Ab jetzt gibt es hier die Broschüre unseres Projekts
An alle Erwerbslose, GenossInnen,
SympathisantInnen und Interessierte!
Am 30.7.2009 hat zum ersten mal das Erwerbslosenfrühstück
der Linken in den Räumlichkeiten der Freidenker e.V. Bayenstr. 11
in der Kölner Südstadt stattgefunden.
Dieses findet nun regelmäßig jeden Donnerstag von 11:00 – 13:00 statt.
Für einen kleinen Unkostenbeitrag von 1,50 € kann man
am Frühstück teilnehmen. Anschließend besteht noch die Möglichkeit
von 13:00 - 15:00 Uhr geistige Nahrung aufzunehmen.
Wir stellen Themen vor, die für Erwerbslose von nutzen sein können
und die sich kritisch mit den sozialen Begebenheiten
in Deutschland auseinandersetzen.
Vorschläge werden gerne entgegengenommen.
Bis bald! Wir freuen uns auf euch!
Erste Regionalkonferenz der LAG „Weg mit Hartz IV“ in Köln
Am Samstag dem 15.August trafen sich im Parteibüro der LINKEN.Köln Vertreter einiger Kreisverbände im Regierungsbezirk Köln zur ersten Regionalkonferenz der LAG „Weg mit Hartz IV“. Mit in der Runde der Diskutanten war auch unser Bundestagskandidat Matthias W. Birkwald.
Mit den GenossInnen Elisabeth Sachse, Manfred Müller und Richard Klein aus der Projektgruppe „Aufstehen gegen Hartz IV“ diskutierten die Teilnehmer die aktuelle Situation im Kampf gegen die unmenschlichen Hartz Gesetze. Dabei berichteten die Gäste von den Zuständen, die in ihren ArGen herrschen. Alle Teilnehmer waren sich einig, dass sich die Partei Die LINKE dieser Missstände auch in Zukunft weiter annehmen muss. Der Kampf gegen Hartz IV muss weiter ein zentrales Thema in unserer noch jungen Partei bleiben.
Gemeinsam wurde dann erörtert, wie wir hier im Regierungsbezirk Köln den Widerstand gegen das Hartz-System koordinieren können. Sowohl auf der politischen Ebene als auch durch Aktionen vor und in den ArGen wollen wir uns für die Betroffenen aktiv einsetzen. Auch auf die unerträgliche Situation der Menschen, die unter Androhung von Sanktionen in Ein-Euro-Jobs gepresst werden, soll in Zukunft immer wieder im Zentrum unserer Aktivitäten stehen.
Als Ergebnisse diese Treffens sind festzuhalten, dass wir ein Netzwerk von Beratungsstellen und Beistandsdiensten in der Region aufbauen werden. Dazu werden wir für interessierte GenossInnen in den Räumen des Parteibüros SGB II Schulungen anbieten. Des weiteren werden die von den einzelnen Teilnehmer erstellten Flugblätter, Infoflyer und Broschüren den jeweils anderen Gruppen zur Verfügung gestellt. Alle Teilnehmer an der Konferenz tragen sich in die Kölner Projektgruppenliste ein, um so zeitnah aktuelle Informationen zu erhalten.
Der Abend endete dann in einer gemütlichen Südstadtkneipe. Dabei lernten sich alle Teilnehmer bei einem kühlen Kölsch auch persönlich kennen.
Richard Klein, Projektgruppe „Aufstehen gegen Hartz IV“
Die Grünen, die Armutsindustrie und die Ein-Euro-Jobs
Unlängst war in einem öffentlich-rechtlichen Medium in einer Reportage zu erfahren, daß die Hartz-Gesetze, insbesondere die sogenannten Ein-Euro-Jobs, dazu dienen, den Billiglohn in der Wirtschaftsweltmacht Bundesrepublik Deutschland zu etablieren. Abgesehen davon, daß Qualitätsarbeit, wie sie z.B. ein Unternehmen wie Porsche liefert, übertariflich und mit jährlichen Bonuszahlungen bezahlt wird und mit den geforderten Billiglöhnen nicht zu bekommen wäre, erkennen viele ausgemachte Unternehmen, daß der niedrige Lohn in anderen Ländern keine Gewinngarantie liefert, denn es fehlen dort notwendige Infrastrukturen wie Autobahnen oder Schienennetze, genügend gut ausgebildete Facharbeiter oder auch die Gewähr, daß die Löhne ausreichend lange so niedrig bleiben, bis die Investitionen amortisiert sind, und sie kehren deswegen zurück.
Wenn man in den Blick nimmt, daß zumindest im letzten Jahr noch die BRD Exportweltmeister war und die Einkünfte aus Gewinnen und Vermögen stetig gestiegen sind, stellt sich hier die Frage nach der Notwendigkeit des Billiglohnes, oder noch direkter:
Was ist der eigentliche Zweck dieses Instrumentes des „Dienens unter Zwang“, was der Ein-Euro-Job eigentlich ist.
Produktivitätssteigerung und Erhöhung der Wochenarbeitszeit führten kontinuierlich zu Arbeitsplatzabbau, das Vermögen diese Land wird von immer weniger Menschen erarbeitet, und da sich mit sozialen Arbeiten im weitesten Sinne keine Gewinne erwirtschaften lassen, außer sie werden von Versicherungen bezahlt, müssen diese Arbeiten im wahrsten Sinne des Wortes privatisiert werden:
Eltern haben für die Betreuung und Beschulung ihrer Kinder zu bezahlen, Studenten für ihr Studium, die Alten ihre Pflege, und wenn sie das nicht selber können, ihre Kinder.
Diejenigen, die keine Arbeitsplätze mehr einnehmen können, weil es diese nicht mehr gibt, müssen zunächst ihre Vermögen aufbrauchen, um dann, weil sie jetzt erst arm genug sind, im Arbeitslosengeld II ihren neuen gesellschaftlichen Wert entdecken zu können: diese viele soziale Arbeit dürfen sie jetzt „freiwillig“ und „zusätzlich“ leisten. Und da sie bei dieser Arbeit, die sie meistens nicht erlernt haben, auch noch betreut werden müssen, kümmern sich sogenannte Maßnahmeträger um die Ein-Euro-Jobber (und werden dafür natürlich bezahlt).
Unlängst passierte es in Köln, dass Herr Müller-Starmann, der Geschäftsführer der ArGe, erklärte, dass keine Ein-Euro-Jobs mehr bezahlt werden können. Allerdings erklärte er nicht, wie das passieren konnte. Aber manche Maßnahmeträger beschwerten sich direkt, die Anzahl der Stellen in ihren Betrieben war geschrumpft (obwohl man diese Arbeitsgelegenheiten nicht Stellen nennen darf, und ganz eigentlich dürfen damit auch keine ökonomischen Werte erwirtschaftet werden).
Zuletzt jedoch fassten sich die Grünen in Köln ein Herz, da sich einer der kleineren Maßnahmeträger wohl sehr laut beschwerte darüber, dass ihm Zahlungsunfähigkeit drohe, eine offene Anfrage an Herrn Müller-Starmann zu stellen. Hier fragt man sich doch: Was muss denn da mit Ein-Euro-Jobs bezahlt werden, bei zusätzlicher und gemeinnütziger Arbeit? Und die Grünen sorgen sich darüber, ob die ArGe vielleicht überlastet sein könnte, weil „Integrationsstellen“ nach § 16 e SGB II nicht eingerichtet würden.
Hallo, ihr Grünen, wir haben ganz viele Menschen in unserer Beratung, die unter der überforderte Arge leiden: die monatelang darauf warten müssen, um ihre Anträge abgeben zu können, deren Unterlagen verschwinden, deren Widersprüche nicht bearbeitet werden, die telefonisch niemanden erreichen können, etc...
Hier unsere offene Anfrage an die Grünen: Habt ihr vielleicht Sorgen, daß ihr die versprochenen 1 Million Arbeitsplätze jetzt doch nicht mehr schaffen könnt?
Erfahrungsbericht: Umgang mit osteuropäischen EU-Bürgern in der ARGE Köln
Am 17.07.2009 um 10:30 Uhr begleiteten Cindy Kolter, MdB-Kandidatin der
LINKEN., und Elisabeth Sachse, Sprecherin der LINKEN. Köln, zwei polnische
Frauen zur ARGE Porz. Bei den beiden Polinnen handelt es sich um Mutter und
Tochter, die von Marienheide nach Köln gezogen sind. Obwohl ihr Alg2-Antrag
in Marienheide bewilligt worden war, mussten sie in Köln einen
ALg2-Neuantrag stellen.
Dabei zweifelt die ARGE Porz die Entscheidung der ehemals zuständigen Behörde
in Marienheide an. Herr Roth, der Standortleiter der ARGE Porz, der nach
eigener Aussage nicht mit dem Fall im Einzelnen vertraut war, sagte: "Wir
sind der Meinung, die Familie hat in Marienheide die Sozialleistungen zu
Unrecht bezogen!" Weder gab er dazu eine Begründung ab, noch benannte er die
genaue Rechtsgrundlage für eine mögliche Ablehnung des Antrags, welche er
aber prognostizierte.
Anfang Juni 2009 informierte die polnische Mutter die Behörde in Marienheide
darüber, dass sie mit ihrer Familie nach Köln umziehen müsste, um ihre Arbeit
nicht zu verlieren, und bat um die Ausstellung einer
Notwendigkeitsbescheidung für diesen Umzug. Marienheide verwies die Frau an
die ARGE Porz, welche zuständig wäre. In Porz schickte man sie wieder zurück
nach Marienheide. Nach einigen Malen hin und her zwischen Marienheide und
Porz fand sie Unterstützung im Bekanntenkreis, die ihr half, die nötigen
Unterlagen zu besorgen.
Als sie diese nun in Porz abgeben wollte, begegnete sie dort Cindy Kolter,
Elisabeth Sachse und Richard Klein, Bezirkskoordinator für die LAG Weg mit
Hartz-IV der LINKEN. NRW. Diese leisteten Beistand bei ihrem Versuch, die
Unterlagen abzugeben. Nur durch die fachkundige Begleitung gelang es der
polnischen Familie, ein Schreiben zu erhalten, in dem sich die ARGE Porz für
nicht zuständig erklärte. Mit diesem Schreiben gelang es Mutter und Tochter,
bei der ARGE in Marienheide eine Erlaubnis für den Umzug zu erwirken. Die
Arbeit hatte die Frau inzwischen verloren, weil sie nicht rechtzeitig für
ihren Arbeitgeber umziehen konnte.
An besagtem 17.07.2009 begleiteten Cindy Kolter und Elisabeth Sachse die
beiden Frauen erneut in die ARGE Porz. Diesmal ging es um den Alg2-Neuantrag
für die Tochter, die zur Hausgemeinschaft zählt. Beim ersten Versuch, den
Antrag auf Alg2 zu stellen, war die Tochter, als "nicht-antragsberechtigt"
und ohne einen schriftlichen Nachweis weggeschickt worden.
Nach Drängen der Mutter sollte die Tochter diesmal die Möglichkeit zur
Vorsprache bezüglich ihres Alg2-Neuantrages im Orientierungs-Service
erhalten. Frau Kolter und Frau Sachse begleiteten Mutter und Tochter. Der
zuständige Persönliche Ansprechpartner (PAP) verhinderte die Vorsprache
zunächst dadurch, dass er nur die beiden polnischen Frauen in sein Büro
hinein lassen wollte, Frau Kolter und Frau Sachse, die Beistände nach § 13
SGB X, jedoch des Büros verwies. Er hätte die Anweisung, nur einen Begleiter
pro Betroffenen zuzulassen. Auch nach Aufklärung über die aktuelle
Rechtsprechung, die mindestens drei Beistände zulässt, lehnte er die
Beistände weiter ab.
Nach der mündlichen Beschwerde bei seiner Teamleiterin , verwies diese die
Gruppe an ihren Vorgesetzten, den stellvertretenden Standortleiter. Er hätte
ihr die Weisung gegeben, dass nur ein Beistand zur Begleitung zugelassen sei.
Auf Nachfrage nach dieser Beistands-Regelung rief dieser wiederum seinen
Vorgesetzten Herrn Roth, welcher daraufhin vorgab, auf Anweisung von Herrn
Müller-Starmann, dem Geschäftsführer der ARGE Köln, zu handeln.
"Wir dürfen nur einen Beistand nach § 13 SGB X zulassen. Diese Anweisung haben
wir von der Geschäftsleitung der ARGE Köln erhalten!", klärte Herr Roth
mündlich auf. Nach der Bitte, den Inhalt dieser Anweisung schriftlich zu
bestätigen, bat Herr Roth um die Möglichkeit der Rücksprache mit der
Geschäftsleitung der ARGE Köln.
Während der Beratung der Standortleitung der ARGE Porz mit der
Geschaftsführung der ARGE Köln, die nicht in Anwesenheit der Betroffenen und
der Beistände stattfand, beschloss Frau Sachse, die Tochter bei ihrer
erneuten Vorsprache bei dem PAP zu begleiten, da es inzwischen 11:30 Uhr war
und die Vorsprache im Orientierungs-Service noch nicht hatte erfolgen können.
Sie betraten das Büro des PAPs. Dieser verhinderte erneut die Vorsprache der
jungen Polin. Diesmal verlangte er ohne rechtliche Grundlage die Vorlage
eines Personalausweises von Frau Sachse.
Wieder sprachen Frau Kolter und Frau Sache bei der Teamleitung vor. Diesmal,
um eine Beschwerde über den PAP zur Niederschrift zu geben. Sie verweigerte
diese zunächst entschieden mit der Begründung: "Jeder, der in einer Behörde
vorspricht, muss sich ausweisen." Als Quelle für diese Regelung legte sie
einen Auszug von wikipedia.de vor. Nach dem Hinweis darauf, dass eine
Dienstaufsichtsbeschwerde Teil ihrer Arbeitsanweisung sei, zog sie ihre
Weigerung zurück und verwies auf terminliche Engpässe, sodass diese
Niederschrift erst nach Terminabsprache erfolgen könne.
In der Zwischenzeit - es war bereits 12:20 Uhr - gestattete Herr Roth die
Vorsprache der vier Frauen bei Herrn Frangenberg. Endlich führte dieser ein
fachgerechtes Erstgespräch durch und händigte der jungen Polin alle nötigen
Unterlagen aus.
„§ 20 Absatz 3 des SGB X legt eindeutig fest, dass diesem Gesetz unterworfene
Behörden die Entgegennahme von Anträgen, die in ihrem Zuständigkeitsbereich
liegen, nicht verweigern dürfen, auch wenn sie ihn für unzulässig oder
unbegründet halten. Die ARGE Köln hat nach unserer Beobachtung, die
wahrscheinlich nur die Spitze eines Eisbergs darstellt, zum wiederholten Male
gegen diese Rechtsvorschrift verstoßen. Dieses Verhalten ist reine Willkür
und nimmt jedem Betroffenen die Möglichkeit, sich dagegen auf rechtlichem
Wege zur Wehr zu setzen. Das Schlimme hierbei ist, dass dieses Verhalten
existenzzerstörende Wirkung in Form von Wohnungsverlust, Obdachlosigkeit,
Krankheit und Hunger für die Betroffenen haben kann. Neben den schon
hinlänglich bekannten Schikanen durch Sanktionen und sonstige Formen von
ablehnenden Bescheiden ist es die schärfste Form der Mißachtung des Artikel 1
des Grundgesetzes: Die Würde des Menschen ist unantastbar.“, so Elisabeth
Sachse.
"Keiner der beteiligten Mitarbeiter hat sich nur eine Sekunde die Mühe
gemacht, die Sachlage genau zu prüfen, wie es der Gesetzgeber vorschreibt!",
klagt Cindy Kolter an. "Hier in der ARGE Köln werden Anträge nach
persönlichen Meinungen und sehr unflektierten Maßstäben meist mündlich
beschieden. Wenn ich außerdem von einer Mitarbeiterin in der ARGE Porz höre,
wie sie zynisch zur betroffenen polnischen Frau sagt: 'Wenn es dir in
Deutschland nicht gefällt, dann geh doch wieder nach Polen!', dann kann ich
die Umgangsweise mit Betroffenen in der ARGE, die ich in den letzten Wochen
kennen gelernt habe, nur noch als systematische Diskrimierung der
Betroffenen durch VertreterInnen einer Kölner Behörde werten!"
Besuch in der U25-Hölle
Am Donnerstag, den 26.02.2009, besuchten wir, Elisabeth Sachse, Sprecherin der
LINKEN. Köln, Cindy Kolter, Sprecherin der "Projektgruppe Hartz-IV" der
LINKEN. Köln und Jochen Lubig, Sprecher des KEAs e. V., in der ARGE Mülheim,
Genovevastrasse 26, die Abteilung U25 (für Menschen unter 25), um uns ein
Bild davon zu machen, wie junge Betroffene in Notlagen unterstützt werden.
Dabei gewannen wir einen erschütternden Eindruck: Statt Hilfe erfahren junge
Menschen hier nur Ausreden, Demütigungen und werden oft lediglich
hingehalten.
Diese Demütigungen äußern sich nicht nur in der Art und Weise, wie mit den
jungen Menschen umgegangen wird, sondern auch in der räumlichen Gestaltung
der Abteilung für unter 25-jährige Menschen. In der ersten Etage des Gebäudes
befindet sich die "Eingangszone", welche aus einem Raum, der mit drei
Sachbearbeitern besetzt ist, besteht. Eine Privatsphäre, die den
Datenschutzrechten der Betroffenen Geltung verschafft, gibt es hier nicht.
Der Geräuschpegel bei drei vorsprechenden „Parteien“ ist nicht unerheblich.
Es ist kaum möglich, einen Vorgang in Ruhe zu besprechen – also keine
Atmosphäre, um Aggressionen zu verhindern.
In der Wartezone, die aus allen Nähten platzte, warteten ca. 30 - 40 Personen,
zum Teil sogar stehend. Wir zogen eine Wartemarke um 10:00 Uhr und erhielten
die Nummer 371, womit noch mindestens 15 Personen vor uns warteten. Ein
kurzer Blick in die Toilette zeigte, dass diese mit Schwarzlicht beleuchtet
wurde, um zu verhindern, dass sich hier eine Spritze gesetzt werden kann, was
im Umkehrschluss bedeutet: junge Menschen unter 25 Jahren sind automatisch
Drogenkonsumenten. Eine Möglichkeit, einen Säugling zu wickeln, gab es
hingegen nicht, obwohl viele der Besucher Säuglinge dabei hatten.
Wir kamen bald ins Gespräch mit einem jungen Mann, der einen Erstantrag
stellen wollte. Er hätte schon vor einem Jahr versucht, einen Antrag zu
stellen, was aber nicht gelang. Deswegen bat er uns, ihn zu unterstützen. Er
war kurz nach uns an angekommen und hatte die Wartemarke Nr. 376. Die
Anzeigetafel zeigte um 10:15 Uhr immer noch die Nummer 356 an. Um 12:05 Uhr
war er endlich an der Reihe.
Er wurde von der Sachbearbeiterin am letzten der drei Schreibtische im Raum
empfangen. Die Türen vom Büro standen offen, so dass jeder, der sich vor dem
Raum aufhielt, mithören konnte. Teilweise war es im Büro so laut, dass sich
die Betroffenen schreiend mit dem Sachbearbeiter unterhalten mussten, was den
Wartenden in der Wartezone ermöglichte, auch an den Gesprächen der Anderen
teil zu haben.
Der junge Mann erhielt eine Einladung zu einem Termin im Orientierungsservice
der Abteilung U 25, welche sich in der Luxemburger Str. 121 befindet. Damit
war der Fall für die Sachbearbeiterin erledigt. Als er nach einem Vorschuss
fragte, da er mittellos sei, antwortete die Sachbearbeiterin, dass dies erst
möglich sei, wenn er seinen Antrag vollständig abgegeben habe.
"Ich stehe hier auf dem Gang, höre die Sachbearbeiter mit ihren Kunden reden
und alles, was sie sagen ist: 'Das geht nicht!'", so Elisabeth Sachse,
Sprecherin der LINKEN. Köln.
Wenn ein Betroffener akut mittellos ist, was er durch einen aktuellen
Kontoauszug nachweisen kann, hat er Anspruch darauf, einen Vorschuss zu
beantragen, welcher ihm als Bargeld ausgezahlt werden muss, unabhängig davon,
ob er Kunde der ARGE ist, der Antrag schon bearbeitet wurde und ob alle
Unterlagen vorliegen oder nicht. Lebensmittelgutscheine dürfen nur in
besonderen Fällen wie Drogenabhängigkeit oder unwirtschaftlichem Verhalten
heraus gegeben werden.
Wir unterstützten den jungen Mann dadurch, dass wir die Sachbearbeiterin an
die geltende Rechtslage erinnerten. Als nächstes wollte sie uns damit
abwimmeln, dass sie behauptete, er könne erst im Orientierungsservice, den
Vorschuss beantragen. Wir blieben jedoch hartnäckig. Mit Blick auf den
Beistand der KEAs meinte die Sachbearbeiterin, dass wir einen
Lebensmittelgutschein wohl nicht akzeptieren würden. [das macht deutlich,
dass sie sehr wohl weiß, dass man LG nicht akzeptieren muss] Dann wollte sie
die Kontoauszüge der letzten drei Monate sehen. Als dieses zu Recht
verweigert wurden, sagte sie, dass sie nicht befugt sei, eine Entscheidung zu
treffen. Daraufhin baten wir darum, mit der Teamleiterin sprechen zu dürfen.
Diese erschien nach einiger Zeit, während wir auf dem Flur warten mussten, und
das Spiel begann von vorn: erst: nein, dann: heute nicht, daraufhin: das
Angebot eines Lebensmittelgutscheins, dann: Prüfung der Kontoauszüge der
letzten drei Monate. All diese Angebote waren nicht akzeptabel und erst nach
20 Minuten Diskussion und weiteren 10 Minuten Wartens auf dem Flur war die
Teamleiterin bereit, einen Termin für den Nachmittag um 14:00 Uhr zu
vereinbaren, um einen Vorschuss als Barauszahlung zu gewähren. Um 14 Uhr
wurden dann 30 Euro bewilligt. Nach Rechnung der ARGE reicht das für eine
Woche Essen (Körperpflege, Fahrgeld z. B. zur ARGE Luxemburger Str. usw. sind
da nicht drin). Dies entspricht der Regelung für Menschen, die mit Sanktionen
belegt wurden. Aber hier musste dies ein Mensch akzeptieren, der lediglich in
eine akute Notlage gekommen war.
Diese Prozedur hat der junge Mann in der nächsten Woche, wenn das Geld
aufgebraucht ist, wieder vor sich. "Ich habe immer alles gemacht, was die von
mir verlangt haben, und trotzdem helfen die mir nicht!", sagte der junge Mann
verzweifelt.
"Jetzt stellen Sie sich vor, es wird noch mindestens sechs bis acht Wochen
dauern, bis der Erstantrag des jungen Manns bearbeitet sein wird. Er muss bis
dahin noch mehrfach diese Prozedur ertragen! Und er wird immer nur gerade
soviel Vorschuss erhalten, dass er nicht verhungern wird!", sagt Jochen
Lubig, Sprecher des KEAs e. V.
Kontakt: Cindy Kolter, cindy.kolter@die-linke.org, (01 73) 8 23 79 15
8. Februar 2009 Elisabeth Sachse, Sprecherin
Arge überweist zum wiederholten Male kein Geld an Empfänger von ALG II
Elisabeth Sachse, Sprecherin der LINKEN.Köln: "Es ist ein Skandal, dass aufgrund von Bearbeitungshemmnissen die Ärmsten unserer Gesellschaft auch noch hinter den ihnen zustehenden Zahlungen in solch zermürbender Art und Weise herlaufen müssen."
Es zeigte sich erneut, dass den Äußerungen in den Pressemitteilungen der ArGe Köln ein Höchstmaß an Skepsis entgegen zu bringen ist. Die LINKE.Köln fordert die ArGe Köln auf, genauere Angaben in ihren veröffentlichten Statistiken über die Zustände an den einzelnen Standorten zu machen.
In Mülheim hatten von 93 Menschen drei im zweiten, fünf im dritten und drei im vierten Monat oder sogar noch länger kein Geld erhalten. 36 Menschen mussten stundenlang warten, nur um Unterlagen abzugeben, obwohl im Eingangsbereich eine Empfangsstelle eingerichtet worden war und wahrscheinlich hier noch ca. hundert den insgesamt 350 (Anzahl der gezogenen Wartemarken bis 12:00 Uhr) hinzuzurechnen sind. Von den angesprochenen KundInnen wollten 22 ihren Erstantrag abgeben, jeweils zehn hatten Fragen zum Stand der Bearbeitung oder wollten einen Termin vereinbaren, bei den restlichen 62 verteilen sich die Belange auf nicht-übernommene Nebenkostenabrechnungen, zu wenig gezahltes Geld, Mietkosten, Eingliederungsvereinbarungen, Urlaubsanträge, etc.
Diese Erfassung war eine Aktion im Rahmen einer Zahltags-Aktion, organisiert unter Anderem durch die KEAs, (Kölner Erwerbslose in Aktion e.V.), die in besonders schwierigen Fällen die Kunden unterstützten, ihre Rechte durchzusetzen, und Mitgliedern der Projektgruppe Hartz IV der LINKEN.
Kontakt: Elisabeth Sachse, Sprecherin der LINKEN.Köln, elisabeth.sachse@die-linke.org, Tel.: 01 77/8 11 92 69
12. Januar 2009 Elisabeth Sachse, Sprecherin
Zu den nicht bearbeiteten Postvorgängen der ARGE Köln
Hierzu nimmt DIE LINKE Köln wie folgt Stellung:
Mitteilungen von Kunden über Miethöhe, Krankmeldungen, Lohnbescheinigungen, Umzug, Erreichbarkeit, Telefon, Krankenkassenzugehörigkeit usw. sind sehr wohl leistungsrelevant.
„Die Nichtbearbeitung von Mitteilungen kann im Einzelfall zu Kürzungen oder zur Einstellung von Zahlungen führen“, so Elisabeth Sachse, Sprecherin der LINKEN Köln.
„Anders lässt sich der Umstand nicht erklären, dass allein am Freitag, 02.01.2009, etwa 300 Menschen am Standort Süd der ARGE Köln im Laufe des Vormittags vorstellig wurden, um einen Vorschuss zu bekommen, da ihnen kein oder zu wenig Geld überwiesen worden war.“
Die Auskünfte der ARGE in ihren Statistiken sind zudem oftmals widersprüchlich. Die ARGE Köln meldet einen durchschnittlichen Bearbeitungsrückstand von 741 Postvorgängen für die sechs Standorte ohne den Standort Süd. Hieraus ergibt sich ein summierter Rückstand für diese sechs Standorte von 4.446. Zieht man diesen Wert von der Gesamtmenge in Höhe von 31.441 ab, verbleiben für den Standort Süd 26.995 nicht bearbeitete Postvorgänge.
Der Standort Süd der ARGE Köln hat jedoch für September nur 12.539 Rückstände gemeldet und für den Monat Oktober sogar einen Abbau dieser Rückstände um 1.374 auf 11.165 verkündet. Dieser Wert weicht deutlich vom Wert 26.995 nach unten ab. Die ARGE Köln ist verpflichtet, diesen Widerspruch aufzuklären und Schönfärberei zu unterlassen.
DIE LINKE Köln hält die geschilderten Umstände für skandalös und erwartet schnellstmöglich von der ARGE Köln Vorschläge, um eine Lösung herbeizuführen.
„Es ist völlig inakzeptabel, die internen Bearbeitungsschwierigkeiten der ARGE Köln auf dem Rücken der leistungsberechtigten Menschen abzuladen“, so Elisabeth Sachse. „Denn im Einzelfall führen nicht bearbeitete Postvorgänge dazu, dass Menschen Vorschüssein geringer Höhe oder sogar Lebensmittelgutscheine ausgehändigt bekommen, weswegen sie jede Woche erneut bei der ARGE vorstellig werden müssen.“