17. August 2010 Linksfraktion Köln

Verstoß gegen das Höhenkonzept an St. Gereon nicht rechtens

Verwaltungsgericht stützt Auffassung der Stadtratsfraktion DIE LINKE

 

Das Kölner Verwaltungsgericht hat per Eilbeschluss die Aufstockung zweier Wohngebäude in unmittelbarer Nachbarschaft von St. Gereon untersagt. Im Rat und Stadtentwicklungsausschuss war die Fraktion DIE LINKE stets gegen diese Genehmigung.

Dazu erklärt der Fraktionsvorsitzende Jörg Detjen: „Die Stadt muss nun ihren Umgang mit dem erst 2007 beschlossenen Höhenkonzept überdenken. Es kann nicht sein, dass sie bei der erstbesten Gelegenheit dem Druck von Investoren nachgibt und das Höhenkonzept aufweicht. Auch den Wünschen der Allianz als Investor für ein Projekt zwischen Altenburgerstraße und Breslauer Platz nach einer Überschreitung des Höhenkonzepts darf nicht nachgegeben werden.“

Michael Weisenstein, Sachkundiger Einwohner im Stadtentwicklungsausschuss, ergänzt: „Für eine sensible Entwicklung des Gerlinggeländes müssen sich Neu- und Umbauten in das Ensemble bestehender Baudenkmäler fügen. Wir werden mit der Bürgerinitiative Gereonsviertel weiterhin eng zusammenarbeiten. Das Höhenkonzept darf keine vage Absichtserklärung sein, sondern muss umgesetzt werden!“