteliten gehen, sondern um die flächendeckende Förderung aller. Insbesondere der Zunahme von motorischen Problemen und der Übergewichtigkeit von Kindern und Jugendlichen muss mit einer integrativen Sportförderung entgegen gewirkt werden.
Sportförderung und Teilhabe aller am Sport liegt der Partei DIE LINKE. NRW sehr am Herzen. Wir wollen ein Sportfördergesetz mit der Verankerung des Sports als kommunale Pflichtaufgabe vorschlagen, in dem die Höhe des jährlichen Zuschusses an den Landessportbund NRW verbindlich geregelt wird, um Planungssicherheit für den Sport zu ermöglichen. Die Verbesserung der Sportstättensituation ist zwingend erforderlich. Deswegen setzt sich DIE LINKE. NRW für eine Erhöhung der Landesmittel zum Erhalt, Ausbau, Neubau und Sanierung von Sportstätten ein.
Viele Menschen leisten in ehrenamtlichen Tätigkeiten einen wertvollen Beitrag zum Gemeinwohl unserer Gesellschaft. Um die Bereitschaft zu erhöhen und das Ehrenamt zu stärken setzt sich DIE LINKE. NRW für ständige und kostenlose Qualifizierungsmaßnahmen und für steuerbegünstigte Regelungen zur Aufwandsentschädigung ein.
DIE LINKE.NRW fordert:
§ Eine ausgewogene Verteilung von Fördermitteln für sportspezifische Projekte im Leistungs- und Breitensport.
§ Die Stärkung der Sportförderung.
§ Den Schutz vor Kommerzialisierung im Sport.
§ Den Erhalt und Ausbau öffentlicher Sportanlagen.
§ Die Erhöhung der Landesmittel für Neubau und Sanierung von Sportstätten.
§ Kostenfreie Schwimmkurse für Schülerinnen und Schüler.
§ Behindertengerechte und barrierefreie Sportanlagen vor Ort.
§ Ausbau von speziellen Angeboten für Frauen.
§ Die Stärkung einer demokratischen und friedlichen Fankultur, einschließlich sozialpädagogisch betreuter Fanprojekte.
IX. Soziale und gleiche Rechte für alle – aktive Demokratie verwirklichen
1. NRW weltoffen, sozial und solidarisch gestalten
In NRW leben rund 4,3 Millionen Menschen mit Migrationshintergrund; dies sind rund 22 Prozent der Bevölkerung. Bei Kindern und Jugendlichen sind es mehr als ein Drittel, die entweder selbst oder in ihrer Familie einen Migrationshintergrund aufweisen. Sie und ihre Eltern sind besonders von Armut, Erwerbslosigkeit und unzureichender Bildung betroffen. Das gilt verstärkt in Zeiten einer allgemeinen Verschlechterung der Lebens- und Arbeitsbedingungen.
Auch in NRW leben Migrantinnen und Migranten durch diskriminierende und ausgrenzende Regelungen und Maßnahmen unter erschwerten sozialen Bedingungen. Die schwarz-gelbe Landesregierung in NRW hat keine ernst zu nehmenden und spürbaren Maßnahmen zugunsten von Migrantinnen und Migranten ergriffen.
So lange es Kriege, politische Verfolgung, Umweltzerstörung und soziale Ungleichheit gibt, wird es auch Flucht geben. Mit einer repressiven Asylpolitik werden derzeit aber Flüchtlinge und nicht die Ursachen von Flucht bekämpft. Viele Flüchtlinge, Asylsuchende und Menschen ohne gesicherten Aufenthalt erhalten in NRW Gutscheine und Sachleistungen, die etwa 35 Prozent unter dem Sozialhilfesatz liegen. Sie werden in Sammellagern untergebracht und durch die sogenannte Residenzpflicht in ihrer Bewegungsfreiheit auf einen bestimmten Landkreis eingeschränkt. Es muss Schluss sein mit den zahlreichen Verletzungen der Menschenwürde und den diskriminierenden Regelungen.
Die schnell steigende Zahl unbegleiteter minderjähriger Flüchtlinge in NRW, insbesondere aus dem Irak und Afghanistan, bedarf einer besonderen Aufmerksamkeit. Die Nichtumsetzung der UN-Kinderrechtskonvention ist ein unhaltbarer Zustand. Die Gleichbehandlung von unbegleitet minderjährigen Flüchtlingen und deutschen Kindern ist notwendig.
Diskriminierung und Rassismus stehen weiter auf der Tagesordnung der Gesellschaft. Davon betroffen sind vor allem auch Migrantinnen und Migranten. Die Landesregierung begünstigt ein politisches Klima, in dem Rassismus und Neofaschismus gedeihen, indem sie rassistische Klischees und Stimmungen im Alltag nicht begegnet, ja sie gar bedient. Dies offenbart sich nicht zuletzt in Äußerungen von Rüttgers, die voll sind von Klischees und Vorurteilen gegenüber den Beschäftigten bei NOKIA in Rumänien.
Darüber hinaus hat die schwarz-gelbe Landesregierung die Neuregelung zur Familienzusammenführung, die zu einem deutlichen und anhaltenden Rückgang beim Ehegattennachzug auch in NRW geführt hat, offensiv mitgetragen. Enorme Kosten und Trennungszeiten für die Betroffenen führen zu erheblichen Belastungen. Wir wollen, dass das Recht auf Familienleben uneingeschränkt respektiert wird.
Wir fordern eine Politik, die allen in NRW lebenden Menschen eine gleichberechtigte Teilhabe am kulturellen, politischen, wirtschaftlichen und gesellschaftlichen Leben ermöglicht, fernab von marktradikalen Verwertungsmethoden und der damit verbundenen Ghettoisierung
Es ist undemokratisch, eine große Zahl von Menschen, die ihren Lebensmittelpunkt in NRW haben, bereits rechtlich zu Menschen zweiter Klasse zu machen. Statt Sonderregelungen und Erlasse für Migrantinnen und Migranten fordern wir die volle rechtliche Gleichstellung durch erleichterte Einbürgerung und das kommunale Wahlrecht auch für Migrantinnen und Migranten, die keine EU-Bürgerinnen und -Bürger sind.
Fast zwei Millionen Menschen in NRW sind nicht eingebürgert. Zunehmend wird es ihnen erschwert, die deutsche Staatsbürgerschaft und damit formal gleiche Rechte zu erlangen. Die Kosten für die Einbürgerung sind extrem hoch. Die Gebühren für die Einbürgerung müssen abgeschafft, im ersten Schritt mindestens erheblich gesenkt werden. Auch langwierige und komplizierte Verfahren müssen vereinfacht werden. Wir wollen Einbürgerungen durch Abschaffung der Optionspflicht und Zulassung von Doppel- und Mehrfachstaatsangehörigkeiten konsequent erleichtern.
Soziale Gleichheit ist aber mehr als die rechtliche Gleichstellung. Denn die soziale Diskriminierung besteht für Migrantinnen und Migranten auch bei Rechtsgleichheit fort. Das gilt unter anderem im Bildungs- und Ausbildungssystem sowie auf dem Arbeitsmarkt. DIE LINKE. NRW will endlich ein integratives Bildungssystem durchsetzen. Das deutsche Bildungssystem ist ungerecht. Es benachteiligt Kinder aus einkommensschwachen Familien, Kinder mit Migrationshintergrund und Kinder mit Behinderungen. Es ist skandalös und nicht hinnehmbar, dass die Herkunft sowie der sozioökonomische Status über den Bildungs- und damit maßgeblich den Lebensweg von Menschen entscheiden.
Das Erlernen der deutschen Sprache ist zwar eine wichtige, aber nicht hinreichende Voraussetzung für eine gleichberechtigte Teilhabe am Berufsleben, an Bildung und Kultur sowie an gesellschaftlichen und politischen Entscheidungsprozessen. Das bestehende Integrationskurssystem ist in vielerlei Hinsicht verbesserungsbedürftig. Es müssen mehr finanzielle Mittel bereitgestellt werden, um eine faire Bezahlung der Lehrkräfte und eine hohe Qualität der Kurse zu ermöglichen. Zudem müssen Flüchtlinge mit Duldung, Asylsuchende und Menschen mit einem unsicheren Aufenthaltsstatus einbezogen werden.
Kinder mit Migrationshintergrund müssen - wie alle anderen Kinder - höchstmöglich qualifiziert werden. Insbesondere Sprachförderungsangebote müssen für alle Kinder mit entsprechendem Bedarf stattfinden. Die Mehrsprachigkeit von Kindern mit Migrationshintergrund muss als Chance verstanden und gefördert werden. So sollen diese Sprachkenntnisse in den Grundschulen in der Form von Ergänzungsunterricht und in weiterführenden Schulen als offene Fremdsprachenangebote für alle gefördert werden.
Zahlreiche rechtliche Einschränkungen und Diskriminierungen erschweren den Zugang zum Arbeitsmarkt. Auch deshalb ist die Erwerbslosigkeit bei Migrantinnen und Migranten in NRW wesentlich höher als bei der Gesamtbevölkerung. Oft werden die im Herkunftsland erworbenen Qualifikationen nicht anerkannt. DIE LINKE. NRW fordert die Beseitigung dieser Hindernisse durch bundeseinheitliche Regelungen. Migrantinnen und Migranten haben ein Recht auf eine vereinheitlichte, erleichterte und beschleunigte Anerkennung ihrer im Ausland erworbenen Abschlüsse. Migrantinnen und Migranten müssen gezielte Unterstützung in den Arbeitsagenturen in NRW erhalten.
In Institutionen wie Krankenhäusern, Beratungsstellen und im Öffentlichen Dienst des Landes müssen mehr Fachkräfte mit interkultureller Kompetenz eingesetzt werden. Der Öffentliche Dienst muss Vorreiter für die Integration in Ausbildung und Berufsleben werden.
DIE LINKE. NRW fordert:
§ Eine Grundgesetzänderung zur Einführung des kommunalen Wahlrechts für alle.
§ Ein Gesetz zur nachholenden Integration auf Landesebene als dauerhafte Arbeits- und Finanzierungsgrundlage von Selbstorganisationen der Migrantinnen und Migranten.
§ Die Stärkung der Integrationsräte: ihre Beteiligung und ihre Kompetenzen müssen weiter ausgebaut werden; sie müssen zur Wahrnehmung ihrer Aufgaben ausreichend finanziell ausgestattet sein.
§ Die politisch gewählten Migrantinnen- und Migrantenvertreterinnen und -vertreter müssen Leitungsbefugnisse bekommen.
§ Maßgeschneiderte Sprachkurse statt Ausweisungsdrohungen.
§ Die Förderung der interkulturell ausgerichteten Jugendarbeit.
§ Für ein wirkliches Recht auf Asyl und einen Schutzschirm für Flüchtlingsrechte: die Abschiebepraxis muss gestoppt werden, Abschiebehaftanstalten müssen aufgelöst werden; alle Sammelunterkünfte für Flüchtlinge sind zu Gunsten der dezentralen Unterbringung aufzulösen.
§ Eine medizinische Grundversorgung einschließlich einer fachgerechten therapeutischen Hilfestellung bei der Bewältigung von Flüchtlingstraumata.
§ Menschen ohne Aufenthaltspapiere haben das Recht auf Bildung, Gesundheit und gerechte Bezahlung für geleistete Arbeit: Wir fordern eine umfassende Bleiberechtsregelung für in Deutschland lebende geduldete und illegalisierte Menschen.
§ Die Entscheidungen der Härtefallkommission und des Petitionsausschusses hinsichtlich der Härtefälle müssen für die Ausländerbehörden verbindlich sein.
§ Die finanzielle Förderung von Flüchtlingsorganisationen ist eine selbstverständliche Aufgabe des Landes. Darum müssen entsprechende Schritte unverzüglich eingeleitet werden.
§ Die Stärkung der Rechte von Diskriminierungsopfern: ihnen müssen Möglichkeiten eingeräumt werden, um sich wehren zu können; niemand darf wegen der sozialen Herkunft, Hautfarbe, Sprache, ethnischen Zugehörigkeit oder Staatsangehörigkeit diskriminiert werden; jegliche Benachteiligung muss als Diskriminierungstatbestand in das Allgemeine Gleichbehandlungsgesetz aufgenommen werden. Darüber hinaus brauchen wir das Verbandsklagerecht und die Beweislastumkehr.
Ideologisch diffamierten CDU, FDP und ihre schwarz-gelbe Landesregierung jedoch alle Ansätze einer aktiven Antidiskriminierungs- und Lebensweisenpolitik. Auch die Einstellung der „Akzeptanzkampagne“ des Ministeriums für Arbeit, Gesundheit und Soziales NRW und die Mittelkürzungen für Lesben- und Schwulenprojekte durch CDU und FDP im Landtag untermauern diesen Politikwechsel.
Gesellschaftlich nimmt – trotz gut besuchter Christopher-Street-Days und gleichgeschlechtlicher Lebenspartnerschaft – die Ablehnung und Ausgrenzung von Schwulen und Lesben wieder zu.
Besonders schwer, sich in der Gesellschaft zurecht zu finden, haben es intersexuelle Menschen und Transgender. Der Zwang in unserer Gesellschaft, sich eindeutig einem Geschlecht zuzuordnen, führt zu einem täglichen Kampf um Sichtbarkeit und Akzeptanz.
DIE LINKE. NRW tritt für eine umfassende Verhinderung der Diskriminierung von Schwulen, Lesben und Bisexuellen sowie Intersexuellen und Transgender ein. Das „Verbot“ von Diskriminierungen ist hierzu nur bedingt tauglich. Vielmehr gilt es, die Gleichberechtigung und Gleichbehandlung unterschiedlicher Lebensweisen und sexueller Identitäten im gesellschaftlichen Bewusstsein zu verankern, insbesondere junge Menschen im Coming-out und in ihren Selbstfindungsprozessen zu unterstützen und damit ein gesellschaftliches Klima zu erzeugen, in dem Diskriminierungen nicht mehr möglich sind. Eine solche Politik stellt eine Querschnittsaufgabe dar und muss in den unterschiedlichsten Politikbereichen verankert werden.
DIE LINKE. NRW fordert:
§ Eine antidiskriminierende und antirassistische Erziehung in der schulischen und außerschulischen Bildung. Hierbei muss die Einbeziehung der landesweiten Arbeitsgruppe “Schwul-Lesbische Schul-Aufklärung" (SchLAu) gewährleistet werden
§ Initiativen zum Aufbau schwuler und lesbischer Jugendarbeit bis hin zu Jugendzentren wie dem „anyway“ in Köln sind mit Landesmitteln zu fördern, insbesondere in ländlichen Regionen sind Schwulen- und Lesbengruppen zu unterstützen.
§ Die Selbstorganisationen von Lesben- und Schwulen (LAG Lesben, Schwules Netzwerk, LSVD) sind aus Landesmitteln zu fördern, eine besondere Unterstützung ist der Arbeit gegen antischwule Gewalt, der zielgruppenspezifischen Gesundheitsprävention („pudelwohl“, AIDS-Hilfe) sowie lesbisch-schwulen Projekten in der Seniorinnen- und Senioren- sowie der Migrantinnen- und Migrantenarbeit.
§ Um Projekte der Lesben- und Schwulenbewegung von aktuellen politischen Mehrheiten unabhängig zu machen, ist das Stiftungsprojekt ARCUS durch eine Zustiftung des Landes zu unterstützen.
§ Unter Federführung der Staatskanzlei ist - analog zu kommunalen Projekten wie in Münster und Dortmund - ein Runder Tisch zwischen Ministerien und den Selbstorganisationen der Lesben und Schwulen zu etablieren.
§ In der Berichterstattung der Landesministerien sind die spezifischen Lebenssituationen von Lesben und Schwulen sowie Intersexuellen und Transgender in Sachdarstellungen und bei Handlungsempfehlungen zu berücksichtigen.
§ Durch einen Landesfonds ist eine Unterstützung der in der Adenauer-Ära bis zur Strafrechtsreform 1969 durch den §175 StGB verfolgten schwulen Männer zu gewährleisten.
§ Die Forschung zur und Darstellung der Verfolgung von Schwulen und Lesben muss im Rahmen der NRW-Gedenkstättenpolitik intensiviert werden. Gleichzeitig sind Projekte zur Erforschung und Darstellung der Alltagsgeschichten von Lesben und Schwulen (vgl. HIStory) auf Landesebene zu initiieren und zu fördern.
§ Eltern mit intersexuellen Kindern müssen ausreichende und unabhängige Beratungsangebote vorfinden, um verfrühte operative Eingriffe bzw. hormonelle Medikationen und damit einhergehende Traumatisierungen zu verhindern. Für die Organisation entsprechender Beratung sind die Betroffenen (IS-Menschen, Eltern wie auch SHOrg.) mindestens gleichrangig zu beteiligen. Das Thema Intersexualität muss sich im Schulunterricht wiederfinden ebenso wie die Aufarbeitung der Zulässigkeit von selbstbestimmter geschlechtlicher Identität (Transgender), um die Vorurteile in der Gesellschaft zur Vorstellung von Geschlecht in allen Facetten abzubauen.
3. Gleichberechtigte Teilhabe von Menschen mit Behinderungen statt Ausgrenzung
Barrieren sowie ein gesellschaftliches Klima, das nicht behinderte Menschen als Norm setzt und alle aussondert, die dieser „Normalität“ nicht entsprechen, behindern die Teilhabe von Menschen mit Behinderungen an der Gesellschaft. Das beginnt bei der Ausbildung der meisten Kinder und Jugendlichen mit Behinderung in Sondereinrichtungen, die ihnen kaum Chancen auf dem Arbeitsmarkt eröffnen. Menschen mit Behinderungen sind überproportional oft erwerbslos, von Sozialhilfe abhängig und in Heimen untergebracht. Öffentliche Verkehrsmittel und Einrichtungen wie Kinos oder Behörden sind für sie nur eingeschränkt nutzbar. Zwar wurde vieles in den letzten Jahren geändert, jedoch ist das grundgesetzlich verbriefte Recht auf gleichberechtigte Teilhabe immer noch nicht vollständig umgesetzt.
Für DIE LINKE. NRW ist Behindertenpolitik ein Querschnittsthema, das in alle Politikfelder einfließt. Unser Ziel ist es, Menschen mit Behinderungen, ob jung oder alt, eine unabhängige Lebensführung und die volle Teilnahme an allen Aspekten des Lebens zu ermöglichen. Nicht Fürsorge und Bevormundung, sondern Selbstbestimmung und Selbstvertretung sind die Kernelemente LINKER Behindertenpolitik. Die Grundlage dafür ist die UN-Konvention „Für die Rechte behinderter Menschen“, die als Leitlinie für einen behindertenpolitischen Paradigmenwechsel steht.
DIE LINKE. NRW fordert:
§ Die Umsetzung der UN-Konvention „Für die Rechte behinderter Menschen“ in NRW sowie eine zügige Einführung und Umsetzung der vom EU-Parlament beschlossenen neuen Antidiskriminierungsrichtlinie.
§ Die Aufhebung von Gesetzen und Verordnungen in NRW, die eine Diskriminierung von Menschen mit Behinderungen beinhalten.
§ Die Unterstützung von Initiativen und Förderung von Maßnahmen, um auf allen Ebenen der Gesellschaft, einschließlich der Familie, das Bewusstsein für Menschen mit Behinderungen zu erhöhen und die Achtung ihrer Rechte und ihrer Würde zu fördern.
§ Die Förderung des Baus integrativer barrierefreier Mehrgenerationenhäuser in Innenstadtlage sowie Förderung des Umbaus alten Baubestandes statt Bau neuer Heime, die behinderte oder alte Menschen isolieren.
§ Die Beseitigung von Zwangshindernissen in privaten und öffentlichen Gebäuden und auf Straßen.
§ Die Einrichtung und den Ausbau von bestehenden, integrativen Kindergärten und Schulen, damit Kinder mit und ohne Behinderung frühzeitig und ohne Vorbehalte mit- und voneinander lernen können - das Ziel ist „Eine Schule für Alle“.
§ Eine Verbesserung und Ausbau der Frühförderung von Kleinkindern mit Behinderung und den Ausbau von Spielplätzen mit behindertengerechten Spielgeräten.
§ Barrierefreiheit von Informations-, Kommunikations- und anderer Dienste, einschließlich elektronischer Dienste und Notdienste.
§ Eine gesicherte Unterstützung und persönliche Assistenz für Menschen mit Behinderung auf öffentlichen Veranstaltungen,
§ Den flächendeckenden Aus- und Aufbau individuell bedarfsdeckender und vernetzter Unterstützungsangebote für Menschen mit Behinderungen.
§ Qualifizierungsmöglichkeiten von Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern, um eine bestmögliche Hilfestellung für Menschen mit Behinderungen zu gewährleisten. Transparenz bei allen Verwaltungsvorgängen, so dass diese auch für Menschen mit Behinderungen nachvollziehbar sind.
§ Fördermaßnahmen zur Eingliederung oder Wiedereingliederung ins Berufsleben, Betreuung und Unterstützung bei der Arbeitssuche. Dabei soll besonders berücksichtigt werden, dass Frauen mit Behinderungen überproportional von Erwerbslosigkeit betroffen sind
§ Teilhabe statt Ausbeutung im Erwerbsleben – Menschen mit Behinderungen sollen in den Behindertenwerkstätten auf reguläre Beschäftigung vorbereitet werden.
§ Einen Rechtsanspruch auf gleichgeschlechtliche Pflegekräfte, um sexuelle Übergriffe insbesondere auf Frauen mit Behinderung zu verhindern.
§ Gleichberechtigte Teilhabe von Eltern mit Behinderung bei der Wahrnehmung ihrer Betreuungs- und Erziehungsaufgaben.
§ Erhalt der beiden Landschaftsverbände Rheinland und Westfalen-Lippe. Sie haben sich in Ihrer Form als Kommunalverbände vor allem mit ihrer weitreichenden Zuständigkeit für Menschen mit Behinderungen und andere benachteiligte Menschen bewährt.
4. Für eine demokratische und allen zugängliche Justiz
Die Gewährleistung von Recht und Gerechtigkeit ist in einem demokratischen und sozialen Rechtsstaat und in einer zunehmend komplexeren Gesellschaft ein hoher Wert. Unabhängigen Gerichten kommt dabei eine herausragende Bedeutung zu, weil ihnen in diesem Rechtssystem die Aufgabe zufällt, geltendes Recht effektiv und zügig durchzusetzen. Das setzt generell eine gute personelle und materielle Ausstattung, gerade für die besonders belasteten Arbeits- und Sozialgerichte voraus. Eine effektive Rechtsverfolgung fordert vor allem den Zugang zu den Gerichten für alle zu gewährleisten und den Radius für die Erlangung von Prozesskosten- und Beratungshilfe deutlich zu erweitern.
Die Gerichte, insbesondere die Sozialgerichte, sind stark überlastet. Angesichts unzähliger rechtswidriger Bescheide der ARGEN geraten viele Menschen durch überlange Wartezeiten in akute materielle Not.
Über die Gewährleistung der rechtlichen Unabhängigkeit der einzelnen Richterin und des einzelnen Richters hinaus müssen auch die Voraussetzungen für eine organisatorische Unabhängigkeit und Demokratisierung der Justiz geschaffen werden. Eine hierarchische Verwaltungsstruktur, die Personal- und Mitteleinsatz steuert und eine Justizverwaltung, die praktisch unanfechtbar über Einstellung und Beförderung von Richterinnen und Richtern entscheidet, beschneidet die innere Unabhängigkeit der Justiz. Personalabbau, die Überbürdung von Hilfstätigkeiten auf Richterinnen und Richter und die Privatisierung von Zustelldiensten schaffen neue organisatorische Abhängigkeiten, die sich nachteilig auf die Qualität der Verfahrensgestaltung auswirken.
DIE LINKE.NRW fordert:
§ Änderung des 2. Bürokratieabbaugesetzes: Wiedereinführung der Widerspruchsmöglichkeit gegen alle Verwaltungsakte gekoppelt an eine Wahlmöglichkeit, unmittelbar Klage erheben zu können.
§ Eine bessere personelle Ausstattung der Gerichte, insbesondere der Sozial- und Arbeitsgerichte.
§ Mehr Personal zur Verfolgung von Wirtschaftskriminalität und Steuerhinterziehung.
§ Die Einführung von Richterwahlausschüssen und eine Selbstverwaltung der Justiz.
§ Die Landesregierung soll sich dafür einsetzen (Bundesratsinitiative), dass der Gerichtskostenvorschuss bei Verwaltungsgerichtsverfahren wieder abgeschafft wird und die Möglichkeiten, Beratungs- und Prozesskostenhilfe ausgeweitet werden.
5. Mehr Geld für Prävention und Resozialisierung
Die Justiz muss bei Straftaten aktiv werden. Allerdings kann die Antwort nicht sein, ständig neue Justizvollzugsanstalten, insbesondere für Jugendliche, zu fordern. Jugendgefängnisse sind nach Einschätzung von Sozialarbeiterinnen und Sozialarbeitern der ideale Ort für den Einstieg in eine kriminelle Erwachsenenlaufbahn – die Rückfallquote beträgt 80 Prozent. Wir sagen: mehr Präventivmaßnahmen für Jugendliche statt härtere Bestrafung. Solche Präventivmaßnahmen sind in erster Linie gute Ausbildung für jede und jeden statt Perspektivlosigkeit für viele Jugendliche, aber auch Jugendsoziarbeit in den Stadtteilen, Antigewalt- und Konflikttrainings. Nur Menschen, die eine Zukunft haben, werden erfolgreich davon abgehalten werden können, andere durch Straftaten zu schädigen. Dass im Landeshaushalt von NRW Mittel für die Jugendarbeit und präventive Sozialarbeit zusammengestrichen werden, darf nicht sein. Weniger Jugendarbeit heißt zwangsläufig weniger Gesprächsangebote, weniger Freizeitgestaltung für Jugendliche.
Immer häufiger kommen Menschen für kurze Zeit in Gefängnisse, weil sie Geldstrafen nicht bezahlen können, oder wegen Bagatelldelikten. Es ist unumstritten, dass Freiheitsstrafen bei geringfügigen Gesetzesübertretungen nur schaden. In solchen Fällen muss obligatorisch gemeinnützige Arbeit statt einer Ersatzfreiheitsstrafe verhängt werden. Entsprechend müssen die auf Landesebene geltenden Richtlinien geändert werden.
Die Zustände in den Justizvollzugsanstalten sind - nicht nur in NRW - teilweise menschenunwürdig. Häufig leben vier Insassen in einer Zelle von 16 qm, in der sich neben den Betten noch offen die Toilette befindet. Raum für Intimsphäre gibt es nicht. Therapie-, Beratungs- und Resozialisierungsprogramme werden zusammengespart. Auf das Ansinnen, mehr Haftplätze für weniger Geld zu bekommen, folgt der neoliberale Ruf nach Privatknästen oder zumindest einer Teilprivatisierung von Haftanstalten, um qualifiziertes Personal zu sparen.
DIE LINKE. NRW fordert:
§ Weniger Freiheitsstrafen: Ausbau von Haftvermeidungs- und Haftverkürzungsprojekten, sowie stärkere Nutzung von Aufschubs- und Bewährungsstrafen. Neue Gebäude, Anstaltsausbau und Renovierungen müssen zur Verbesserung der Haftbedingungen (z.B. größere Zellen, weniger Gefangene in einer JVA) genutzt werden, die Zahl der Haftplätze darf sich nicht erhöhen.
§ Bagatellkriminalität wie Schwarzfahren und Diebstahl geringwertiger Sachen darf – auch im Wiederholungsfall - nicht mit Freiheitsstrafen geahndet werden.
§ Statt Jugendgefängnissen mehr finanzielle Mittel zur Prävention und für die Jugendarbeit.
§ Menschenwürdigere Lebensbedingungen für Gefangene schaffen.
§ Es müssen mehr Sozialarbeiterinnen und Sozialarbeiter, Bewährungshelferinnen und Bewährungshelfer sowie Vollzugsbeamtinnen und -beamte eingestellt werden, um die Arbeitsbelastung zu verringern und das Betreuungsverhältnis zu verbessern.
§ Drogenberatungs- und Therapieangebote in den Vollzugsanstalten müssen deutlich ausgebaut werden.
§ Ausbau von Deutschkursen und qualifizierten Bildungs- und Arbeitsangeboten in den Haftanstalten, um im Sinne des Eingliederungsgrundsatzes auf das Leben in Freiheit vorzubereiten. Der Ausbau des offenen Vollzuges ist zu prüfen. Auch in Gefängniswerkstätten müssen Arbeitsschutz und anständige Löhne eingehalten werden.
§ Keine Privatisierung im Strafvollzug.
§ Ausbau des Täter-Opfer-Ausgleiches im Bereich der Jugendkriminalität.
§ Keine Abschiebungen von Straftäterinnen und Straftätern, deren Lebensmittelpunkt in Deutschland liegt. Die Strafen müssen in Deutschland erfüllt werden.
6. Verfassungsschutz abschaffen – Demokratie fördern
Das Landesamt für Verfassungsschutz (LfV) wird dem ihm zugewiesenen Auftrag, Gefahren für die Demokratie abzuwehren, nicht gerecht. Das Amt beweist immer wieder, dass es auf dem rechten Auge blind ist und politische Kampagnen gegen die Linke unterstützt. Eine kritische Bewertung der Einschätzungen des Verfassungsschutzes gibt es kaum, die demokratische Kontrolle ist unzureichend. Regelmäßig wird bekannt, dass das LfV brutale Straftäter als Informanten und Spitzel geführt, bezahlt, gedeckt und vor Ermittlungen von Polizei und Staatsanwaltschaften gewarnt hat. Die V-Leute in der Führungsebene der NRW-NPD sind Teil des Problems. So scheiterte das NPD–Verbotsverfahren 2003 auch an den NRW-V-Männern in der NPD. So darf man nicht handeln, wenn man die Demokratie schützen will.
Es ist inakzeptabel, dass der Verfassungsschutz regelmäßig zur Diffamierung von antirassistischen und antifaschistischen Kräften der Zivilgesellschaft verwendet wird. So werden antirassistische Gruppen, Verlage und Zeitschriften sowie Organisationen der Migrantinnen und Migranten und der Flüchtlinge beobachtet und "extremistisch" genannt, obwohl sie aktiv freiheitliche und demokratische Grundwerte verteidigen. Linke Gruppierungen, Parteien wie DIE LINKE und sogar Abgeordnete werden vom LfV beobachtet, weil sie die kapitalistische Wirtschaftsordnung ablehnen. Im seinem Bericht von 2008 widmete der Verfassungsschutz NRW rund 20 Seiten ausschließlich der Partei DIE LINKE und lieferte damit Futter für parteipolitische Kampagnen der bürgerlichen Parteien.
Aktionen gegen Nazis, gegen Aufmärsche von NPD und Kameradschaften und die erfolgreichen Proteste gegen die geplanten „Anti-Islamisierungskongresse“ in Köln haben gezeigt: die Verfassung schützen die Bürgerinnen und Bürger am besten selbst.
Wir sagen: Wer die Demokratie schützen will, braucht mutige Menschen, aber keine Agentur, die sie bespitzelt. Deswegen fordern wir die Auflösung des Verfassungsschutzes.
DIE LINKE. NRW fordert:
§ Den sofortigen Abzug von V-Leuten des Verfassungsschutzes aus der NPD, um ein erfolgreiches Verbotsverfahren anstrengen zu können.
§ Die Auflösung des Landesamtes für Verfassungsschutz.
§ Die bisher für das Landesamt für Verfassungsschutz eingesetzten Mittel werden zur Förderung von lokalen und regionalen Initiativen eingesetzt, um den Kampf gegen Neofaschismus, Rassismus, Antisemitismus und Homophobie erfolgreich führen zu können. Diese Initiativen werden von einer zentralen Stelle unterstützt und koordiniert, die zugleich der Öffentlichkeit und dem Landtag regelmäßig Bericht über aktuelle Entwicklungen erstattet.
7. Unsere Daten gehören uns – Datenschutz endlich wirksam umsetzen
Die Politik der „inneren Sicherheit“ der schwarz-gelben Koalition im Land setzt, wie die Politik Schäubles, auf die Aufrüstung der Sicherheitsbehörden, der Polizei und der Geheimdienste. Auch die Polizei ist bestrebt, ihre Datensammlungen zu erweitern. Besonders „beliebt“ ist die Erfassung von Fingerabdrücken und DNA-Daten. In den vergangenen Jahren wurden die rechtlichen Voraussetzungen für die Erhebung von DNA-Daten aufgeweicht. Fehlende klarstellende Weisungen auf Landesebene sowie vorschnelles Handeln von Polizeibehörden haben dazu geführt, dass in vielen Fällen die Speicherung von DNA-Daten rechtswidrig erfolgte. Hinzu kamen immer wieder spektakuläre Fälle einer Art „Rasterfahndung“ mit DNA-Daten, um Fälle von sexuellem Missbrauch und Vergewaltigungen aufzuklären. Zum Erfolg führten dann aber meistens klassische Mittel polizeilicher Ermittlungsarbeit. Hier müssen vom Land endlich klare rechtliche Vorgaben gemacht werden, die die Datenerfassung minimieren. Dies gilt auch für alle anderen von Polizei und Staatsanwaltschaften erfassten Daten. Regelmäßig wäre zu prüfen, inwieweit eine Grundlage für die Datenspeicherung in den Verbunddateien des Bundeskriminalamtes fortbesteht. Dies gilt etwa dann, wenn Menschen in Dateien wie „Gewalttäter Sport“ oder „Gewalttäter links“ gespeichert werden, obwohl gerichtlich ihre Unschuld festgestellt wurde. Schon die reine Anzeige oder auch nur Erfassung im Zusammenhang mit Großveranstaltungen kann zu einer Speicherung in diesen Dateien führen. Die Konsequenz ist unter anderem eine Reisebeschränkungen bei Großereignissen im Ausland.
Ein besonderes Augenmerk muss auch, auf Seiten der Datenschutzbeauftragten, dem Umgang mit Datenbanken auf EU-Ebene gelten. Auf viele dieser Datenbanken hat auch die Landespolizei Zugriff; in Zukunft werden alle Sicherheitsbehörden der EU-Staaten auch gegenseitig Zugriff auf ihre Datenbanken haben. Dem steht bislang kein ausreichendes Regelwerk zum Datenschutz auf EU-Ebene gegenüber. Deshalb muss die Datenweitergabe möglichst restriktiv gehandhabt und strikt kontrolliert werden.
Mit der Durchsetzung der Informationsfreiheit hat die Beauftragte für Datenschutz in NRW einen neuen großen Bereich erhalten, ohne dass es dafür einen angemessenen Zuwachs bei den Personalmitteln gab. Auch die gesteigerten Datenbedürfnisse staatlicher Stellen müssen mehr unabhängige Kontrollen nach sich ziehen. Ebenso ist institutionell die größtmögliche Unabhängigkeit zu sichern.
NRW hat als erstes Bundesland die Online-Durchsuchung von privaten Computern legalisiert und wurde wegen der uferlosen Befugnis prompt vom Bundesverfassungsgericht zurück gepfiffen. Trotzdem bleibt die Online-Durchsuchung ein zentrales politisches Projekt schwarz-gelber Regierungen auf Bundes- wie auf Landesebene. Das entspricht einer politischen Tendenz, die zu einer umfassenden informationellen Aufrüstung der Sicherheitsbehörden geführt hat. Das Trennungsgebot, das die Alliierten Deutschland nach der Nazi-Diktatur auferlegten, wird Schritt für Schritt aufgeweicht: Es fordert eine Trennung von Polizei und Geheimdiensten. Dies beinhaltete eine strikte Trennung der Arbeitsweisen und Methoden. Die Polizei erhält zunehmend die Erlaubnis, Methoden anzuwenden, und die Informationen der Geheimdienste werden der Polizei zunehmend für operative Einsätze zur Verfügung gestellt. Diese Tendenz in der Politik der „inneren Sicherheit“ muss gestoppt und umgekehrt werden.
Seit dem Fund umfassender Listen über den Krankenstand in Lidl-Filialen mit detaillierten Informationen über die einzelnen Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter im April 2008 in einer Bochumer Mülltonne ist klar: nicht nur der Staat braucht und missbraucht die Daten der Menschen. Die Führung der Billigmarktkette hat systematisch sensible Daten erfasst, offensichtlich ohne jedes Maß. Aber auch ohne schlechtes Gewissen: denn statt die Daten endgültig zu vernichten, wurden sie schlicht in einer Mülltonne versenkt. Dem schlechten Beispiel folgten die Deutsche Bahn und Siemens, die ihre Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter ebenfalls ausforschen ließen. Hier wird der Datenschutz mit Füßen getreten, wie auch bei weiter zurückliegenden Fällen der Videoüberwachung von Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern. Auch die massenhafte Sammlung von Kundendaten und der millionenschwere Handel mit diesen Daten degradieren Menschen zu bloßen Objekten von Marketingstrategien. Die Novellierung des Datenschutzes auf Bundesebene hat keine Fortschritte für die Beschäftigten in diesem Lande erzielt. Die private Datensammelwut wurde nicht effektiv begrenzt. DIE LINKE. NRW muss im Landtag – auch über Bundesratsinitiativen – auf einen effektiven Datenschutz für die Beschäftigten hinwirken.
DIE LINKE. NRW fordert:
§ Illegale Praxis beim Datenhandel beenden, der firmeninterne Umgang mit Mitarbeiterinnen- und Mitarbeiterdaten, die fehlenden Möglichkeiten, unabhängige Datenschutzbeauftragte mit der Prüfung bestimmter Vorgänge zu betrauen (statt der firmeneigenen), kann und muss auf Landesebene verfolgt und verboten werden.
§ Die Möglichkeiten, massenhafte Abfragen bei den Meldebehörden durchzuführen, müssen klar eingeschränkt werden.
§ Die Stärkung der Landesbeauftragten für den Datenschutz, unter anderem durch eine bessere finanzielle Ausstattung, und Informationsfreiheit.
§ Eine Umkehr in der Politik der Aufweichung des Trennungsgebotes.
§ Restriktivere Vorschriften zur Datenerhebung und -speicherung in den Landespolizeigesetzen, das heißt keine Ermächtigung für Online-Durchsuchungen, keine Erfassung und Speicherung von Kfz-Kennzeichen für polizeiliche Zwecke, keine Vermischung der Datenbanken von Polizei und Geheimdiensten; keine präventive Befugnisse für den großen Lauschangriff und eine Reduktion der Telefonüberwachungen.
§ Kein Ausforschen der „linken Szene“ durch Beschlagnahme von PCs und anderer Daten, die als Strafverfolgung getarnt wird.
§ Ein restriktiver Umgang mit den bundesrechtlich geregelten Ermächtigungen im Bereich der Datengenerierung zum Zwecke der Strafverfolgung.
§ Keine Zustimmung im Bundesrat zur weiteren informationellen Aufrüstung der Polizei in den angekündigten „Sicherheitsgesetzen“.
§ Die notwendigen gesetzlichen Rahmenbedingungen für einen wirksamen Datenschutz auf Bundesebene sind zu schaffen.
8. Für ein demokratisches Versammlungsrecht
Die Versammlungsfreiheit ist ein entscheidendes Grundrecht. Jenseits von Wahlen und Abstimmungen, ohne den Einsatz eigener Medien, können die Menschen ihre Meinung kundtun – auf Straßen und öffentlichen Plätzen. Kundgebungen, Demonstrationen und Aktionen wie Straßentheater, sind gelebte, öffentliche Willens- und Meinungsbildung. Das Bundesverfassungsgericht hat diesen Grundrechten in zahlreichen Rechtsprechungen einen hohen Rang eingeräumt. Leider ist das Versammlungsrecht seit den 50er Jahren nicht ausgeweitet und modernisiert worden, seine konkrete Ausgestaltung ist Polizeibehörden und Gerichten überlassen. Obwohl der Schutz von Grundrechten bundeseinheitlich geregelt sein sollte, wurde 2007 durch die Föderalismusreform I die Zuständigkeit für das Versammlungsrecht in die Hände der Länder gegeben. Anstatt das Grundrecht auf Versammlungsfreiheit deutlich freier und demokratischer auszugestalten, nutzen Landesregierungen die Gelegenheit zum Abbau demokratischer Grundrechte. So nennen soziale Bewegungen das neue bayerische Versammlungsgesetz lieber ein „Versammlungsverhinderungsgesetz“. Auch in NRW gibt es immer wieder Diskussionen, vor allem angestoßen von CDU und SPD, Versammlungsverbote auszudehnen. Die Landeszuständigkeit darf auf keinen Fall dazu führen, dass ein Wettlauf zwischen den Landesregierungen um die strengsten Regelungen mit den stärksten Einschränkungen und Repressionen einsetzt. NRW muss hier den Trend umkehren, mit gutem Beispiel vorangehen und ein modernes Versammlungsrecht gestalten, das seinen Namen verdient. Im Bundesrat muss sich NRW dafür einsetzen, das Versammlungsrecht wieder bundeseinheitlich zu regeln.
DIE LINKE. NRW fordert:
§ Anmeldepflichten auf ein Minimum zu reduzieren, das Vermummungsverbot aufzugeben und die Erteilung von Auflagen durch Polizei und Gerichte deutlich zu erschweren. Das Versammlungsrecht muss wieder zu einem Recht der Menschen werden – statt eines Rechtes der Polizei, obrigkeitsstaatlich Protest zu steuern oder zu unterbinden.
§ Das Verbot der polizeilichen Erhebung von Daten, unabhängig von Verstößen gegen das Versammlungsrecht oder Straftaten im Zusammenhang mit einer Demonstration; die anlasslose Videoaufzeichnung muss verboten werden.
§ Die namentliche Kennzeichnungspflicht von Polizistinnen und Polizisten, damit gerade auf Demonstrationen nicht durch die Anonymität der Beamtinnen und Beamten einem willkürlichen Verhalten gegenüber Demonstrierenden Vorschub geleistet wird.
§ Ein Versammlungsgesetz zu schaffen, das vollauf den vom Bundesverfassungsgericht in zahlreichen Urteilen formulierten Ansprüchen genügt. Dabei muss den Behörden auch das rechtliche Instrumentarium an die Hand gegeben werden, gegen solche Versammlungen vorzugehen, die den Nationalsozialismus und die verbrecherische Wehrmacht verherrlichen und das Andenken an die Opfer des Nationalsozialismus verhöhnen. Das Vorgehen gegen Versammlungen von Neofaschistinnen und Neofaschisten darf aber nicht die Begründung dafür sein, das Versammlungsrecht generell einzuschränken.
9. Für eine vernünftige, tolerante und humane Drogenpolitik
Trotz herrschender Verbotspolitik sind illegalisierte Substanzen flächendeckend in Stadt und Land verfügbar. Laut Drogenbericht der Bundesregierung ist die Zahl der Drogentoten deutschlandweit im Jahr 2008 gestiegen, NRW lag an der Spitze der traurigen Statistik. Besonders aufgeschreckt sind Bundes- und Landesregierung regelmäßig vom angeblich unbekümmerten Cannabiskonsum von Jugendlichen. Als Gegenmaßnahme setzt die schwarz-gelbe Landesregierung vor allem auf Repression und „Null-Toleranz“, bei gleichzeitigem Kahlschlag von Beratungs- und Betreuungsangeboten.
Zum 01.10.2007 trat in NRW ein Runderlass von Justiz- und Innenministerium zur Anwendung des § 31a Absatz 1 des Betäubungsmittelgesetzes in Kraft. Demzufolge ist nun auch der Besitz einer geringen Menge so genannter harter Drogen zum Eigenverbrauch auf Null gesetzt, der Eigenbedarf von Cannabis auf sechs Gramm reduziert. Der Regelfall der Nichtverfolgung jugendlicher Cannabiskonsumenten ist an Auflagen gebunden. Jugendliche sind nun dazu gezwungen, eine Drogenberatung oder Therapiestelle aufzusuchen, wenn sie straffrei bleiben wollen. Schulleitungen sind gezwungen, Strafanzeige zu erstatten, wenn es Anhaltspunkte für Drogenbesitz bei Schülerinnen und Schülern gibt.
Damit verstößt Schwarz-Gelb gegen grundlegende gesundheits- und jugendpolitische Ziele in der Drogenpolitik. Angst- und verfolgungsfreie Kommunikation mit Konsumierenden und ergebnisoffene Auseinandersetzungen mit ihnen in der Schule, Jugend- oder Drogenhilfe werden empfindlich gestört. Jeder Gang zum Arzt oder zu Behörden, jedes Beratungsgespräch und Hilfsgesuch der Konsumierenden (vor allem so genannter harter Drogen) ist mit dem Risiko verbunden, polizeilich erfasst zu werden. Die derzeitige Kriminalisierung von Rauschmittel konsumierenden Menschen schafft durch die Zerstörung von Lebensläufen, Vertrauensverhältnissen, Freundschaften und Familien mehr Probleme, als sie vorgibt zu lösen.
Eine Drogenpolitik, die den Vorgaben von Vernunft und Humanität folgen will, wird für Menschen mit problematischen Konsummustern letztendlich nur durch eine enge Verbindung von Vorsorge, durch sachgerechte Aufklärung, ausstiegsorientierten Hilfen, Drogenersatzstoffen und weiteren Gesundheitshilfen für Schwerstabhängige erfolgreich sein. Um die Kriminalisierung von Drogenkonsumentinnen und -konsumenten zu beenden, treten wir für eine Änderung des Betäubungsmittelrechts im Sinne einer deutlichen Liberalisierung ein. Unser Ziel ist ein humanes und fachlich überzeugendes Konzept, welches abhängigen Betroffenen eine grundsätzliche Perspektive für den Ausstieg aus der Sucht ermöglicht.
Nicht zuletzt halten wir die Einteilung in „legale“ und „illegale“ Substanzen für willkürlich. Illegalisierung verursacht Beschaffungskriminalität und ermöglicht den Umlauf „gepanschter“ und hochgefährlicher Substanzen. Im Zuge umfassender Information und Aufklärung streben wir eine Neubewertung dieser Kategorien an. Die Legalisierung von Cannabis soll ein erster Schritt sein.
Auch das Fahrerlaubnisrecht (Fahrerlaubnisverordnung - FeV) darf von den zuständigen Behörden nicht länger als „Ersatzstrafrecht“ missbraucht werden, indem Cannabisnutzerinnen und -nutzern die Fähigkeit zum Führen eines Pkws abgesprochen wird - Konsequenz: Führerscheinentzug - ohne dass die Betreffenden „berauscht“ am Straßenverkehr teilgenommen haben.
DIE LINKE. NRW fordert:
§ Eine "akzeptierende Drogenpolitik": Dies bedeutet die Entkriminalisierung der "weichen" illegalen Drogen. Weiche und harte Drogen sollen getrennt werden und es soll, wie in den Niederlanden, verhindert werden, dass Drogenkonsumentinnen und -konsumenten in den Schwarzmarkt einsteigen müssen, um an Cannabis zu kommen. Dies lässt sich am besten dadurch verhindern, indem man geringe Mengen dieser Droge erlaubt. Somit wird die Wahrscheinlichkeit deutlich verringert, dass Cannabiskonsumenten an härtere Drogen wie Ecstasy, Heroin etc. geraten.
§ Objektive und differenzierte Aufklärung über Wirkungsweise von Rausch- und Genussmitteln und mögliche Folgen ihres Konsums, auch des weit verbreiteten Alkohol- und Medikamentenkonsums.
§ Einführung einer Unterrichtseinheit „Genuss- und Rauschmittelkunde“ an den nordrhein-westfälischen Schulen als Teil einer glaubhaften Prävention durch objektive und differenzierte Aufklärung.
§ Die Regulierung des derzeitigen völlig »freien« Drogenmarktes durch eine Bundesratsinitiative oder ein nordrhein-westfälisches Modellprojekt für Cannabis, welches den Besitz, Erwerb, Anbau und Handel unter Berücksichtigung des Jugendschutzes legalisiert.
§ Die Einrichtung von Druckräumen mit hygienischen Bedingungen für Abhängige harter Drogen und ihre Anbindung an Betreuungsangebote.
§ Mehr und bessere Projekte der Therapie- und Nachsorge; dazu gehören insbesondere Hilfe zur Selbsthilfe, Rechts- und Sozialberatung sowie Hilfe zur Reintegration in Beruf oder Ausbildung.
§ Flächendeckende Regelversorgung mit Diamorphin (synthetisch hergestelltes Heroin) bei der Behandlung so genannter Schwerstabhängiger.
§ Ausreichende und bedarfsorientierte psychosoziale Begleitung und Betreuung von Rauschmittelabhängigen auf freiwilliger Behandlungsgrundlage.
§ Finanzierung von zielgruppenspezifischen Beratungs- und Betreuungsangeboten, wie z.B. „Belladonna“, die Landesfachstelle Frauen und Sucht, die seit 2007 nicht mehr vom Land finanziert wird.
§ Nachvollziehbare THC-Grenzwerte auf wissenschaftlich gesicherter Grundlage für die Teilnahme am Straßenverkehr bei Cannabiskonsum, ähnlich der Promille-Regelung bei Alkohol, festlegen.
10. Demokratisierung der Gesellschaft – Aktive Demokratie verwirklichen
DIE LINKE. NRW versteht sich nicht als Partei, die klassische Stellvertretungspolitik im Parlament machen will. Für uns ist klar, dass linke und soziale Kräfte im Parlament eine starke soziale Bewegung und den Druck der Bevölkerung brauchen, um erfolgreich einen Politikwechsel einläuten zu können. Demokratie und Mitbestimmung dürfen sich nicht in Parlamentswahlen erschöpfen. Sie will Menschen ermutigen, selber Entscheidungen zu treffen, Politik vor Ort und politische Initiativen zu entwickeln, um ihr Lebensumfeld nach ihren Bedürfnissen zu gestalten. Hierfür ist direkte Demokratie – also die Beteiligung aller Bürgerinnen und Bürger in NRW – notwendig.
DIE LINKE. NRW fordert:
1. Bei Kommunalwahlen müssen alle Einwohnerinnen und Einwohner des Landes NRW ab 16 Jahren das Wahlrecht erhalten. Nicht-EU-Bürgerinnen und –Bürger dürfen nicht von der politischen Teilhabe auf kommunaler Ebene ausgeschlossen werden.
2. Das Wahlalter für Landtagswahlen soll, wie bei den Kommunalwahlen, auf 16 Jahre gesenkt werden.
3. Die Stichwahl bei der Wahl der Bürgermeisterinnen und Bürgermeister soll wieder eingeführt werden.
4. Bei den Kommunalwahlen und den Landtagswahlen sollen die Wählerinnen und Wähler die Möglichkeit erhalten, ihre Stimme durch kumulieren und panaschieren auf verschiedene Bewerberinnen und Bewerber zu verteilen.
5. Die kommunale Demokratie muss gestärkt und ausgebaut werden. Hierfür müssen die Hürden für BürgerInnenbegehren und BürgerInnenentscheide gesenkt, das Verfahren vereinfacht und die Möglichkeiten, durch BürgerInnenentscheide die Politik in der Kommune bestimmen zu können, erweitert werden. Im Einzelnen:
a. Die Frist, in der BürgerInnenbegehren eingereicht werden können, muss gestrichen werden. Die Bürgerinnen und Bürger sollen Ratsbeschlüsse genau so lange wieder aufheben können wie der Rat dies kann.
b. Das Quorum für die Abstimmungsbeteiligung soll je nach Gemeindegröße auf zehn bzw. 15 Prozent gesenkt werden.
c. Die Bürgerinnen und Bürger sollen über alle Dinge, über die der Rat entscheiden kann, BürgerInnenbegehren durchführen können. Die Themenausschlüsse müssen gestrichen werden.
d. Der Kostendeckungsvorschlag für BürgerInnenbegehren muss abgeschafft werden.
e. BürgerInnenbegehren und BürgerInnenentscheide müssen von der Verwaltung aktiv unterstützt werden. Eine unabhängige Beratung der Bürgerinnen und Bürger, die ein BürgerInnenbegehren starten wollen, muss gewährleistet sein.
f. Die Abstimmung per Brief muss portofrei sein. Es müssen genügend Abstimmungslokale zur Verfügung stehen. Mehrere BürgerInnenentscheide sollten möglichst an einem Tag stattfinden und/oder mit Wahlen zusammengelegt werden, damit möglichst viele Menschen zur Abstimmung gehen.
g. Bei wichtigen Themen wie etwa der Privatisierung der öffentlichen Daseinsvorsorge bzw. wesentlichen Veräußerungen öffentlichen Eigentums sollen obligatorische (also verpflichtende) Referenden durch BürgerInnenentscheide stattfinden.
h. Einführung und Ausbau von Beteiligungshaushalten durch EInwohnerInnenbeteiligung bei Aufstellung, Rechenschaftslegung und Prioritätensetzung der intensiven Ausgaben durch Versammlungen und Voten sowie die Nutzung des Internets.
i. Auch unterhalb des BürgerInnenbegehrens müssen durch verpflichtende EinwohnerInnenbefragungen die kommunalen Mitwirkungsmöglichkeiten gestärkt werden.
6. Nicht nur in den Kommunen, auch im Land muss direkte Demokratie verwirklicht werden.
a. Die Unterschriftenhürde für die Volksinitiative soll auf 30.000 Unterschriften gesenkt werden. Eine erfolgreiche Volksinitiative muss automatisch als Zulassungsantrag auf ein Volksbegehren gelten.
b. Das Quorum für die Unterschriften für Volksbegehren soll auf zwei Prozent gesenkt werden.
c. Die Sammelfrist von Unterschriften soll von acht Wochen auf sechs Monate verlängert werden.
d. Die Amtseintragung soll abgeschafft werden – sie verhindert direkte Demokratie. Unterschriften für Volksbegehren müssen da gesammelt werden, wo Menschen sich aufhalten und leben. Daneben soll die Eintragung in den Rathäusern und den BürgerInnenbüros möglich sein.
e. Finanzwirksame Volksbegehren müssen zugelassen werden.
f. Volksabstimmungen für Verfassungsänderungen sollen verpflichtend eingeführt werden, Bürgerinnen und Bürger müssen bei Verfassungsänderungen die letzte Entscheidung treffen dürfen.
7. Mitwirkungsrechte von Umweltverbänden und BürgerInnen-Intitiativen müssen gestärkt werden. DIE LINKE. NRW fordert deshalb ein Verbandsklagerecht.
X. LINKE Politik für Seniorinnen und Senioren
1. Für eine neue Kultur des Alterns und des Alters
Die destruktiven Antworten der neoliberalen Parteien auf die Veränderungen der Altersstruktur in der Gesellschaft bedrohen Millionen Menschen mit Altersarmut, führen zum Absinken des Versorgungsniveaus im Alter und beschädigen auf unverantwortliche Weise den Generationenzusammenhalt. Diese Politik ist ungeeignet, die demografischen Herausforderungen der nächsten Jahrzehnte auf humanistische Weise zu bewältigen.
Alter ist mehr als die letzte Lebensphase, als Rente, Pflege und Kosten. Ein Umsteuern setzt in den Parteien, der Gesellschaft und den Medien ein anderes Altenbild voraus. Alter ist ein Lebensabschnitt mit spezifischen Ansprüchen und Bedürfnissen. Die Grundlagen für ein selbstbestimmtes und gesundes Altern werden in der Kindheit, der Jugend und der Erwerbszeit gelegt. Dass immer mehr Menschen nach dem Ausscheiden aus dem Erwerbsleben länger gesund, aktiv und autonom sind und die Zahl der Frauen und Männer über 80 Jahre rasch zunimmt, ist eine zivilisatorische Errungenschaft, die bewahrt und ausgebaut werden muss. Der Gesellschaft kann daraus ein großer, potentieller Reichtum erwachsen, wenn sie Willens und in der Lage ist, diese Potentiale fruchtbar zu machen.
Wir teilen die Auffassung vieler Alterswissenschaftlerinnen und -wissenschaftler, dass damit die Gesellschaft vor einem großen, bisher ungelösten Zukunftsproblem steht. Es geht um mehr als Reparaturen, erforderlich ist eine neue Kultur des Alterns und des Alters innerhalb der Gesellschaft. Seniorinnen- und Seniorenpolitik muss in Theorie und Praxis endlich als Querschnittsaufgabe verstanden und gehandhabt werden.
DIE LINKE. NRW will die Ursachen für Altersarmut an der Wurzel bekämpfen, alle gesellschaftlichen Strukturen altersfreundlicher und für das Alter entwicklungspotenter gestalten, die Generationensolidarität stärken, die Gesundheitspotentiale in allen Lebensphasen erhöhen, das Rentensystem zukunftssicher machen.
Der Privatisierungswahn in den sozialen Bereichen muss gestoppt werden. Privatisierung ist eine der Hauptursachen dafür, dass beträchtliche Teile der finanziellen Mittel, die für Alte, Kranke und Pflegebedürftige sowie Menschen mit Behinderungen bereitgestellt werden, bei diesen nicht ankommen und die Effizienz dieser Mittel insgesamt geschmälert wird.
Die Diskriminierung älterer Arbeitskräfte in der Wirtschaft wird faktisch durch die konservativen politischen Kräfte hingenommen, obwohl sie flächendeckend negative Auswirkungen auf die Lebensqualität Betroffener im Alter hat. Notwendig ist ein Paradigmenwechsel hin zur Verantwortung der Unternehmen für die rechtzeitige Planung und Schaffung altersgerechter Arbeitsplätze, für die gezielte Umschulung und Weiterbildung älterer Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer, auch der gering Qualifizierten. Entlassungen aus Altersgründen sind menschenunwürdig. Flexible Lösungen für einen den Anforderungen angepassten Übergang in die Rente sind besser als starre Altersgrenzen.
Der Umgang mit alten Menschen, die zur Alltagsbewältigung teilweise oder ganz auf die Hilfe des Gemeinwesens und der Verwandten angewiesen sind, ist ein Spiegelbild für das Kulturniveau der Gesellschaft. Mehr alte Menschen und zunehmende Hochaltrigkeit erhöhen das Risiko der Alterskrankheiten in der Gesellschaft (Multimorbidität). Demenz wird im höheren Alter die häufigste Ursache von Pflegebedürftigkeit.
Viele in der Altenpflege Tätige erbringen Leistungen, die höchste Anerkennung verdienen. Gemessen am Reichtum unserer Gesellschaft, erfährt das Niveau der Altenpflege in der Öffentlichkeit dennoch eine kritische Bewertung. Mit dem „Pflegeweiterentwicklungsgesetz" wurde die Chance auf eine nachhaltige Veränderung der Situation von Pflegebedürftigen vergeben. Aspekte wie Selbstbestimmung und Teilhabe sowie ein würdevolles Leben für die Betroffenen sind nicht ausreichend berücksichtigt worden. Darüber hinaus bereitet es den Boden für die Ausbeutung so genannter „Pflegekräfte“ durch sittenwidrige Arbeitsbedingungen.
Im Alter gewinnen die Wohnbedingungen zunehmend an Bedeutung. Während ein Teil der älteren Generation bereits heute über ausreichende Ressourcen verfügt und eher logistische Hilfe benötigt, steigt der Bedarf an bezahlbaren Wohnungen, die selbständige Lebensführung bis ins hohe Alter gewährleisten. Barrierefreies Bauen und Gestalten, eine Grundvoraussetzung für mehr Sicherheit im Alter, setzt sich insbesondere bei der Wohnungsmodernisierung nur zögerlich durch. Aus der Sicht älterer Menschen ist die altersgerechte, soziale Infrastruktur für viele Wohnquartiere stark eingeschränkt. Mietrecht und Wohnungsbauförderung werden den veränderten Ansprüchen nicht ausreichend gerecht.
Wir ermuntern Seniorinnen und Senioren dazu, für mehr Mitspracherecht in der Gesellschaft zu streiten, berechtigte Ansprüche und bereits in Gesetzen festgeschriebene Rechte auf gesellschaftliche Teilhabe selbstbewusster einzufordern und aktiver an der politischen Willensbildung teilzunehmen. Auf allen parlamentarischen Ebenen sind gesetzliche Reglungen zur Bildung von Seniorinnen- und Seniorenvertretungen zu schaffen. Ihre Rechte und Pflichten, ihr Rede-, Anhörungs- und Antragsrecht sind genau zu definieren.
DIE LINKE. NRW fordert:
§ Ein LandesseniorInnenvertretungsgesetz, das Seniorinnen und Senioren mehr Mitbestimmung in zentralen, sie betreffenden Entscheidungen ermöglicht.
§ Den Verbleib älterer Menschen in ihrem gewohnten Wohnumfeld sowie Begegnungsangebote in erreichbarer Nähe.
§ Den bedarfsgerechten Bau und Ausbau sozialer Wohnformen, die ein altersgerechtes und selbstbestimmtes Wohnen ermöglichen.
§ Die Förderung von Wohnprojekten für Seniorinnen- und Senioren-Wohngemeinschaften sowie Mehrgenerationenprojekte.
§ Die Förderung der Mobilität der Seniorinnen und Senioren durch einen barrierefreien ÖPNV.
§ Hilfen für den Verbleib auch erkrankter älterer Menschen in ihrem sozialen Umfeld.
§ Den Aufbau unabhängiger, dezentraler Pflegeberatungsstellen.
§ Erstellung von einheitlichen Qualitätsstandards für die Heimaufsicht sowie Berufung der Heimaufsicht durch die Kreistage oder Stadträte unter Mitwirkung der Seniorinnen- und Seniorenbeiräte.
§ Den Ausbau des Angebots für bezahlbare Tages- und Kurzzeitpflege.
§ Eine Erweiterung der Angebote zur Integration demenzerkrankter Menschen.
§ Die Verbesserung der Hilfe für pflegende Angehörige.
§ Den Ausbau der Versorgung der Palliativmedizin und Verbreiterung des Hospizangebotes.
§ Die Berücksichtigung älterer Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer bei den Einstellungen in der Verwaltung und den kommunalen Eigenbetrieben.
§ Bedarfsdeckende Pflegestufen, die sich stärker am individuellen Bedarf der Pflegebedürftigen orientieren.
§ Eine Aufwertung der Pflegetätigkeit durch angemessene Bezahlung und den Einsatz von qualifiziertem Personal, das unter fairen Bedingungen arbeitet. Keine Tätigkeit von Ein-Euro-Kräften in der Pflege. Gegen den Einsatz von fragwürdigen, menschenverachtenden Hilfsmitteln wie z.B. der 5-Liter-Windel.
§ Starre Pflegezeiten müssen abgeschafft und an den Bedürfnissen der zu pflegenden Personen orientiert werden. Pflege im Minutentakt lehnen wir ab.
§ Pflege ist Bestandteil der allgemeinen Daseinsvorsorge und darf daher nicht wirtschaftlichen Zwängen unterworfen werden.
2. Rente
Die Diskriminierung älterer Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer in der Wirtschaft wird faktisch hingenommen, obwohl sie flächendeckend negative Auswirkungen auf die Lebensqualität der Betroffenen hat. Notwendig ist ein Paradigmenwechsel hin zur Verantwortung der Unternehmen für die rechtzeitige Planung und Schaffung altersgerechter Arbeitsplätze, für die gezielte Umschulung und Weiterbildung älterer Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer, auch der gering Qualifizierten. Entlassungen aus Altersgründen sind menschenunwürdig.
Flexible Lösungen für an den Anforderungen Älterer angepasste Übergänge in die Rente sind besser als starre Altersgrenzen. Die Altersvorsorge muss den Rentnerinnen und Rentnern eine Absicherung des durch Jahrzehnte erreichten Lebensstandards sichern.
Die rentenpolitischen Reformen der letzten Jahre ordnen sich ein in die Politik der Transformation des Sozialstaates in einen reinen Wettbewerbsstaat: Das Dogma der Beitragsstabilität und die Senkung der Lohnnebenkosten führen für lange Zeit zu höheren Vorsorgeaufwendungen, die einseitig von den Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern und den Renterinnen und Rentnern zu tragen sind.
DIE LINKE. NRW fordert:
§ Mehr altersgerechte Arbeitsplätze und Arbeitsverhältnisse für Erwerbstätige über 55 Jahre. Wirksame Sanktionen im Falle der Diskriminierung älterer Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer.
§ Das Rentensystem zukunftssicher machen und eine Erwerbsalterskultur entwickeln, die menschenwürdige Übergänge ins Rentenalter ermöglicht.
§ Ein öffentliches Solidarsystem, das den Lebensstandard sichert und langjährige Beitragszahlungen stärker berücksichtigt, damit Alterarmut nicht erst entsteht.
§ Die Verbesserung der Einnahmeseite der gesetzlichen Rentenversicherung: Die gesetzliche Rentenversicherung muss zu einer solidarischen Rentenversicherung umgebaut werden, in die auch Selbständige, Beamtinnen, Beamte, Politikerinnen, Politiker einbezogen werden.
§ Die Beseitigung der Beitragshöchstgrenzen.
§ Den Solidarausgleich stärken: Zeiten von Erwerbslosigkeit, Kinderbetreuung, Pflege von Angehörigen und niedrigen Löhnen aufwerten.
§ Eine Grundrente, die mindestens 800 Euro betragen muss.
§ Die einseitigen Belastungen von Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern sowie Rentnerinnen und Rentnern müssen zurückgenommen werden.
§ Die teilweise Ersetzung der GRV durch private Altersvorsorge ist zurückzunehmen und in die solidarische Umlagefinanzierung einzubeziehen.
§ Die Rentenungerechtigkeit zwischen Ost und West muss beseitigt werden.
XI. NRW stellt sich quer: Faschismus ist keine Meinung, sondern ein Verbrechen
In der Krise des kapitalistischen Wirtschaftssystems gewinnen neofaschistische und rassistische Parteien und Gruppierung Anhänger, die an ihre Parolen als Ausweg aus der Krise glauben. Sie geben vor, mit ihrem Rassismus soziale Probleme lösen zu können. Neofaschistische und rassistische Organisationen versuchen flächendeckend, in NRW Fuß zu fassen.
Rassistische Einstellungen zeigen sich im Denken und Handeln beachtlicher Teile der Bevölkerung, bis tief in die Mitte der Gesellschaft. Entsprechend hängt sich faschistische und rassistische Propaganda in den letzten Jahren immer stärker an politische Kampagnen der bürgerlichen Mitte an.
Noch vor wenigen Jahren prägte der heutige Ministerpräsident Jürgen Rüttgers den Slogan „Kinder statt Inder“, mit dem er gegen die Anwerbung ausländischer IT-Fachkräfte polemisierte und bei seiner Wahlklientel punkten konnte. Im Bundestagswahlkampf 2009 hetzte Rüttgers dann gegen die Rumänen, die angeblich zur Arbeit „kommen und gehen, wann sie wollen“ und „nicht wissen, was sie tun“.
Wir wenden uns dagegen, dass in unserer Gesellschaft an vielen Stellen der NS-Faschismus verharmlost oder relativiert wird. Aufs Schärfste kritisieren wir die Gleichsetzung von „Rechts- und Linksextremismus“ in der Koalitionsvereinbarung der neuen Bundesregierung. Aber auch die bisherigen NRW-Landtagsparteien haben dies in einer Landtagsresolution beschlossen und somit ein breites Bündnis aller demokratischen Kräfte gegen die rassistische Rechte hintertrieben.
Die Bundesrepublik hat aufgrund ihrer Geschichte weiterhin eine besondere Verantwortung und Pflicht, gegen jede Form von Rassismus, Antisemitismus und Diskriminierung vorzugehen.
Mit Kampagnen gegen „Islamisierung und Moscheebauten“ bedient die rechte Bürgerbewegung Pro NRW Ängste und Vorurteile, die sich in weiten Teilen der Bevölkerung finden und auch von den großen Medien widergespiegelt werden. Die NPD, aber vor allem so genannte Autonome Nationalisten und Freie Kameradschaften versuchen, auf den Straßen öffentlichen Raum zu erobern und finden dabei oft genug die Unterstützung der Gerichte. Nahezu jedes Wochenende marschieren sie in einer Stadt in NRW und verbreiten ihre rassistische Propaganda. Autonome Nationalisten und Teile der Kameradschaften knüpfen dabei an die demagogische Wortschöpfung „Nationalsozialismus“ an und propagieren einen „nationalen Sozialismus“. Mit ihrer Kritik am „Globalismus“, der „one-world-Ideologie“ und der antisemitischen Phrase vom „zionist occupied government“ (ZOG) versuchen Teile der Szene, sich antikapitalistisch und systemkritisch zu geben. Doch ihr vermeintlicher Antikapitalismus entpuppt sich als reiner Antisemitismus, ihr „nationaler Sozialismus“ unterscheidet sich von den herrschenden ökonomischen Verhältnissen lediglich dadurch, dass nur deutsche Kapitalisten von der Ausbeutung deutscher Arbeiterinnen und Arbeiter profitieren sollen.
Dagegen macht DIE LINKE. NRW deutlich: Rassismus und Nationalismus bieten keine Lösung für die Probleme der kapitalistischen Wirtschaftsweise. Die Ausbeutung des Menschen durch den Menschen, soziale Ungerechtigkeit, die Zerstörung der natürlichen Lebensgrundlagen, die Elendsmigration aus jenen Staaten, die zu Zeiten des Kolonialismus unterjocht wurden und noch heute Spielball der Machtinteressen des Westens sind, ist nicht Ergebnis irgendeiner „Weltverschwörung“. Sie sind immanenter Bestandteil des kapitalistischen Systems. Sie können nur durch solidarisches Handeln aller Menschen beseitigt werden.
Neonazis stellen für viele Menschen auch in NRW eine konkrete Bedrohung dar, ob für Migrantinnen und Migranten, Schwule und Lesben, Gewerkschafterinnen und Gewerkschafter, Antifaschistinnen und Antifaschisten oder andere ihnen missliebige Menschen. Durch gezielten Terror versuchen sie, politische Gegner einzuschüchtern und „national befreite“ Zonen zu schaffen. Moscheen und Synagogen werden mit braunen Parolen beschmiert, Religionsfreiheit mit Füßen getreten. Sie veranstalten Feste und Konzerte, verteilen rassistische und volksverhetzende Musik-CDs in und vor Schulen. Besonders Jugendliche gehören zur erklärten Zielgruppe der Neonazis. Ausdrücklich haben sie den „Kampf um die Köpfe“ proklamiert. Organisierte Neonazis sind auch in der „feinen Gesellschaft“ zu finden: An den Universitäten in rechten Studentenverbindungen und Burschenschaften. Die oft benutzten Erklärungsmuster, nach denen Neofaschistinnen und -faschisten als „haltlose“ Jugendliche beschrieben werden, verharmlosen die Gefahr. Das vielerorts praktizierte Ignorieren ist ebenso wenig hilfreich wie der Verweis auf „Aussteigerprogramme“. Neonazismus ist kein Drogenproblem. Um ihm entgegen zu treten, bedarf es des entschlossenen und kontinuierlichen Widerstands.
Demokratinnen und Demokraten müssen immer wachsam bleiben! Nicht alle Organisationen, die rassistische Motive bedienen, geben sich als solche zu erkennen. Wie Pro NRW zeigt, geben sie sich manchmal erfolgreich als "Populisten" aus, und versuchen, auf den Spuren von Jörg Haider, sich als die einzig anständige politische Kraft auszugeben. Gegen diese neue Strategie muss unermüdlich politisch vorgegangen werden.
Die Kommunalwahlen in NRW haben gezeigt, dass Pro NRW gerade im Rheinland in einigen Städten in Fraktionsstärke in die Kommunalparlamente eingezogen ist. Mit der Kampagne gegen „Islamisierung und Moscheebauten“ bedient die rassistische Organisation Pro NRW Ängste und Vorurteile. Zur Landtagswahl treten sie jetzt in ganz NRW an. Weitere Erfolge müssen wir verhindern.
DIE LINKE. NRW unterstützt die bundesweite Kampagne für ein Verbot der NPD. Diese Partei ist eine wichtige Stütze der neofaschistischen Szene in Nordrhein-Westfalen. Die „Stützpunkte“ des Jugendverbandes, der „Jungen Nationaldemokraten“, haben schon früh das Konzept der „national befreiten Zonen“ übernommen und in internen Kreisen propagiert. Die NPD in NRW steht damit für eine gewalttätige Bekämpfung ihrer „politischen Gegner“. Es waren auch die V-Leute des Verfassungsschutzes in den Leitungsgremien der NPD in NRW, die zu einem Scheitern des Verbotsverfahren 2004 geführt haben. Das Verfassungsgericht stellte damals das Verbotsverfahren mit der Begründung ein, die von der Bundesregierung unter anderem als Beweise vorgelegten Zitate seien nicht eindeutig der NPD zuzurechnen, weil sie auch von V-Leuten stammten. Diese müssen unverzüglich abgezogen werden. Aber auch das wird nicht unmittelbar das Ende der NPD und des organisierten Neofaschismus in Deutschland zu Folge haben.
Die Politik muss entschlossen auch andere braune Organisationen verbieten, wo konkrete Angriffe auf Demokratie und Menschenleben vorbereitet und verübt werden. Es ist menschenverachtend, dass sich die schwarz-gelbe, aber auch die rot-grüne Landesregierung weigerte und weigert, hier zum Beispiel mit Vereinsverboten direkt tätig zu werden. Wir warten aber nicht darauf, sondern kämpfen hier und heute gegen jede Form von Rassismus und Antisemitismus. Wir setzen uns mit allen demokratischen Kräften, Bewegungen und Verbänden dafür ein, dass Neonazis nirgendwo mehr Raum finden können: Nicht auf der Straße, nicht in den Parlamenten, und nicht in den Köpfen.
DIE LINKE. NRW fordert:
§ Die Unterbindung neofaschistischer Aktivitäten unter Nutzung aller rechtlichen Mittel.
§ Das Landesinnenministerium NRW soll, ähnlich wie 1995 mit dem FFD, Vereinsverbote gegen neofaschistische Organisationen prüfen und umgehend einleiten.
§ Die V-Leute in der NPD sofort abzuschalten.
§ Die Einstellung jeder Förderung von Organisationen, die braunes und revanchistisches Gedankengut pflegen und verbreiten.
§ Aufklärung über den historischen Faschismus, vor allem über die Rolle des Kapitals und die Kontinuitäten nach 1945 und Förderung antifaschistischer Gedenkstättenarbeit wie beispielsweise bei dem Projekt „Blumen für Stukenbrock“ oder bei den „Stolpersteinen“.
§ Die Förderung antifaschistischer Gedenkstättenarbeit darf nicht den Kommunen überlassen bleiben. Das Land NRW muss sich daran beteiligen.
§ Die Bereitstellung von finanziellen Mitteln für Bildungs- und Aufklärungsarbeit gegen Neofaschismus. Die Förderung (inter)kultureller und jugendpolitischer Arbeit gegen Rechts.
§ Den Aufbau von kommunalen und landesweiten Informations-, Bildungs- und Beratungsstellen gegen Rassismus und Neofaschismus, die durch langfristige Landesmittel unterstützt werden.
§ Eine stärkere und dauerhafte Unterstützung von mobilen Beratungsteams gegen Rassismus und Neofaschismus.
§ Alle Bundesligavereine in NRW müssen mit den Fanclubs gemeinsame Projekte gegen Rassismus und Militarismus in den Stadien entwickeln.
§ Das Kulturministerium NRW soll die Museen finanziell und personell unterstützen, Beutekunst ausfindig zu machen und an die Betroffenen zurückgeben.
§ Ein entschiedenes Vorgehen gegen institutionellen Rassismus.
§ Einen entschlossenen Kampf gegen die Erfolgsbedingungen des Rassismus: Erwerbs- und Perspektivlosigkeit, Aufstachelung rassistischer Klischees auch durch die politische Mitte usw.
XII. Konsequent für Frieden und Entmilitarisierung
Zivilgesellschaft stärken - Keine Bundeswehr im Inneren
DIE LINKE. NRW bekämpft den Krieg und lehnt Einsätze der Bundeswehr im Inneren ab. Die Bundeswehr darf nicht als „Hilfspolizei“ eingesetzt werden. Aufgaben von Militär und Polizei sowie Militär und zivilem Katastrophenschutz sind strikt zu trennen. DIE LINKE. NRW wendet sich dagegen, dass die einschlägigen Verfassungsbestimmungen seit Jahren unterlaufen werden mit dem Ziel, die Präsenz der Bundeswehr im Inneren schleichend, aber kontinuierlich zum Alltag werden zu lassen.
Ein Einfallstor dafür ist die so genannte Zivil-Militärische Zusammenarbeit (ZMZ). Seit Januar 2007 baut die Bundeswehr flächendeckend kleine Kommandos von Reservisten auf – allein fünf Bezirksverbindungskommandos und 54 Kreisverbindungskommandos in NRW. Sie sind zuständig für die ZMZ auf der Ebene von Regierungsbezirken beziehungsweise Kreisen und kreisfreien Städten. Angeblich geht es dabei um die Unterstützung von zivilen Behörden bei Katastrophen. Tatsächlich werden der zivile Katastrophenschutz und der militärische Zivilschutz, der für den Kriegsfall gedacht war, zusammengelegt. Im Klartext heißt das: Das Militär ist dauerhaft in Katastrophenschutzstäben in örtlichen und regionalen zivilen Verwaltungen eingebunden. Damit droht die bisherige verfassungsrechtliche Ausnahme zum Normalzustand zu werden. Die Militärkommandos üben beständig mit zivilen Stellen, sammeln Kenntnisse und Informationen, haben Verbindungsbüros in Rathäusern und Landratsämtern. Offiziere bekommen maßgeblichen Einfluss auf Katastrophenschutzpläne und bestimmen mit, was Gefährdungen sind. Die Bundesregierung behält sich den Einsatz gegen Streikende und Demonstrierende ausdrücklich vor. DIE LINKE. NRW lehnt die Zivil-Militärische Zusammenarbeit entschieden ab.
Der zivile Katastrophenschutz wird kaputt gespart und seine Handlungsfähigkeit gefährdet: Länder und Kommunen sparen beim Rettungswesen, in der Hoffnung auf die Bundeswehrinfrastruktur. Für diese haben aber Auslandseinsätze den absoluten Vorrang. Nur wenn darüber hinaus finanzielle Mittel und Kapazitäten vorhanden sind, stehen sie für zivile Zwecke im Inland zur Verfügung.
Auf dieser Grundlage lässt sich keine verlässliche Planung für den zivilen Katastrophenschutz entwickeln. Schon seit Jahren schiebt der zivile Katastrophenschutz einen großen Erneuerungsbedarf vor sich her. Als bei der Fußballweltmeisterschaft 2006 jedes Stadion auch mit Fahrzeugen zur Erkennung von biologischen und chemischen Stoffen ausgerüstet werden sollte, standen dem zivilen Katastrophenschutz dafür nicht genügend Fahrzeuge zur Verfügung – es musste auf Fahrzeuge der Bundeswehr zurückgegriffen werden. Dies war eine willkommene Gelegenheit zur Akzeptanzbeschaffung.
Der Einsatz der Bundeswehr im Innern soll nach dem Willen aller übrigen Parteien der Normalfall werden. Konzepte, Soldaten zur Sicherung von öffentlichen Gebäuden oder zur Aufrechterhaltung von Ruhe und Ordnung bei Demonstrationen einzusetzen, liegen bereits in den Schubladen der Regierungsfraktionen im Bund. Auch die NRW-CDU fordert seit längerem den Einsatz der Bundeswehr im Inneren zur „Terrorabwehr“.
DIE LINKE. NRW lehnt außerdem die Anwerbeversuche der Bundeswehr in Schulen, Berufskollegen und Arbeitsagenturen entschieden ab. Momentan sind Offiziere regelmäßige Gäste in Berufsorientierungswochen an Schulen; in den ARGEn warten sie auf Hartz-IV-Empfängerinnen und -Empfänger unter 25. Die Bundeswehr nutzt an dieser Stelle die Perspektivlosigkeit, die Zukunftsangst und die Armut vieler junger Menschen für ihre Rekrutierungspolitik aus.
DIE LINKE. NRW fordert:
§ Die Institutionalisierung der ZMZ zu beenden: Die Landesregierung muss ihre Kooperation mit dem Landeskommando der Bundeswehr beenden.
§ Statt der Bundeswehr den Zugang in die zivilen Verwaltungen zu gewähren, ist der zivile Katastrophenschutz auf allen Ebenen zu erhalten und zu stärken: Bessere Ausstattung mit Personal, Infrastruktur und Finanzen ist unabdingbar. Die Mittel können unter anderem aus dem Etat der Bundeswehr bereitgestellt werden. Entsprechende Initiativen sollen im Bundesrat entwickelt werden.
§ Keine Inlandseinsätze der Bundeswehr. Wir wehren uns gegen den Einsatz von Soldaten bei Demonstrationen, Fußballspielen und Großveranstaltungen. Die Vermischung der Zuständigkeiten von Polizei und Militär stellt einen eklatanten Verfassungsbruch dar.
§ Die NRW-Landesregierung muss sich im Bundesrat gegen Grundgesetzänderungen zur Militarisierung zur Wehr setzen, und auch die schleichende Militarisierung in NRW muss gestoppt werden.
§ Kooperationsvereinbarungen mit der Bundeswehr sofort aufzukündigen: Die Bundeswehr und ihre Rekrutierungskommandos haben in Schulen und Ämtern genauso wenig verloren wie auf unseren Straßen und Plätzen.
§ Demilitarisierung der Wirtschaftsförderung: Keine Subventionen und Fördergelder an Firmen und Konzerne in NRW, die an Rüstungsforschung und Herstellung von Rüstungsgütern und Kampfstoffen beteiligt sind.
§ Einen entmilitarisierten Nationalpark Senne.
§ Den Ausbau der Friedenswissenschaften an den Hochschulen, die Ausbildung von Fachkräften für den zivilen Friedensdienst, freiwillige Friedensdienste für Jugendliche und Erwachsene sowie internationale Begegnungen und Städtepartnerschaften. Die Angebote der NRW-Stiftung Umwelt und Entwicklung wollen wir auf friedenspolitische Projekte ausdehnen.
§ Die Einrichtung eines Landesamtes für Konversion und Abrüstung, das in Zusammenarbeit mit den betroffenen Kreisen und Städten Konzepte für eine Umwandlung militärischer Flächen und Liegenschaften sowie für die Schaffung alternativer Arbeitsplätze erarbeitet.
Original sozial - konsequent solidarisch
DIE LINKE. NRW steht für einen Neuanfang. Wir setzen nicht auf Vetternwirtschaft mit den Mächtigen, sondern auf Druck, Gegenwehr und Selbstorganisation: Für eine Gesellschaft, in der nicht länger die Profite weniger, sondern die Bedürfnisse aller im Mittelpunkt stehen.
DIE LINKE. NRW steht für soziale Gerechtigkeit, für den Umbau von Wirtschaft und Gesellschaft, für die Interessen der Lohnabhängigen und für die gleichberechtigte Teilhabe der vom Kapitalismus Ausgegrenzten und Aussortierten.
DIE LINKE. NRW ist konsequent gegen Krieg nach außen und nach innen und steht für die Stärkung der Zivilgesellschaft. Dafür setzen wir uns ein, im Landtag und in der Gesellschaft.
DIE LINKE. NRW steht für einen Politikwechsel und grundlegende Alternativen. Die Chance auf einen solchen Politikwechsel, der jetzt, mitten in der Krise, dringend gebraucht wird, erfordert Entschlossenheit und Mut. Erforderlich ist aber auch Druck aus der Gesellschaft, aus Vereinen, Verbänden, Betrieben und Verwaltungen, aus den sozialen Bewegungen. Die Menschen sollen sich aktiv einmischen. DIE LINKE. NRW wird auch im Landtag offen sein für den Protest und die Forderungen der Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer, ihrer Gewerkschaften, der Globalisierungskritikerinnen und -kritiker, der Menschen mit Behinderungen, der Frauenbewegung, der Vertreterinnen und Vertreter aus Wissenschaft und Kultur, der Migrantinnen und Migranten. Ihre Ideen und ihr Engagement werden gebraucht. Nur im Zusammenspiel mit außerparlamentarischen Kräften kann DIE LINKE im Parlament Erfolg haben. Der Widerstand gegen den Abbau sozialer und demokratischer Rechte und für Alternativen wird von der LINKEN. NRW auch parlamentarisch unterstützt.
DIE LINKE. NRW wird sich jedoch an keiner Regierung beteiligen oder diese tolerieren, die Privatisierungen, Personal- und Sozialabbau vornimmt und die nicht die Lebens- und Arbeitsbedingungen der Menschen verbessert.
Je stärker DIE LINKE, desto sozialer das Land.
[1] Die International Labour Organisation hat 4 Grundprinzipien definiert, die ihr Selbstverständnis und Handeln bestimmen: Vereinigungsfreiheit und Recht auf Kollektivhandeln, Beseitigung der Zwangsarbeit, Abschaffung der Kinderarbeit, Verbot der Diskriminierung in Beschäftigung und Beruf. Diese wurden in einer Zahl von internationalen Übereinkommen konkretisiert, die als Kernarbeitsnormen bezeichnet werden.
[2] „nachholende Integration“ hat zum Ziel, auch schon länger lebenden Migrantinnen und Migranten Chancen zu eröffnen – wenn auch verspätet aufgrund verpasster Integrationspolitik –, um möglichst gleichberechtigt an allen Teilbereichen der Gesellschaft partizipieren zu können.
[3] Dieses Gesetz hatte der Landtag 2004 beschlossen, um zu gewährleisten, dass den Kommunen nur dann neue Aufgaben übertragen werden, wenn ihnen auch zugleich die zu ihrer Erfüllung notwendigen Mittel zur Verfügung gestellt werden.
[4] §5 WiStG (1) Ordnungswidrig handelt, wer vorsätzlich oder leichtfertig für die Vermietung von Räumen zum Wohnen ... unangemessen hohe Entgelte fordert, sich versprechen lässt oder annimmt. (2) Unangemessen hoch sind Entgelte, die … die üblichen Entgelte um mehr als 20 vom Hundert übersteigen, die ... für die Vermietung von Räumen vergleichbarer Art, Größe, Ausstattung, Beschaffenheit und Lage in den letzten vier Jahren vereinbart oder ... geändert worden sind.
[5] Perfluorierte Tenside (PFT): Wegen ihrer besonderen physikalisch-chemischen Eigenschaften werden sie industriell hergestellt und in einer Vielzahl von Produkten verwendet. Sie reichern sich in der Umwelt sowie im menschlichen und tierischen Gewebe an. PFT stehen im Verdacht krebserregend zu sein.