Linksfraktion Köln
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LINKE weist daraufhin, dass Umsetzung des Bundesverfassungsgerichts-Urteils zu höheren Regelsätzen führen muss
Das Bundesverfassungsgericht hat in seinem Urteil vom 09.02.2010 zwar bestätigt, dass die Berechnung der Regelsätze nicht verfassungsgemäß ist, aber die Höhe der Regelsätze nicht bemängelt. Es fordert den Gesetzgeber lediglich dazu auf, alle existenznotwendigen Aufwendungen in einem transparenten und sachgerechten Verfahren nach dem tatsächlichen Bedarf und somit realitätsgerecht, zu bemessen.
Die Fraktionssprecherin Der LINKEN im Kölner Stadtrat, Gisela Stahlhofen hierzu: „Die Bundesregierung wird um eine Anhebung nicht herum kommen, denn der tatsächliche Bedarf und damit die Realität sehen eben anders aus, als die Regierung es gerne hätte.“
Frau Stahlhofen verweist insbesondere auf die Regelsätze für Kinder in denen der spezifische Bedarf eines Kindes bisher völlig unberücksichtigt blieb. So gehörten auch die Aufwendungen für Schulbücher, Schulhefte und Taschenrechner, aber auch Beitrag zur Klassenkasse und so genanntes Kopiergeld zum existenziellen Bedarf eines Kindes.
„Die Bundesregierung sollte sich mal ein Beispiel an der LINKEN im Kölner Rat nehmen, wir haben intensiv geprüft wie hoch die Kosten bei einer Einschulung sind, bevor wir einen entsprechenden Antrag in den Rat eingebracht haben. Dadurch kann jedes Kind aus einer Hartz IV-Familie heute Ausgaben für die Einschulung bis zu einer Höhe von 160 Euro von der Stadt erstattet bekommen. Wir haben so kommunal einen Teil der Bundesgesetzes zu korrigieren gewusst“, ergänzt Gisela Stahlhofen.
In der bisherigen Praxis müssen solche Kosten aus dem so genannten Ansparpotenzial von 25,13 Euro gezahlt werden. Hieraus sind auch die 8 Euro für die Krankenkassen zu tragen oder z.B. die Differenz zwischen der zwar auf 28,40 Euro subventionierten KölnPass-Monatskarte und den im Regelsatz vorgesehenen 14,36 Euro für Verkehr. Auch wer warmes Wasser haben möchte, zahlt das hiervon.
Gisela Stahlhofen:
„Das war bereits das zweite Urteil, welches Hartz IV bescheinigt, nicht verfassungsgemäß zu sein. Den Parteien und Politikern, die Hartz IV beschlossen und bis heute verteidigt haben, wird damit quittiert, dass ihr Forderinstrument sowohl der Menschenwürde als auch dem Sozialstaatsprinzip widerspricht und mit unserem Grundgesetz nicht vereinbar ist. Ich kann nur dazu ermahnen die Menschenwürde und den Sozialstaat nicht nach Kassenlage zu definieren.“
Kontakt: 0221/221-27840